Ich beziehe Hartz IV und habe untervermietet, um meine KdU zu verringern. Außer Kaltmiete und Nebenkosten nehme ich von meinen beiden Untermietern auch einen Möblierungszuschlag ein, für die Mitbenutzung von Möbeln, Haushaltsgeräten und Kücheninventar.
Der Möblierungszuschlag darf mir nicht von meinen KdU abgezogen werden, da ich die betreffenden Dinge ja von meiner Regelleistung bezahlen muss. Es verhält sich wie bei den Stromkosten: Die Untermieter erstatten mir anteilig Ausgaben aus meiner Regelleistung.
Die Sachlage scheint mir eindeutig zu sein. Aber das für mich zuständige Jobcenter erkennt dies beim Möblierungszuschlag nicht an und zieht ihn mir von meinen KdU ab. (Bei meinen Untermiet-Einnahmen für Strom erkennen sie es übrigens an und ziehen sie mir nicht von meinen KdU ab.)
Ich bräuchte also einen Beleg dafür, dass ein eingenommener Möblierungszuschlag dem Unter-Vermieter nicht von seinen eigenen KdU abgezogen werden darf - eine Handlungsanweisung eines Jobcenters, ein Gerichtsurteil, oder auch nur einen entsprechenden Bewilligungsbescheid irgendeines Jobcenters.
Wer kann mir helfen?