Meine Tochter macht eine Ausbildung zur Heil- und Erziehungspflegerin, nun soll sie Schulgebühren in Höhe von ca.350.- Euro bezahlen. Da ich selber Hartz4 beziehe kann ich Sie nicht finanziell unterstützen. Bei Nachfrage auf dem Arbeitsamt/Jobcenter wurde sie abgelehnt mit der Begründung dass sie wegen ihrem Umzug in ein anderes WG-zimmer schon 2 Darlehen hat bekäme sie keine Unterstützung. Kann das sein ? Wo kann ich/ sie die Schulgebühren beantragen? Oder können Kinder von sozialschwachen Eltern bestimmte Berufe nicht machen?
Was ist das denn für eine betrügerische Schule, die erst nach Beginn der Ausbildung mitteilt, dass da Schulgebühren anfallen? Ich würde fast sagen, dass Ihr damit vor Gericht durchkommt!
Jetzt komm bitte nicht damit! Das hat mit sozial Schwachen erstmal so rein gar nichts zu tun. Warum hat sie schon zwei Darlehen wegen des Umzugs bekommen, warum sind sie noch nicht zurück gezahlt? Die Schulgebühren (du schreibst „nun soll sie …“) waren sicherlich auch vorher bekannt, die fallen jetzt nicht vom Himmel.
Ich weiß nicht, wo sie die Ausbildung macht, aber wenn sie schon umgezogen ist, hätte sie wohl einer an einen Ort umziehen sollen, wo die Ausbildung kostenlos angeboten wird.
Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ist immer eine schulische Ausbildung, bei der immer eine Schulgebühr anfällt, und derartige Schulgebühren werden von den Jobcentern grundsätzlich nicht übernommen.
Auch die Kosten eines Umzugs, der wegen der Aufnahme einer schulischen Ausbildung oder auch eines Studiums notwendig ist, werden von Jobcentern regelmäßig nicht übernommen; in solchen Fällen werden höchstens Darlehen gewährt, und während einer schulischen Ausbildung, also ohne Ausbildungsvergütung, lässt sich derlei nur schwerlich zurückzahlen.
Ich wünschte mir, bei solchen Fragen würden nur Leute antworten, die auch tatsächlich Informationen haben, und nicht die Gelegenheit nutzen wollen, sich über die Fragesteller lustig zu machen oder sie fertig zu machen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger BAFöG-förderungsfähig. Wenn sie es noch nicht getan hat, sollte deine Tochter deshalb einen BAFöG-Antrag stellen; außerdem könnte sie sich bei dem Träger selbst oder bei einer Beratungsstelle vor Ort zusätzlich nach einem Ausbildungskredit erkundigen.
Das stimmt so nicht!
Du solltest außerdem wissen, dass die Schulausbildung zum
Heilerziehungspfleger mitunter Geld kostet. Je nachdem, wo du dich
ausbilden lässt, musst du mit Schulgeld und Beiträgen für Lehrgänge
rechnen (etwa an Privatschulen). Es können darüber hinaus auch Gebühren für Aufnahme und Prüfungen, sowie Kosten für Lehrmittel,
Arbeitskleidung, Literatur und Unterkunft entstehen.
Hier zum Beispiel lese ich gar nichts von Schulgeld. Und es gibt sicher auch andere Schulen.
Hat das jemand behauptet?
Genau davon war die Rede, wobei mir immer noch nicht klar ist, warum zwei Darlehen notwendig waren.
Ich habe regelmäßig Schüler in Vollzeitschulklassen, die nebenbei jobben. Wenn man den Umzug nicht gerade von einem Umzugsunternehmen hat bezahlen lassen, sollte die Darlehensrückzahlung auch nicht so schwer fallen.
Und ich wünschte mir, du würdest nicht Sachen hineininterpretieren, die weder so da stehen noch so gemeint sind. Ich habe lediglich Fragen gestellt, und dies nicht nur rhetorisch!
Ich verstehe nicht, warum man eine Ausbildung anfängt, wenn sie Geld kostet und die Finanzierung unklar ist. Nur, um nachher rumzujammern, dass die sozial Schwachen benachteiligt werden. Sorry, auf dem Ohr bin ich taub! Mir ist auch nicht das Geld vom Himmel gefallen, ich habe in den Schulferien gejobbt, ich habe zwischen Abi und Studium gejobbt, ich habe in den Semesterferien gejobbt, und auch an der Uni habe ich nach dem Vordiplom als HiWi gejobbt. Ich weiß also, dass wenn man Geld braucht, auch Arbeit findet.
Tolle Wurst, noch mehr Schulden anhäuifen, oder wie? Und dann bei Peter Zwegat anrufen, er wird’s dann schon richten.
