Als Sub Unternehmer die Schulden eines in Konkurs gegangenen Betriebes übernehmen ?

Hallo zusammen

Ich habe gestern in einem Brief vom Finanzamt sozusagen die Begegnung der dritten Art gehabt .
um es vorweg zu nehmen bei uns kommt die Post gegen 12 - 13 Uhr und Freitags Mittags ist kaum jemand zuständiges erreichbar , am Montag morgen kontaktiere ich meinen Anwalt , aber vielleicht kann mir hier ja einer schon im Vorfeld einen Wertvollen Tipp geben

Ich bin Kleiner Gewerbetreibender Elektroniker, Ein Mann Betrieb , habe zwar auch eine Werkstatt , hatte aber auch Je nach Arbeit und Auftragslage Verträge mit anderen Firmen als Sub Unternehmer unter anderen eine andere Elektronik Firma wo ich seit 2017 meist 2 Tage die Woche ca 60 - 70 Std / Monat gearbeitet habe und die dann eine Sammel-Monatsrechnung bekommen haben .

Diese Eine Firma zahlte die Rechnungen Dez 18 , Jan 19 und Feb 19 nicht , so das ich danach aus eigener Initiative sagte : Ich unterstütze erst weiter wenn diese Rechnungen beglichen sind , so das ich dort seit dem 08.03.2019 nicht mehr zugegen war und an dem besagten Tag auch alle meine Gegenstände , von Werkzeug , Messgeräte , Zubehör alles mitnahm . obwohl der Werksvertrag keinen begrenzten Einsatz vor sah , sondern eine Vertragskündigung mit 3 Wochen zum Ablauf des begonnenen Monats

Ich war auch seit dem nicht mehr vor Ort , mir wurde nur von einer befreundeten Person erzählt , das in den Geschäftsräumen jetzt ein anderer Gewerbetreibender drin ist

Also Augenscheinlich : Pleite

jetzt zurück zu dem Brief vom Finanzamt des dort ansässigen Finanzamt ( das aber nicht mein zuständiges Finanzamt ist )
Eine Pfandungs und Einzugsermächtigung von rund 20.000 Euro , mit der Begründung : meine Firma wäre sekundärer Gläubiger und Bürge
Ich habe dann gestern auch noch die Auszüge kontrolliert , das Geld wurde bereits am Mittwoch eingezogen , ist also schon gepfändet , der Brief kam danach

Ausser das es ein Sub Werksvertrag gab , bin ich ganz sicher nicht in diese Firma rechtlich mit eingestiegen , es gibt nichts Schriftliches , lediglich den Sub Unternehmer Werksvertrag , die Monatlichen Rechnungen der Arbeitsleistungen sowie jetzt die dazu gehörenden Mahnungen , ein paar Rechnungen von Zubehörverkauf und das war es

Wie kommt das Finanzamt auf das schmale Brett mich als Schuldner zu Pfänden ?

Wie gesagt Am Montag geht die Sache zum Anwalt , aber der eine oder andere wird wohl einen Tipp parat haben um bei dem Gespräch mit dem Anwalt schon mal das eine oder andere Fachkundige Wort einbringen zu können

im voraus besten Dank

Mach das !
Und man geht ja gerade zu einem Anwalt weil man eben kein „fachkundiges Wort“ kennt. Das muss dir der Anwalt geben wenn er deine Schilderung und die mitgebrachten Schreiben/Unterlagen/Verträge sichtet.
Vielleicht wäre ein Fachanwalt für Insolvenzrecht nicht verkehrt.

MfG
duck313

Wie in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung (nicht: Einzugsermächtigung) steht, richtet sie sich nicht gegen Dich als Schuldner, sondern gegen Dich als sekundären Gläubiger (und Bürge??? - steht das tatsächlich wörtlich so in der Verfügung?).

Du hast wahrscheinlich Zahlungen für die Monate vor Dezember 2018 erhalten, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits vorrangige Forderungen des Finanzamtes an die Firma bestanden und die Voraussetzungen für Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bereits vorlagen. Das Finanzamt sagt hier also: Du hattest Geld von dem Pleitier zu bekommen, wir aber auch, und wir waren zuerst da. Deswegen bekommen wir jetzt von Dir, was er eigentlich an uns überweisen hätte müssen, aber an Dich bezahlt hat.

