Als Leiharbeiter vorzeitig freigestellt

Hallo,

angenommen, jemand bekommt bei einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag für 2 Wochen (arbeitsloser Naturwissenschaftler, also als ungelernt für 8,50 eingestuft). Arbeitszeit ist „Vollzeit nach Maßgabe der… anwendbaren Tarifverträge“ also 40 h.
Die Arbeit läuft gut, es gibt keinen Anlass zur vorzeitigen Kündigung. Am Freitag Nachmittag der ersten Woche erhält er jedoch einen Anruf von einer Dame von der Zeitarbeitsfirma, welche sagt, daß er am Montag nicht mehr hinzugehen braucht, da sich die Auftragslage geändert habe. Aufträge von anderen Firmen gäbe es auch nicht. Er solle am Montag vorbeikommen, damit der Arbeitsvertrag „nachträglich geändert“ werden kann. Dazu macht sie noch die Andeutung, dass man ihn gern wieder nehmen würde, falls es wieder Aufträge gibt.

Wie ist dieser Fall wohl rechtlich einzuschätzen? Ein Arbeitsvertrag muß doch eigentlich von beiden Parteien eingehalten werden, so wie er abgeschlossen ist? Hat der Arbeiter die Möglichkeit, eine Strafzahlung wegen Vertragsbruches bzw. „Abfindung“ zu fordern? Oder müssten sogar die eigentlich geplanten 40 Stunden der zweiten Woche voll bezahlt werden?

Danke im Voraus für alle Ratschläge   

Hallo,

angenommen, jemand bekommt bei einer Zeitarbeitsfirma einen
Arbeitsvertrag für 2 Wochen (arbeitsloser
Naturwissenschaftler, also als ungelernt für 8,50 eingestuft).
Arbeitszeit ist „Vollzeit nach Maßgabe der… anwendbaren
Tarifverträge“ also 40 h.
Die Arbeit läuft gut, es gibt keinen Anlass zur vorzeitigen
Kündigung. Am Freitag Nachmittag der ersten Woche erhält er
jedoch einen Anruf von einer Dame von der Zeitarbeitsfirma,
welche sagt, daß er am Montag nicht mehr hinzugehen braucht,
da sich die Auftragslage geändert habe. Aufträge von anderen
Firmen gäbe es auch nicht. Er solle am Montag vorbeikommen,
damit der Arbeitsvertrag „nachträglich geändert“ werden kann.

Das liest sich so, als wenn der Zeitarbeitsfirma (ZA) bereits vorher bekannt war, dass der Betrieb nur für wenige Tage einen Mitarbeiter braucht; das wird aber dem Mitarbeiter der ZA verschwiegen, denn der macht sich natürlich Hoffnung auf eine längere Beschäftigung und würde für 5 Tage vermutlich kein Arbeitsverhältnis eingehen.

Dazu macht sie noch die Andeutung, dass man ihn gern wieder
nehmen würde, falls es wieder Aufträge gibt.

Ja, der Mitarbeiter soll positiv gestimmt bleiben, damit er am Montag dann eine Vertragsänderung akzeptiert oder ihm am Montag ein anderer Job angeboten wird, wo ihm aber auch nicht zugesagt werden wird, dass er dort länger beschäftigt sein wird.

Wie ist dieser Fall wohl rechtlich einzuschätzen? Ein
Arbeitsvertrag muß doch eigentlich von beiden Parteien
eingehalten werden, so wie er abgeschlossen ist?

Richtig, einseitige Änderungen des Arbeitsvertrages sind unwirksam.

Hat der

Arbeiter die Möglichkeit, eine Strafzahlung wegen
Vertragsbruches bzw. „Abfindung“ zu fordern?

Die Abfindung wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber angeboten, um ihn nach einem längerfristigen Arbeitsverhältnis schneller los zu werden, wobei der Arbeitnehmer höchstens einen Schadensersatzanspruch geltend machen könnte, wenn er nachweisen kann, dass ihm durch das vertragswidrige Verhalten des Arbeitgebers ein Schaden entstanden ist; hier wäre das Arbeitsgericht zuständig. Die Chance tendiert bei 0 %, denn die Zeitarbeitsfirmen haben die Arbeitsverträge den gesetzlichen Bestimmungen angepasst und nur massive Verletzung des Arbeitsvertrages könnte einen solchen Anspruch möglich machen.

Oder müssten

sogar die eigentlich geplanten 40 Stunden der zweiten Woche
voll bezahlt werden?

