Als Student Teilzeit-Job bis 20 Std./Woche. Krankenversicherung selbst zahlen?

Hallo alle zusammen,

ich bin Studentin, 30 Jahre alt, und habe seit Anfang letzten Monats einen Teilzeitjob, bei dem ich max. bis 20 Std. die Woche arbeite.

Meine Krankenkasse teilte mir mit, dass wenn ich bis 20 Std./Woche arbeite, dann bin ich nicht über den Arbeitgeber krankenversichert (weil Studentenstatus) und ich müsste weiterhin freiwillig krankenversichert bleiben und meine Beiträge in der Krankenkasse mit ca. 178€ selbst zahlen (obwohl der Arbeitgeber Rentenbeiträge abzieht).

Der Lohn vom letzten Monat beträgt brutto ca. 565,00€. Davon hat der Arbeitgeber ca. 53€ für die Rentenkasse abgezogen und mir netto ca. 512,00 auf mein Konto überwiesen. Wenn ich jetzt aber davon noch 178€ an die Krankenkasse zahle, was bleibt mir dann denn noch übrig? Lausige 334,00€?! Bei den 64 Stunden, die ich gekloppt hatte echt ärgerlich! :frowning: Oder bin ich da falsch? Wenn nein, dann ist das doch ein Witz!!!

Welche Alternativen habe ich noch etwas mehr Geld als Student zu verdienen? Etwa die Stundenzahl auf mehr als 20 Stunden die Woche hochzuschrauben (aber Studentenstatus geht verloren) oder auf den Aushilfsstatus mit 450€ im Monat umzusteigen (bleibt ja noch weniger ca. 272€ übrig).

Kennt sich jemand mit diesen Formalitäten besser aus? Ich bitte um Hilfe&Ratschläge&Ideen…
Vielen lieben Dank jetzt schon mal!

Liebe Grüße
Lisa

Ja.
Höre bitte auf zu jammern.
Was haben den die abgeführten Rentenversicherungsbeiträge mit der Krankenkasse zu tun ?
Nichts.

ein „n“ mehr hätte es schon sein können. :smile:

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Ok, bin muxmäuschenstill :smile:

Also, ich weiß es nicht. Deswegen frage ich ja …

Haste schonmal nach Midijob geguggelt? Wenn nicht dann lies Dir das in dem Link mit allen Rechenbeispielen durch. kannst auch selbst welche starten:
https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php ramses90

Hier geht einiges durcheinander!
Werkstudenten heißt, dass die Beiträge zur KV extrem niedrig sind (die selber zu tragen sind), für den AG und den Studenten keine Beiträge zur KV, AV und PV in der Lohnabrechnung anfallen.
Da du bereits 30 Jahre bist, bzw. mehr als 14 Semester studierst, entfällt der niedrige KV-Beitrag. Du musst, privat, einen höheren Beitrag zahlen. KV, AV, PV entfällt weiterhin in der Lohnabrechnung.
Wenn du mehr Stunden arbeitest und mehr verdienst, entfällt lediglich der Werkstudentenstatus in der SV, d.h. dein AG würde dir ganz normal, wie allen anderen AN ca. 20% Sozialvericherung abziehen und im Hintergrund nochmal 20% oben drauf packen. Das Arbeitsverhältnis ist dann natürlich für den AG auch teurer. Bei Arbeitsverhältnissen mit einem Verdienst zwischen 450,01 und 850€ gilt übrigens die sg. Gleitzone, bei der die Beiträge von einem fiktiven, niedrigeren Einkommen gerechnet werden und du bestimmt auf unter 15% Abgaben kommst.

Wie du dann deine Vorlesungszeit und Pflichtanwesenheiten regelst, ist der Uni und dem Gesetzgeber herzlich egal.
Wenn du übrigens bei 65 Stunden 565€ brutto verdienst, liegst du unterhalb des Mindestlohnes.

Data

Gibts auch eine in irgendeiner Art und Weise zielführende Antwort?
Du musst nicht auf alle Fragen beleidigende Gegenfragen oder Antworten hinterlassen, oder doch?

Was ist an der Frage " Was haben Rentenversicherungsbeiträge mit der Krankenkasse zu tun" beleidigend ?

Also, ich habe die Antwort zwar nicht als beleidigend wahrgenommen, aber doch als ziemlich unbrauchbar und unkonstruktiv.

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Hallo,

wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden angehoben wird, entfallen die ca. 17€8 Euro monatlich, die der Student allein zahlt. Es fallen dann je ca. 20% vom Brutto für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Wenn der Bruttoverdienst 850 Euro nicht übersteigt, wird der Beitrag für den Arbeitnehmer in der Gleitzone (Midizone) gemildert. Der verlinkte Rechner in der anderen Antwort gilt für Studenten nur, wenn 20 Stunden pro Woche (längerfristig) überschritten werden (Ausnahme: Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt wer auch bei geringerer Stundenzahl).

Wenn man einen Minijob für 450 Euro brutto ausübt, werden weiterhin die 178 Euro für die Krankenkasse fällig. Von den Rentenversicherungsbeiträgen, die der Arbeitgeber vom Verdienst abzieht, kann man sich befreien lassen.

Bafög-Bezieher erhalten auf Antrag einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.

Gruß
RHW

Hi

ja, ich finde Du liegst ein bißchen falsch und machst eine Milchmädchenrechnung, was Dein Netto anbelangt.
Die 178 Euronen mußtest Du doch bisher sowieso zahlen - auch ohne Job.

Gruß
.

Du hast es auf den Punkt gebracht, danke!

Vielen Dank für dein Kommentar. Es hat mir sehr geholfen!

Achso, ich verstehe.
Deine KV kostete bisher - warum auch immer - nüscht.
Oder nur 72,nochwas, weil Du ganz frisch 30 geworden bist.

Also: wofür ist :thumbsdown: ?
.

Gern geschehen!

Und wofür ist jetzt der Minuspfeil? Wenn, dann sollte man ein Begründung dafür liefern. ramses90

Berechtigte Frage!

Das finde ich auch, aber ich habe auf meine Rückfrage auch keine Erklärung bekommen.

So ist das eben, wenn @artofdark85 nicht kapiert, was man ihr geantwortet hat.

Gruß
.

Der oder die war das bei mir nicht, das war RHW.

Bitte entschuldige, das war ein Irrtum. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie das passiert ist. Vielen Dank auch für dein Kommentar! :slight_smile:

Gaaanz ruhig… vorsichtig mit solch’ voreiligen Kommentaren, liebe Gudrun.