Als Übungsleiter Kleingewerbe anmelden?

Guten Tag,
ich bin hauptberuflich Hausfrau und gebe nebenher Stunden als Rehasportübungsleiterin, nun ist es absehbar, dass ich über den Freibetrag von 2100€ hinauskomme. Ich habe ein sogenanntes Kleingewerbe angemeldet, da ich erfahren habe wenn ich nicht mehr als 360€ im Monat verdiene, kann ich in unserer Krankenkasse familienversichert bleiben. Nun konnte mir die nette junge Frau im Rathaus in dem ich meinen Gewerbeschein bekommen habe nicht genau sagen wie es weitergeht.
Bekomme ich vom Finanzamt eine Steuernummer?
Wie muss ich meine Buchführung halten?
Manche Vereine zahlen vierteljährlich, andere nur halbjährlich, wieder andere monatlich.
Stelle ich trotzdem monatliche Rechnungen aus?
Kann ich Arbeitsmittel (Fortbildung, Fachbücher ect.)absetzen?
Reicht eine einfache Buchführung oder muss ich Doppelt Buchführen?
Im Kleingewerbe bin ich Umsatzsteuerbefreit, oder?
Danke im Vorraus für eure Antworten!
M.

Hallo M. (ich dachte immer M hat einen Job beim MI6:smile: )

der Freibetrag von 2100 ist der Freibetrag für Aufwandsentschädigung im Ehrenamt. Der zählt hier meies Erachtens gar nicht, oder machst Du das bisher als Ehrenamt im Verein etc.?

Im Moment überlege ich gerade ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt oder eine selbständige Tätigkeit handelt? Kommt darauf an, was genau gemacht wird. Bei den derzeitigen Umsätzen aber auch noch nicht ganz so entscheidend.

Kurz zusammengefasst:
Kleingewerbetreibende sind von der USt befreit, müssen (sollten) darauf in der Rechnung auch hinweisen.
Eine doppelte Buchführung muss nicht gemacht werden, ein einfacher Jahersabschluss aber schon. Daher sollte eine einfache Buchhaltung gemacht werden. Theoretisch geht das mit einer Excel Tabelle, ich würde aber eher zu einer einfachen Software raten (z.B. Büro Easy von Lexware oder ähnlichem). Oder einen Dienstleister beauftragen :smile:

Wie Rechnungen ausgestellt werden ist Absprachesache mit dem Kunden, hier also mit den Vereinen. Will ein Verein nur halbjährlich zahlen und das ist okay so für Dich, schreibe halt halbjährliche Rechnungen.

Das Finazamt meldet sich in der Regel ganz von allein, genau wie die Handelskammer. Letztere hat übrigens viele Gratis Angebote, die sehr interessant sind, gerade für Neueinsteiger. Fragen wie die hier gestellten werden dort umfangreich beantwortet oft sogar in gratis Workshops.
Ggf muss die Meldung beim Finanzamt selbst erfolgen, spätestens mit der Abgabe der Erklärung; sind die Gewinne doch etwas höher, dann auch vorzeitig.

Ich hoffe, das hilft erst mal weiter, sonst stehe ich für weitere Fragen gern zur Verfügung (über das Forum oder auch gern direkt).

Wie immer gilt: Dies ist meine private Meinung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung!

Viele Grüße

Hartmut Dieterle

Hallo!

Im Moment überlege ich gerade ob es sich überhaupt um ein
Gewerbe handelt oder eine selbständige Tätigkeit handelt?

Ein Gewerbe ist immer eine selbständige Tätigkeit.

Kleingewerbetreibende sind von der USt befreit

„Kleingewerbe“ ist eine Definition aus dem Handelsgesetzbuch und hat mit UST überhaupt nichts zu tun. Das, was Du meinst, ist der „Kleinunternehmer“ im UStG.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe

Gruß,
Max