Da stehts im Kleingedruckten des Arbeitsvertrages, wenn man am Montag nichts unterschreibt, muss die ZA weiter beschäftigen bis zum Ende der Kündigungsfrist, wobei die Kündigung schriftlich erfolgen muss, muss aber nicht begründet werden, so lange man sich in der Probezeit befindet.
Der am meisten von den ZA angepriesene Vorteil, um bei einer ZA zu arbeiten sei das unbefristete Beschäftigungsverhältnis, und dies ist tatsächlich nur zum Vorteil der ZA und nicht für den Arbeitnehmer, denn bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann man während der Probezeit ohne Angaben von Gründen schnell kündigen, während bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Kündiung während des befristeten Arbeistsverhältnis fast nicht möglich ist, es sei denn, der Arbeitnehmer würde sich strafbar machen oder massiv gegen den Arbeitsvertrag verstoßen.

Das liest sich so, als wenn der Zeitarbeitsfirma (ZA) bereits
vorher bekannt war, dass der Betrieb nur für wenige Tage einen
Mitarbeiter braucht; das wird aber dem Mitarbeiter der ZA
verschwiegen, denn der macht sich natürlich Hoffnung auf eine
längere Beschäftigung und würde für 5 Tage vermutlich kein
Arbeitsverhältnis eingehen.

Nein, das glaube ich nicht; soweit der Arbeitnehmer es im Betrieb mitbekommen hat, liegt es daran, dass Materialien vorläufig nicht lieferbar sind und es daher zu Einschränkungen in der Produktion kommt.

während bei einem befristeten

Arbeitsverhältnis die Kündiung während des befristeten
Arbeistsverhältnis fast nicht möglich ist, es sei denn, der
Arbeitnehmer würde sich strafbar machen oder massiv gegen den
Arbeitsvertrag verstoßen.

Von der Seite des Arbeitnehmers wurde nicht gegen der Arbeitsvertrag verstoßen, also dürfte eine Kündigung gegen ihn nicht durchzukriegen sein. Was ja wohl auch der Grund ist, dass sie den Arbeitsvertrag ändern wollen.

Wie wäre es denn, wenn der AN sich vorläufig weigert, den Vertrag zu ändern, bis die Zeitarbeitsfirma was neues für ihn hat? Wenn sie dann keine Arbeit mehr anbieten könnten, hätte er doch noch 3 Monate lang die Möglichkeit, den Lohn für die 5 Tage der 2. Woche einzufordern?

Wie ist dieser Fall wohl rechtlich einzuschätzen? Ein
Arbeitsvertrag muß doch eigentlich von beiden Parteien
eingehalten werden, so wie er abgeschlossen ist? Hat der
Arbeiter die Möglichkeit, eine Strafzahlung wegen
Vertragsbruches bzw. „Abfindung“ zu fordern? Oder müssten
sogar die eigentlich geplanten 40 Stunden der zweiten Woche
voll bezahlt werden?

Verträge müssen eingehalten werden. Grundsätzlich trägt die Zeitarbeitsfirma das Risiko, den Arbeitnehmer ausleihen zu können.
Sofern der Vertrag einseitig gebrochen wird, kann auf Einhaltung geklagt werden. Hier sind Fristen zu beachten.

Die Frage ist auch: Möchte der Betroffene die Tür zu der Zeitarbeitsfirma komplett zuschlagen, was evtl. der Fall wäre, wenn geklagt werden würde?

während bei einem befristeten

Arbeitsverhältnis die Kündiung während des befristeten
Arbeistsverhältnis fast nicht möglich ist, es sei denn, der
Arbeitnehmer würde sich strafbar machen oder massiv gegen den
Arbeitsvertrag verstoßen.

Von der Seite des Arbeitnehmers wurde nicht gegen der
Arbeitsvertrag verstoßen, also dürfte eine Kündigung gegen ihn
nicht durchzukriegen sein. Was ja wohl auch der Grund ist,
dass sie den Arbeitsvertrag ändern wollen.

**Das ist falsch; ausschlaggebend sind hier nicht die Kündigungsfristen gem. BGB sondern die geltenden Tarifverträge, welche abweichende Regelungen zu den BGB-Gesetzen vorsieht und erlaubt.
Hier kommt es auf den Tarifvertrag an, welcher im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Als Beispiel im Manteltarif Zeitarbeit zwischen DGB und iGZ ist eine sechsmonatige Probezeit festgelegt.
Diesem Tarifvertrag zufolge kann der Arbeitsvertrag während der ersten vier Wochen mit einer zweitägigen Frist gekündigt werden, s. § 2.2.
Ab der fünften Beschäftigungswoche bis einschließlich des zweiten Monats gilt eine einwöchige Kündigungsfrist, danach verlängert sie sich bis zum Ablauf der Probezeit auf zwei Wochen.**

Wie wäre es denn, wenn der AN sich vorläufig weigert, den
Vertrag zu ändern, bis die Zeitarbeitsfirma was neues für ihn
hat?

