Hallo,
ich bin Freiberufler und Kleinunternehmer und möchte gern im Großhandel einkaufen um z.B. Rohlinge, Schreibwaren, etc. günstiger zu bekommen. Leider habe ich zB bei Selgros nichts gefunden, was mir bestätigt, dass ich dort einkaufen darf. Ich habe ja auch keine USt-ID, sondern nur ne EK-Nummer. Deshalb die Frage: Darf ich im Großhandel einkaufen?
Hallo,
habe ja auch keine USt-ID, sondern nur ne EK-Nummer. Deshalb
die Frage: Darf ich im Großhandel einkaufen?
das entscheidet ausschließlich der Großhändler selbst.
Gruß
S.J.
Ja.
Hallo,
wenn du Kleinunternehmer bist, hast du ja sicher auch eine Gewerbeanmeldung - und damit akzeptieren dich C&C-Großhandel wie Fegro-Selgros, Metro, Handelshof & Co. auch als Kunden.
Aber Vorsicht: Nicht immer ist dort aller günstiger!
Gruß
Christian
Hi!
wenn du Kleinunternehmer bist, hast du ja sicher auch eine Gewerbeanmeldung
Aber er ist doch Freiberufler und hat demzufolge kein Gewerbe angemeldet! Was kann sonst als Nachweis dienen?
Gruß
Conni A.
Hallo Conni,
er schreibt:
ich bin Freiberufler und Kleinunternehmer
Und ein Kleinunternehmer ist ein Gewerbetreibender nach §19 UStG, folglich muß er auch eine Gewerbeanmeldung haben.
Aber selbst wenn er sich nur falsch ausgedrückt hat und in der Tat „nur“ Freiberufler ist, hat er ja bestimmt irgendeinen Nachweis seiner freiberuflichen Tätigkeit, z.B. Steuerbescheinigungen, Verbandsbestätigungen etc. - auch damit kann er bei den üblichen C&C-Märkten Kunde werden.
Gruß
Christian
Freiberufler + Kleinunternehmer
hi!
Und ein Kleinunternehmer ist ein Gewerbetreibender nach §19 UStG, folglich muss er auch eine Gewerbeanmeldung haben.
Nein, das ist falsch! Ich bin auch (nebenberuflich) freiberufliche Kleinunternehmerin und habe KEINE Gewerbeanmeldung, sondern nur diesen Wisch „Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit“ oder so ähnlich.
Das ist keine Gewerbeanmeldung (auch wenn sie rechtlich vielleicht dieser gleichgestellt ist; das weiß ich nicht).
Gruß
Jadzia
Hallo Jadzia,
seltsame Kombination.
OK, gibt es, hab ich eben auch herausgefunden - klang aber komisch für jemanden, der sowas bisher nur in die Schubladen „Unternehmer“ und „Freiberufler“ eingeteilt hat. Man lernt nie aus.
Aber wenn eine „Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit“ vorliegt, ist die Frage auch beantwortet - auch damit kann er Kunde bei Selgros werden.
Gruß
Christian