Als Schüler Freitag krank. Samstag Minijob?

Hallo,

darf ich, wenn ich mich Freitag morgens in der Schule wegen Kopfschmerzen krank melde (und eine Klausur nicht mitschreiben kann) und es mir Freitag abends wieder besser geht, Samstag arbeiten gehen (Minijob / Bäckerei)?

hallo.

darf ich, wenn ich mich Freitag morgens in der Schule wegen
Kopfschmerzen krank melde

für solche fälle gibt’s acetylsalicylsäure.

(und eine Klausur nicht mitschreiben kann)

ja, so eine klausur kann einem schon kopfschmerzen bereiten.

und es mir Freitag abends wieder besser geht, Samstag
arbeiten gehen (Minijob / Bäckerei)?

klar doch. mußt nur hoffen, daß dein lehrer keine brötchen holt.

gruß

michael

Hallo,

Selbstverständlich darfst du am Freitag entschuldigt fehlen und am Samstag deinem Minijob nachgehen.
Habt ihr für Klausuren keine Attestpflicht?

Gruß

Unterstellung?
Hallo,
Wie kommst du dazu, einem dir völlig unbekannten Menschen ohne Grundlage „blau machen“ vorzuwerfen?

Ich finde nicht, dass ein Schüler die Pflicht hat, morgens alle Symptome mit Medikamenten zu unterdrücken um an einer Klausur teilzunehmen. Ich finde, ein Nachschreibtermin ist hier die bessere Alternative.

Auch der Lehrer könnte dem Schüler meiner Meinung nach nichts vorwerfen. Es gibt Krankheiten die nach ein paar Stunden wieder verschwunden sind.

LG,
batz

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hallo.

Es gibt Krankheiten die nach ein paar Stunden
wieder verschwunden sind.

sicher. vor allem um einen prüfungstermin rum. psychosomatik spielt da auch ne rolle.
die häufigsten entschuldigungen für derlei fehltage dürften kopfschmerzen und bauchschmerzen sein. aber ich unterstelle schon wieder - sorry :smile:
war selbst mal schüler und kenn mich ein bißchen aus.
aber rein objektiv betrachtet hast du natürlich recht.

gruß

michael

Hi,

während meiner Tätigkeit bei der Post war das so, dass du bei einer krankmeldung am Freitag morgen insgesamt frei Krankentage hast eingetragen bekommen, da du erst wieder Montag dienstfähig gemeldet hast/warst.
Hier ist nun die Frage, ob man grundsätzlich nur an dem Tag krank ist, an dem auch Unterricht ist oder solange krank ist, bis man wieder gesund erscheint.

Nichtsdestotrotz gibt es in jeder Schule, ohne Hamburger Klausuritits unterstellen zu wollen, die üblichen Verdächtigen, die an Klausurtagen krank sind oder sich gerne auch mal lange WE gönnen. Meist sind die betreffenden Schüler volljährig.

Michl

Hallo

Hier ist nun die Frage, ob man grundsätzlich nur an dem Tag
krank ist, an dem auch Unterricht ist oder solange krank ist,
bis man wieder gesund erscheint.

Bitte nicht Schulrecht und Arbeitsrecht durcheinander werfen, das sind 2 komlett verschiedene Dinge.
Sicher spielt auch das Bundesland eine Rolle, aber idR zählen nur die Schultage als Krankheitstage, die man nicht in der Schule war, das Wochenende zählt also nicht.

Nichtsdestotrotz gibt es in jeder Schule, ohne Hamburger
Klausuritits unterstellen zu wollen, die üblichen
Verdächtigen, die an Klausurtagen krank sind oder sich gerne
auch mal lange WE gönnen. Meist sind die betreffenden Schüler
volljährig.

Das ist unbestritten :smile:

Gruß