Der Arbeitnehmer muss eine Vertragsänderung nicht akzeptieren, der Arbeitgeber kann mit einem Kündigungsänderungsvertrag dem Arbeitnehmenr zur Reaktion zwingen, in dem das derzeitige Arbeitsverhältnis gekündigt und durch ein neues , geändertes Arbeitsverhältnis begonnen werden kann.

Wenn sie dann keine Arbeit mehr anbieten könnten, hätte

er doch noch 3 Monate lang die Möglichkeit, den Lohn für die 5
Tage der 2. Woche einzufordern?

Ist es hier die Überlegung, dass das Arbeitsverhältnis dann beendet ist?

Von der Seite des Arbeitnehmers wurde nicht gegen der
Arbeitsvertrag verstoßen, also dürfte eine Kündigung gegen ihn
nicht durchzukriegen sein. Was ja wohl auch der Grund ist,
dass sie den Arbeitsvertrag ändern wollen.

Das ist falsch; ausschlaggebend sind hier nicht die
Kündigungsfristen gem. BGB sondern die geltenden
Tarifverträge,

Woher weisst du, dass ein Tarifvertrag gilt?

welche abweichende Regelungen zu den
BGB-Gesetzen vorsieht und erlaubt.
Hier kommt es auf den Tarifvertrag an, welcher im
Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Wie bitte? Kann man sich da einfach einen aussuchen? So heute nehmen wir mal den für einarmige Karusselbremser in Hintertupfingen? Geht das neurdings nicht mehr nach Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden?

Wie wäre es denn, wenn der AN sich vorläufig weigert, den
Vertrag zu ändern, bis die Zeitarbeitsfirma was neues für ihn
hat?

Der Arbeitnehmer muss eine Vertragsänderung nicht akzeptieren,
der Arbeitgeber kann mit einem Kündigungsänderungsvertrag

Was soll das denn wohl so sein?

dem
Arbeitnehmenr zur Reaktion zwingen, in dem das derzeitige
Arbeitsverhältnis gekündigt und durch ein neues , geändertes
Arbeitsverhältnis begonnen werden kann.

Ach so, eine Änderungskündigung. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis?

Wenn sie dann keine Arbeit mehr anbieten könnten, hätte

er doch noch 3 Monate lang die Möglichkeit, den Lohn für die 5
Tage der 2. Woche einzufordern?

Ist es hier die Überlegung, dass das Arbeitsverhältnis dann
beendet ist?

Laut UP ist es auf zwei Wochen befristet.

PS: Was soll eigentlich diese dämliche Fettschreibung?

1 Like

Hallo,

wegen der aktuellen Lage will ich das Thema nochmal aufgreifen:

Also der Arbeiter hatte die Änderung des Vertrages abgelehnt, darauf die Kündigung erhalten (war noch bis einschließlich Mi. 22.10. angestellt, ohne an den 3 Tagen der 2. Woche zu arbeiten). Jetzt ist die Entgeltabrechnung gekommen, dadrin steht:

Tg/Std_______ Betrag/E _______ Monat

Normalstungen 35,00 ________ 8,50 ____ 297,50
Mehrarbeitsstunden 5,00 ____ 8,50 ____ 42,50
AKZ-Depotaufbau 5,00- ____ 8,50 ____ 42,50-
AKZ-Auszahlung 5,00 ____ 8,50 ____ 42,50

Gesamtbrutto _______________________ 340,00

Anscheinend wollen die dem Arbeiter die 3 Tage vom 20.10.-22.10. unterschlagen, obwohl sie doch auch dann Lohn zahlen müssen, wenn es keine Arbeit gibt!? (Auf der Abrechnung ist sogar angegeben: „Eintritt: 13.10.14“ „Austritt: 22.10.14“ .

Der Betroffene will denen nochmal schreiben und eine korrekte Abrechnung und Auszahlung verlangen. Aber wie müsste das dann korrekt aussehen mit dem Depot-Aufbau und Auszahlung? Gilt das immer wochenweise? Dann hätte er also am Montag seine 5 Überstunden abgefeiert, und müsste dann für Mo. noch 2h bezahlt kriegen, und für Di. und Mi. je 7h. Also insgesamt 476 Euro müssten es dann ja sein, oder?