Hallo,
wenn mit der Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten keine Zulage oder Höhergruppierung verbunden war, drohen bei der Niederlegung keine finanziellen Konsequenzen.
Als „öbereste Geschäftsleitung“ würde ich jedoch von einem von mir bestellten Sicherheitsbeauftragten wissen wollen, warum er dieses Amt niederlegen will, denn das ist durchaus eine Vertrauensposition, die sicherstellen soll, dass die (gesetzlichen) Sicherheitsvorschriften im Unternehmen eingehalten werden. Daher auch direkt bei der Geschäftsleitung angesiedelt.
Gibt es Sicherheitsprobleme, die der Beauftragte nicht abstellen kann?
Ist der zusätzlich erforderliche Arbeitsaufwand als SB mit der regulären Aufgabe zeitlich nicht im vernünfigen Rahmen zu vereinbaren?
Egal, was der Gund ist - ein offenes Wort vor der Niederlegung kann sich nur positiv auswirken.
Viele Grüße
Maralena