Dieses Vorgehen ist grundsätzlich richtig, aber das FA muss den erstmal nur behaupteten Sachverhalt auch ordentlich belegen, und daran hapert es oft genug. Sehr nützlich, hier von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen, weil der sich die Akte beim Finanzamt genau anschauen darf, Du selber aber nicht. D.h. wenn jemand erkennen kann, ob die ganze Aktion auf tönernen Füßen steht oder nicht, ist es Dein Anwalt.

Danach richtet sich dann, ob es sinnvoll ist, hier was zu unternehmen - vorher die Aussichten vom RA darlegen lassen und keine aussichtslosen Kämpfe führen, mit denen Du leicht gutes Geld dem schlechten hinterherwirfst.

Schöne Grüße

MM

Hallo
tatsächlich steht da : Sekundärer Schuldner und Bürge

Allerdings wären das bei Monatlichen Rechnungen die netto zwischen 1800 - 2200 Euro lagen die ich als Sub in Rechnung gestellt habe , der Gesamtbetrag von rund 1 Jahr der hier vom Finanzamt eingefordert wurde .

Ebenso wundert es mich , das die ohne Vorwarnung Pfänden , man hätte das doch auch mal im Vorfeld als Zahlungsanweisung schicken können

gruss in die Runde

Servus,

die Formulierung

kann möglicherweise die ganze Aktion unwirksam machen, obwohl sie aus einem Textbaustein kommt - denn das bist Du ja nun nicht - oder doch?

Schöne Grüße

MM

Hallo

Nein , für KEINE Firma ( ausser meinen Eigenen natürlich ) stehe ich als Bürge dahinter

Ich war mal ein paar Jahre Vormund und Bürge für eine Befreundete Person , die nach der Scheidung irgendwie „abgestürzt“ war ( die Details dazu würden jetzt wohl in den Offtopic Bereich gehen ) aber das ist inzwischen auch wieder seit 2 Jahre aufgehoben und hat wohl absolut nichts mit dieser Sache zu tun ,

gruss in die Runde

das ist ein Krümel, aus dem ein professioneller Krümelpicker eventuell die ganze Geschichte ausgleisen könnte. Frage ihn auf jeden Fall, was das bedeuten soll, dass Du als Bürge angesprochen wirst, obwohl Du keiner bist.

Schöne Grüße

MM

Mit anderen Worten:
Der Kunde hat den Sub bezahlt, damit der weiter zum Arbeiten kommt.

Daraus wird man doch wohl hoffentlich dem Entscheidungsträger des Kunden einen persönlichen Vorwurf machen können? Nicht, dass dessen Privatvermögen am Ende unangetastet bleibt, weil die Insolvenz ja nur die GmbH betrifft.

Der Anwalt wird das Notwendige unternehmen.

Servus,

wäre nicht der erste und nicht der letzte Fall von Durchgriffshaftung. Kommt bei „nebenher“ gemanageten Einmann-GmbHs in der Insolvenz eher häufig vor.

Schöne Grüße

MM

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Ich bin jetzt ein bisschen Schlauer

Also der Kleinunternehmer ( keine Gmbh ) ist wohl Konkurs und hat alles aufgegeben und ist weg gezogen in ein anderes Bundesland

Die Rechnung auf die man sich hier bezieht , die wurde von dessen Steuerbüro ausgestellt und es werden für jeden geleisteten Arbeitstag seit März 2017 , eine Werkstattnutzungsgebühr + Betriebskosten von 33,96 Netto pro Tag angesetzt
Dieses wurde dann mit den geleisteten Arbeitstagen bis März 2019 multipliziert + Mwst , + Steuerbüroarbeitsgebühren + Mahnkosten + Inkassokosten ( von dem ich alles nichts weiss ) und so kam man auf den Betrag der dann vom Finanzamt gepfändet wurde , weil es auch ungefähr der Betrag ist der dem Finanzamt geschuldet wird

Man hat sozusagen eine fingierte offene Rechnung dem Finanzamt eingereicht um zu sagen : wenn DER DA bezahlen würde , hättet Ihr euer Geld

Der Rechtsanwalt hat gegrinst

Ich hoffe, dass die Unrichtigkeit der Forderung leicht beweisbar ist, dann grinse ich auch.
Dem Unternehmer wäre dann auch ein Betrug nachzuweisen. Primär geht es natürlich um dein Geld, aber irgendwie gehört sowas ja auch bestraft.