Als Gewerbetreibender privates Inserat anrufen erlaubt? (Kaltakquise?)

Grüss Gott,

Darf man als Gewerbetreibender, z.B. Immobilienmakler eigentlich ein privates Zeitungsinserat, sprich einen Vermieter oder Wohnungssuchenden anrufen, oder ist auch hierfür vorher eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Jenigen notwendig?

Danke.

Darf man, mit dem Inserat hat doch derjenige Kontakt erwünscht , natürlich zum Inhalt des Inserats, also z.B. Wohnungsangebot.

MfG
duck313

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Deshalb ist bei vielen solchen Inseraten auch der Hinweis „keine Maklerangebote erwünscht“ enthalten.