Als Hausbesitzer im Zweifamilienhaus, die Hälfte selbst bewohnt, die andere vermietet, werde ich von den Kommunalen Versorgungsbehörden zur Außergewöhnlichen Zahlung wegen Verbesserung
und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtungen und Abwassereinrichtungen herangezogen.
Dies sind erhebliche Beträge die ich gestaffelt bezahlen muss.
Soweit ich weiß kann ich den Mieter nicht zur Zahlung verpflichten.
Frage ist nun - kann ich die Beträge wenigstens bei der Steuer absetzen?
Wenn ja dann in welcher Spalte?
Keine Ahnung, welche Nummer die Zeile hat, aber das sind sofort abzugsfähige Werbungskosten zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Gruß
C,
Danke für den Tip- werde ich machen, kann natürlich nur die Hälfte ansetzen weil ich die Hälfte vom Haus mit bewohne.