Als Student mit Waisenrente nie Steuererklärung abgegeben

Hallo zusammen,

ich habe in den Jahren 2010-2012 neben meinem Studium im Ausland gejobbt und war dort auch ordnungsgemäß als Arbeitnehmer angemeldet (mit Abgaben usw). Nach meinen Informationen hätte ich aufgrund dieser Tatsache hier in Deutschland dennoch eine Erklärung abgeben müssen. Rein rechnerisch dürfte ich soweit ich informiert bin, nur ein Jahr knapp über dem Freibetrag gelegen haben (Einkünfte aus dem Ausland+Bafög+Waisenrente in Deutschland).

Nach 2012 habe ich nicht mehr im Ausland gearbeitet, jedoch in Deutschland. Auch hier war ich immer Ordnungsgemäß angemeldet, die Vorauszahlungen erfolgten direkt von den jeweiligen Unternehmen (Versicherung und Reiseveranstalter) an das jeweilige Amt. Da ich weiterhin bis einschließlich 2016 als Student Waisenrente bezogen habe, wäre ich auch weiterhin zur Abgabe verpflichtet gewesen. Jedoch geschah dies nicht. Ich lag in diesen Jahren mit meinen Einkünften wenn überhaupt nur ganz knapp über den Freibeträgen, da es eben nur Studentenjobs waren.

Jetzt habe ich sehr große Angst. Was passiert, wenn ich jetzt eine Erklärung abgebe, das Amt davon Kenntnis bekommt oder wenn ich es auf meinen Fehler hinweise?

Danke im Voraus

Sprich mit Deinem Finanzbeamten beim Amt, wahrscheinlich ist das sowiso alles scjhon verjährt:
https://www.steuertipps.de/lexikon/v/verjaehrung ramses90

Hallo!

Das Bafög ist nicht steuerbar, von der Waisenrente ist auch nur ein Teil steuerpflichtig (abhängig vom Jahr des Rentenbeginns) und die ausländischen Einkünfte sind wahrscheinlich nicht steuerpflichtig, aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erkären.

Somit könnte eine Steuer von 0 € vorliegen, das würde dann bedeuten, dass du zwar deine Steuererklärungspflicht nicht erfüllte hast, aber trotzdem keine Steuern hinterzogen oder verkürzt hast.

Da die Jahre 2010 bis 2012 bereits verjährt sind (soweit wir einmal davon ausgehen, dass die Steuer bei 0 oder nahe 0 liegt, also keine Steuerhinterziehung vorliegt), passiert genau gar nichts. Das letzte „offene“ Steuerjahr ist 2013.

Schöne Grüße!

Da kommt nix Gutes bei raus, die Mitarbeiter in der Arbeitnehmerveranlagung, die man da an die Strippe bekommt, sind mit solchen Fragen überfordert. Die Qualität der Auskünfte, die da erteilt werden, ist meistens erschütternd schlecht.

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