Ich bin vor 10 Wochen auf den Rückweg von einer Feier zu Fuß bei Rot über die Strasse und wurde von einen PKW erfasst und verletzt Zum Zeitpunkt des Unalls hatte ich 1,8 Promile. Am PKW entstand Sachschaaden sonst wurde niemand auser ich geschädigt. Polizei war da und ich musste pusten danach wurde ic h mit den Krankenwagen ins
Krankenhaus gefahren wo ich 12 Tage blieb. Seit
diesen Zeitpunkt habe ich von der ganzen Sache nichts mehr gehört ausser vom Anwalt des PKW
Fahrers der die Daten meiner Versicherung wollte
Der Führerschein wurde auch nicht weggenommen Es war auch keine Polizei da zwecks Anhörung. Was kann mich erwarten bin bisher noch nie verkehsrechtlich unter Alkohol aufgefallen.Das ich evtl MPU machen muss habe ich schon rausgefunden.
Wenn sie Alkoholisiert zu Fuß einen Unfall verursacht haben, werden sie auf jeden Fall den Schaden des Autofahrers und ihren eigenen bezahlen müssen. In wie fern das Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis hat, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Für Fußgänger gibt es meines Wissens keine Bußgeldsätze im Bußgeldkatalog.
Einem Ersttäter wird man kaum mangelnde charakterliche Eignung zum Führen eine Kraftfahrzeugs nachweisen können. Der Vorfall wird der Führerscheinstelle gemeldet, diese wird entscheiden.
Hallo,
MPU ist eigentlich ab 1,6 Promille oblikatorisch. Strafrechtlich dürfte bei einer schweren Eigenverletzung eher unwahrscheinlich sein.
MfG
M. Stephan
Sie müssen davon ausgehen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine Geldbuße dazu kommt.
Die Staatsanwaltschaft wird sich schon hören lassen. Ob eine Gerichtsverhandlung stattfindet oder die Sache von einem Einzelrichter abgeurteilt wird, steht in den Sternen.
Hallo,
ich würde mich mal schnell um einen Anwalt kümmern, der sich eventuell auf Grund des Promillepegel um eine entsprechende Sanktion bemühen kann.
Die Strafhöhe ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Die Richter sind in ihrer Entscheidung frei.
Viel Erfolg für die Zukunft.
diwi.willi.t
Dass Sie zur MPU müssen, halte ich für sehr unwahrscheinlich, was auf Sie zukommen kann, ist der Schaden am Fahrzeug, den Schaden zu ersetzen, wird jede Versicherung ablehnen.
Ihr Führerschein ist auch nicht in Gefahr, da Sie als Fußgänger unterwegs waren.
Sollten Sie eine Privathaftpflicht - Versicherung haben, kann es möglich sein, dass diese zumindest einen Teil des PKW-Schadens übernimmt.
Hallo
Mit dem, was belannt ist, denke ich, dass sie lediglich mit einem Bußgeldbescheid rechnene müssen. Sie sind als Fußgänger über eine Rote Ampel und es kam zum Unfall. Das kostet auf jedenfall mehr als 40 Euro und gibt evtl. einen Punkt. Da ja nur sie körperlich geschädigt wurden, liegt meines Erachtens keine Straftat vor. Somit müssen Sie auch nicht Belehrt oder vernommen werden. Sollte der Bußgeldbescheid kommen, haben sie da die Möglichkeit sich zu äußern. Eine MPU schließe ich aus. Dafür gibt es keinen Anlass. Mein Rat, abwarten. Wenn der Staat was will, meldet er sich. Ich sehe nicht, dass sie irgendwelche Fristen zurzeit haben. Ausser eben die Versicherung.
MfG
Hallo,
eigentlich müsste noch ein Verfahren folgen wegen des Verkehrsverstoßes „bei Rot über Ampel gehen“. Das ist bei Fußgängern so nicht strafbar, wenn es folgenlos bleiben würde, dann wäre es eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Da in diesem Fall auch Schäden bei anderen entstanden sind, gibt es ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, je nach Folgen des Unfalls.
Die Sache mit der MPU kann man nicht von vornherein ausschließen, die Verwaltungsbehörde muss jetzt beurteilen, ob Anhaltspunkte für das Ungeeignetsein zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben sind. Das kann auch in einem Richterspruch im Verfahren (siehe oben) festgestellt werden. Also heißt es hier zunächst: abwarten.
Man kann davon ausgehen, dass ein Strafbefehl kommt, d.h. es findet keine Verhandlung vor dem Gericht statt. Da steht dann alles drin.
Das gilt alles aber nur, wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, wovon ich eigentlich ausgehe, denn wenn jemand nach einem Unfall abtransportiert wird, kommt die Polizei automatisch dazu.
Also muss der Unfall polizeilich aufgenommen sein und wird auch bei der Polizei bearbeitet. Dann sollte man eigentich so langsam mal was davon hören, oder man fragt mal bei der zuständigen Polizei nach, wie der Sachstand ist. Es kann auch sein, dass der Vorgang ohne weitere Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden ist. Von Dir ist ja auch eine Blutprobe genommen worden, denke ich. Die Kosten musst Du auch bezahlen. Also am besten, bei der Polizei nachfragen!
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob du als Fußgänger überhaupt etwas zu befürchten hast. Ich rate, einen Anwalt dazu zu befragen.
Gruß
Chris
Moin,
du wirst in unbestimmter Zeit einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Vorher brauchst du dir keine Rübe über eventuelle zukünftige Möglichkeiten des Verfahrens machen. Also, abwarten und Tee trinken
FoPO
War am 19.02. auf der Polizei wegen der Angelegenheit wurde mit Verwarnungsgeld in Höhe von 10 €uro belegt
Ausserdem wurde auch keine Blutprobe entnommen nur
Atemalkohol ( Pusten ) wird ja kaum für eine Anklage reichen