Als Sicherheitsbeauftrager zurücktreten

Hallo an alle,

kurze Frage, wenn man einen kursus als Sicherheitsbeauftragter gemacht hat und diesen schon ein paar jahre begleitet kann man aus persönlichen Gründen zurücktreten, oder hat das arbeitsrechtliche folgen, respektive kann es welche haben??

Danke für Eure Info

Hallo,

wenn mit der Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten keine Zulage oder Höhergruppierung verbunden war, drohen bei der Niederlegung keine finanziellen Konsequenzen.

Als „öbereste Geschäftsleitung“ würde ich jedoch von einem von mir bestellten Sicherheitsbeauftragten wissen wollen, warum er dieses Amt niederlegen will, denn das ist durchaus eine Vertrauensposition, die sicherstellen soll, dass die (gesetzlichen) Sicherheitsvorschriften im Unternehmen eingehalten werden. Daher auch direkt bei der Geschäftsleitung angesiedelt.

Gibt es Sicherheitsprobleme, die der Beauftragte nicht abstellen kann?
Ist der zusätzlich erforderliche Arbeitsaufwand als SB mit der regulären Aufgabe zeitlich nicht im vernünfigen Rahmen zu vereinbaren?

Egal, was der Gund ist - ein offenes Wort vor der Niederlegung kann sich nur positiv auswirken.

Viele Grüße
Maralena

von mir wurde der rücktritt mit persönlichen gründen abgegeben, sollte die gschäftsleitung wirklich an einem dargestellten Grund interesse haben, werde ich mich gerne darüber äußern.

achja bis dato habe ich übrigens noch nie gehört das eine berufung zum sicherheitsbeauftragten auch entgeltliche auswirkungen haben kann, mache das inzwischen in dem 3 Betrieb, doch ist mir das durchaus neu…