Diejenige, die hier in einen sehr knappen Eingangstext sehr viel wild hineininterpretiert und herumjammert, bist du; du hilfst der Fragestellerin nicht, sondern verurteilst sie nur.
Die Anfragen in diesem Brett locken aus vielen Antwortern wirklich das Schlimmste heraus.
Was genau habe ich hineininterpretiert, außer dass ich „unterstellt“ habe, das Schulgeld muss schon vorher bekannt gewesen sein und kann nicht nach Beginn der Ausbildung vom Himmel gefallen sein? Sollte dem tatsächlich so gewesen sein, dann gilt das, was FJB geschrieben hat:
Es hat schon seine Gründe wieso ich jetzt erst davon erfahre. Ich will lediglich wissen wo man Hilfe beziehen kann
[Textteile vom www Team entfernt]
Guten Morgen
@Toufic erstmal ruhig Blut, bitte und mäßige Deine Wortwahl, wenn möglich. Persönliche Angriffe helfen doch nicht weiter…
Und ich nehme an, Du hast ebenfalls gute Gründe, uns diese Gründe zu verschweigen. Aber wenn das wirklich eine Schule ist, die Euch diese Gebühren vorab verschwiegen hat, dann solltet Ihr wirklich rechtliche Schritte erwägen. Ansonsten habt Ihr ein Problem: vermutlich habt Ihr Euch vorab nicht über die Ausbildungskosten informiert, aber dafür kann doch von uns keiner was.
Von welcher finanziellen Größenordnung reden wir denn? Sind die 350 Euro pro Schuljahr? Pro Semester? Pro Monat? Wie finanziert die Tochter ihren sonstigen Lebensunterhalt (ich lese da von WG, das heisst sie wohnt nicht bei Dir)? Was sind das für zwei Darlehen? Wofür? Wie ist die Rückzahlung vereinbart? Welche Höhe?
Und last but not least: was tut Deine Tochter, um die Kosten für ihre Ausbildung zu verdienen?
Wie lange ist deine Tochter denn schon in der Ausbildung? Und wieso soll sie jetzt plötzlich Schulgeld bezahlen? Gibt es einen Ausbildungsvertrag, in dem das drinsteht? Keine Schule darf ja plötzlich von ihren Schülern Geld verlangen, wenn das nicht vorher klar war.
Beim Jobcenter bestehst du auf einer schriftlichen Ablehnung - sagen können die viel, und tun es auch… Sobald du eine schriftliche Ablehnung hat, kannst du auch Widerspruch einlegen.
Gleichzeitig könnt ihr überlegen, ob deine Tochter evtl das Schulgeld (wenn es denn unumgänglich ist) mit Jobben verdienen kann - oder wo es die Möglichkeit gibt, die Ausbildung ohne Schulgeld zu machen.
Viel Erfolg!
http://www.berufsverband-hep.de/index.php/finanzierung-47.html
Außerdem habe ich diesen Link für dich gefunden—
Hab mal grad gegoogelt. Weil ich die Ausbildung vor Jahren selber gemacht habe- und zwar ohne Schulgeld - hat es mich interessiert, ob man diese inzwischen tatsächlich bezahlen muss.
Antwort: NEIN, muss man nicht. Gebühren nehmen nur Privatschulen. Es gibt viele stattliche Schule, wo die Ausbildung nichts kostet und man sogar für die Praktika Vergütung bekommt.
So können zum Glück auch Kinder von „sozial Schwachen“ diese Ausbildung machen
Also müsste deine Tochter schlimmstenfalls die Schule wechseln - aber vielleicht findet ihr ja auch eine andere Möglichkeit.
In diesem Link findest du ganz unten was zur Finanzierung:
http://www.pflegeberufe-gesetz.de/heilerziehungspfleger/ausbildung.html
staatliche Schulen waren natürlich gemeint…
Das habe ich gestern schon gesagt/geschrieben, aber die Fragestellerin musste gleich ausfallend werden und fand die Antwort besser, die ihr dazu riet, sich noch mehr zu verschulden. Da fand ich deinen Link unten wesentlich sinnvoller!
Es scheint so zu sein, dass die Mutter jetzt erst davon erfahren hat, die uns aber nicht verraten möchte (und mir letztendlich auch herzlich egal sind).
Auch das habe ich bereits gestern geschrieben … Aber: s. o.
Gruß
Christa
Das sehe ich anders. Auf vermeintlich einfache Fragen gibt es manchmal halt weitere Nachfragen oder auch Kommentare. Aus denen kann man ja so was wie Einschätzungen erkennen. Dass die dem oder der Fragenden nicht immer passen können, ergibt sich von selbst.
Es gibt halt für einige Menschen Probleme an Stellen, die andere Menschen wie selbstverständlich wuppen. Darüber kann man zumindest nachdenken.