Mich haben letztens zwei Polizisten zwecks Ausweiskontrolle angehalten. Da ich einen recht auffälligen Sprachfehler habe, wurden sie beim Gespräch stutzig und fragten mich, ob ich etwas getrunken hätte. Als ich verneinte, riefen sie bei ihrer Zentrale an und fragten dort nach, ob ich als „geistig verwirrt“ gemeldet sei. Das fand ich ziemlich erniedrigend, denn ich bin bis auf den Sprachfehler völlig normal. Nun meine Frage, gibt es sowas überhaupt, dass Menschen bei der Polizei als „geistig verwirrt“ eingetragen werden? Und wenn ja, wer bestimmt überhaupt, ob man dort eingetragen ist, und auf welchen Grundlagen? Ich habe Angst und schäme mich, dass die mich jetzt dort vielleicht eingetragen haben und es alle sehen können.
Vielleicht nicht unbedingt unter geistig verwirrt, sondern ob ein Vormund eingetragen ist? Sehe es doch positiv, es gibt immer wieder verwirrte Menschen, die gesucht werden. Ich denke nicht, dass es diskriminierend ist. Wenn die Polizei nicht so genau kontrolliert und dann einen Fehler macht, dann schreien alle laut auf und die Polizei hat Schuld (ich bin übrigens nicht bei der Polizei)
Hallo,
es gibt kein Register, in dem das registriert ist (ist mir zumindest nicht bekannt) aber oft (zumindest in kleineren Stadten) kennen die Beamten ihre Leute.
Obwohl ich kein Freund davon bin, finde ich, hier wäre eine Beschwerde beim Chef angebracht, wenn du dich diskriminiert fühlst.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
vll meinten sie das ja aktuell? Im Sinne von das jemand vermisst wird ?
Lg
Brenna
Hallo,
Mich haben letztens zwei Polizisten zwecks Ausweiskontrolle
angehalten. Da ich einen recht auffälligen Sprachfehler habe,
wurden sie beim Gespräch stutzig und fragten mich, ob ich
etwas getrunken hätte. Als ich verneinte, riefen sie bei ihrer
Zentrale an und fragten dort nach, ob ich als „geistig
verwirrt“ gemeldet sei. Das fand ich ziemlich erniedrigend,
denn ich bin bis auf den Sprachfehler völlig normal.
Das muss dich aber nicht wirklich quälen.
Sieh es doch mal aus der Sicht der Polizisten.
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Sie habe eine gewisse Sorgfaltspflicht, sind aber nicht als Ärzte oder Psychologen ausgebildet. Was sollen sie also im Zweifelsfall tun, wenn nicht bei ihrer Dienststelle zurückfragen, ob es da einen bekannten Fall gibt, wo evtl. gerade jemand vermisst wird, der geistig verwirrt ist?
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Diese Informationen sind eh nur für den Dienstgebrauch und du kommst nimmer auf solche Liste, nur weil du kontrolliert wurdest.
Nun meine Frage, gibt es sowas überhaupt, dass Menschen bei der Polizei
als „geistig verwirrt“ eingetragen werden?
Wie schon geschrieben, gibt es da kein Register, aber wenn jemand vermisst wird, dann ist das natürlich bei der Polizei bekannt.
Ich habe Angst und schäme mich, dass die mich jetzt dort vielleicht
eingetragen haben und es alle sehen können.
Es gibt keinen Grund, das irgend etwas von deinen Befüchtungen eintritt.
Die Polizisten haben mehr zu tun, als beliebige Bürger zu registrieren.
Aber dass sie aufmerksam sind und im Zweifel lieber einmal mehr prüfen, als weg zusehen, wird doch von den Bürgern und auch von dir erwartet, oder?
Gruß Uwi