Als Priester einfach...aufhören?

Hallo,

mir schwirrt seit einiger Zeit so eine Frage im Kopf herum.

Wir alle wissen das (katholischer)Priester kein Beruf sonder eher sowas wie eine Berufung ist (naja sein sollte)

Aber was ist wenn dieser Kerl eines Morgens aufwacht und feststellt: Hoppla ich will das alles nicht mehr. Ich kann nicht mit Menschen, das Zölibat nervt und vielleicht gibt es keinen Gott.

Also sagen wir eine schwere Sinnkriese hat und einfach nicht mehr Priester sein KANN. Kommt bestimmt vor.

Was dann?

Ich meine der kann doch nicht einfach wie wir anderen in den normalen Jobs zum dreißigsten des Folgemonats einfach kündigen. Oder doch?

Danke für die Aufklärung^^

gruß

N.J.

Hallo,

ich denke, Deine Frage ist im Brett Arbeitsrecht besser aufgehoben. Neben der Fristgerechten Kündigung gibt es ja auch die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages.

Gruss
PW

Hallo N.J.,

da gilt sowohl das Kirchenrecht als auch das staatliche Recht.

Der Priester kann kirchenrechtlich in ein „Laisierungsverfahren“ einsteigen mit dem Ergebnis, dass er danach keine Erlaubnis mehr hat, die Sakramente zu spenden, aber er bleibt theoretisch Priester bis an sein Lebensende. (Vgl. Extremsituationen, z. B. wenn er einem Sterbenden, der keinen anderen Priester zur Verfügung hat, die Beichte abnimmt. Er kann in einem solchen Fall die Absolution gültig erteilen.) Er kann dann heiraten und/oder Verträge kündigen/ändern.

Gruss,
Mike

Hallo,

Aber was ist wenn dieser Kerl eines Morgens aufwacht und
feststellt: Hoppla ich will das alles nicht mehr. Ich kann
nicht mit Menschen, das Zölibat nervt und vielleicht gibt es
keinen Gott.

Also sagen wir eine schwere Sinnkriese hat und einfach nicht
mehr Priester sein KANN. Kommt bestimmt vor.

Was dann?

Was dann los ist, kann so pauschal keiner sagen.

Zum Verfahren hat dahinten schon Vieles geschrieben.

Der beste Weg ist wohl ein offenes vertrauensvolles Gespräch
mit dem zuständigen Vorgesetzten. Da sich die Kath. Kirche
den Fehlern und Schwächen der menschlichen Natur bewusst
ist, lassen sich da sicher Wege finden um einen ihr loyalen
Mitarbeiter auch später als Laien Teilhabe und Arbeit zu
bieten … wenn dies denn gewünscht ist.

Vom Kolpingwerk über Zeitungen bis zu Stiftungen und Kranken-
häusern gibt es unzählige Einsatzmöglichkeiten, wo die Kirche
froh ist um jeden, der tieferes Verständnis in ihre Belange hat.

Viele Grüße

Jake

Hallo!

Der Priester kann kirchenrechtlich in ein
„Laisierungsverfahren“ einsteigen mit dem Ergebnis, dass er
danach keine Erlaubnis mehr hat, die Sakramente zu spenden,

Wenn ich recht informiert bin, wurden unter J. P. II. solche Anträge (regelmäßig?) abgelehnt.
Es interessiert mich, ob das stimmt. Hast du Informationen darüber? Hängt das auch vom örtlich zuständigen Bischof ab?
Gruß!
H.

Hallo Hannes,

es darf im Prinzip nicht abgelehnt werden, wurde aber in die Länge gezogen (konnte gut und gern 10 Jahre dauern); vom Bistum ist das nur wenig abhängig, da es in Rom durchgeführt wird.

Gruss
Mike

Hi

Was passiert denn, wenn der Herr in so einem verlängerten Verfahren dann einfach heiratet?

lg
Kate

Hallo Kate,

zivilrechtlich kann er heiraten, kirchenrechtlich kann er nicht heiraten, d. h. sein Verhältnis gilt für die Kirche als ausserehelich, bis das Laisierungsverfahren abgeschlossen ist und er auch kirchlich geheiratet hat.

Gruss
Mike

Kirchenrechtlich ist auf alle Fälle interessant, daß ein katholischer Priester nicht aufhören kann, Priester zu sein, da die Priesterweihe (wie auch die Taufe) lebenslang wirkt. Und nach katholischer Lehre bewirkt diese Weihe die Fähigkeit zur Skramentenspendung (v.a. für Eucharistie und Beichte).

Er kann natürlich seinen Dienst in der Kirche beenden, aber diese Fähigkeit zur Sakramentenspendung bleibt erhalten. Das wird für die kath. Kirche vor allem dann zum Problem, wenn derjenige nach wie vor religiös tätig wird (z.B. als evangelischer Pfarrer).

Für evangelische Pfarrer/innen gilt, daß sie ihren Dienst in der Kirche aufkündigen können. Die Ordination, die nach protestantischer Lehre eine Einsegnung zum Dienst ist, bleibt bestehen. Sie ist aber ohne Bedeutung, da die „Rechte aus der Ordination“ (also z.B. zur öffentlichen Predigt und Sakramentenverwaltung) immer an den konkreten Dienstauftrag geknüpft sind, der jetzt ja nicht mehr besteht. Da nach evangelischer Lehre ohnehin jeder Mensch z.B. das Abendmahl gültig einsetzen kann, aber nur der Ordinierte es darf, ist der Fokus hier ohnehin ein anderer.

Gruß, Martinus

Auch hallo

Was dann?

Dazu ein Bericht der FAZ: Das Leben nach dem Zölibat Anfang März 2010

mfg M.L.

Ja wo lebst du denn??

Ich meine der kann doch nicht einfach wie wir anderen in den
normalen Jobs zum dreißigsten des Folgemonats einfach
kündigen. Oder doch?

Ja natuerlich kann er aufhoeren wann er will, und das schon am naechsten Tag. Gezwungen wird niemand hierzulande. Also wenn du keinen Bock auf Arbeit hast, einfach morgen zu Hause bleiben, und nicht erst am 30. des Folgemonats.

Gezwungen wird niemand hierzulande. Also wenn
du keinen Bock auf Arbeit hast, einfach morgen zu Hause
bleiben, und nicht erst am 30. des Folgemonats.

Und wenn der Chef keinen Bock mehr auf Gehaltzahlen hat, bitte nicht sauer sein, wenn am Monatsende das Konto leer bleibt… Toller Beitrag, wirklich!

Martinus

2 Like

für die kath. Kirche vor allem dann zum Problem

Das Problem hatten „wir“ (röm.-kath. Kirche) übrigens schon mit einem früheren Martinus, mit Zunamen Lutherus.

Freundlichen Gruss,
Mike

Unfug
Dann verklagst du den Chef auf austehendes Gehalt. Ganz einfach. Umgekehrt gehts nichts. Wirklich!

1 Like

hallo

vielen Dank für die vielen Antworten und Links…ich denke meine Frage ist beantwortet^^

gruß

N.J.