Hallo kecksmich,
grundsätzlich können Sie das tun, wenn Ihre Zielgruppe in Facebook vertreten ist. Sie sollten dabei nur dringend die Vorgaben von FB beachten sowie ein Impressum einrichten.
Ersteres können Sie bei FB direkt recherchieren, letzteres ist ein wenig tricky: Da FB m.W. noch keine Impressa-Sektion eingerichtet hat, sollten Sie im Internet recherchieren, wie Sie ein „rechtssicheres“ Impressum installieren. Insbesondere die „jederzeitige Erreichbarkeit“ muss gewährleistet sein, ähnlich wie bei einer gewerblichen Website.
Das ist allerdings bei FB nicht so einfach. Mein letzter Wissenstand war, im „Info-Bereich“ z.B. das Wort „Impressum“ stets sichtbar zu installieren und von dort z.B. auf Ihr Impressum Ihrer Website zu verlinken.
Schauen Sie mal bei den IHK’s nach, da gibt es Leitfäden dazu. Auch Internet-Anwälte haben viel dazu geschrieben.
Warum der Aufwand? Weil Gerichte einen Verstoß gegen § 5 TMG auch bei fehlendem Impressum in Facebook (bei gewerblicher Nutzung wie in Ihrem Falle) erkannt haben. Teure Abmahnungen braucht kein Mensch.
Bei der Gelegenheit sollten Sie auch eine Datenschutz-Erklärung einbauen; für die gilt ähnliches wie beim Impressum.
Gerade wenn Sie Versicherungen an Verbraucher/innen anbieten, ist das Thema „Datenschutz“ eine heikle Sache.
Hüten Sie sich bitte auch davor, „Freunde“ mit Werbung zu fluten, das geht doppelt nach hinten los.
Wie gesagt: Facebook Statuten für gewerbliche Nutzung lesen, Impressum und DS-Erklärung dazu, das machen Sie 1x, und können sich dann in Ruhe auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Bitte beachten Sie beim Impressum auch die Vorgaben für das Versicherungswesen.
Gruß und viel Erfolg
FG