Als was genau selbständig machen?

Guten Abend ,

Ich habe vor mich zum 15.8.2016 selbständig zu machen und habe dazu noch ein paar Fragen.

Wie genau heißt die Art meiner Selbständigkeit für die Angabe bei der Gewerbeanmeldung?
Ich werde für eine Firma Lüftungssysteme in Häusern montieren, also Montage von fertigen Bauteilen die zb verschraubt, verklebt werden.

Wie sieht es mit der Namensgebung bei meinem Unternehmen aus?(Einzelunternehmen)

„Nachname“ Lüftungsmontagen würde doch gehen oder?

Wie sieht es mit Phantasienmen aus?

Kann ich das Gewerbe anmelden obwohl ich noch beschäftigt bin und Werkzeug usw einkaufen?

Was kostet mich ein Mitarbeiter ca an Ausgaben für Bg Kk usw im ersten Monat?Gemeint sind Beträge die ich zahlen muss bevor der erste Lohn fällig ist.

Freue mich über hilfreiche Antworten :wink:

Gruß Leon

Hallo Leon,

je konkreter, desto besser - weil dann, wenn alles in die Hosen geht und Du überhaupt nicht mehr klarkommst, die Gewerbeausübung (z.B. wegen Unzuverlässigkeit) nur für das tatsächlich betriebene Gewerbe untersagt werden kann. Wenn Dir die „Montage von vorgefertigten Lüftungssystemen in Wohnhäusern“ uintersagt wird, hast Du später allemal noch die Möglichkeit, von Dir selber aus Rohmaterial zusammengebastelte Lüftungssysteme in Wohnhäusern und überhaupt alle Lüftungssysteme in gewerblich genutzten Gebäuden zu montieren.

Solange Dein tatsächlicher Name immer und überall genannt wird, kannst Du Dich auch „Lüftungsparadies Karl-Heinz Dröge“, „Ruck-zuck Lüftungsmontage Karl-Heinz Dröge“ oder „Die krassesten Lüftungen von Gladbeck Karl-Heinz Dröge“ nennen. Du darfst halt bloß Deinen tatsächlichen Namen nicht durch einen Fantasienamen (der ja keine Firma ist) ersetzen.

Ja. Wenn Du für bestimmte Einkäufe den „Gewerbeschein“ brauchst, kommst Du gar nicht daran vorbei. Und falls Du zur Regelbesteuerung optierst, fällt der Vorsteuerabzug dann auch leichter.

Ein paar Tage vor der Fälligkeit des Lohns musst Du Sozialversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung zahlen, BG kommt dann später.

Wie viel das ist, hängt vom Lohn ab, den Du bezahlst.

Schöne Grüße

MM

Nur eine Firma? Vorsicht, du kommst mit dieser Konstellation ganz schnell in Richtung Scheinselbständigkeit.
Ansonsten ist ein Existenzgründerseminar bei der IHK eine gute Idee.

Wie kommst du denn überhaupt auf dieses krumme Datum? Erster Auftrag?

Zu meiner ersten Frage.
Bei der Gewerbeanmeldung kann ich also meine zukünftige Arbeit erklären und der Bearbeiter kann mir dann sagen in welchen Bereich ich genau falle?

Ich arbeite seid 2 Jahren duchgehend für diese Firma ohne Pause.
Da kam mir dann einfach die Idee warum nicht einfach direkt für sie arbeiten.
Diese Firma hat Auftäge um mich 24/7 am arbeiten zu halten.

Ich sehe das eher als Start in die Gründung eines kleinen Unternehmen, der zweite „große“ Kunde hat bereits angefragt obwohl ich nichteinmal das Gewerbe angemeldet habe.

Ich weiß natürlich sich auf einen Kunden zu beschränken ist eine kritische Angelegenheit, aber dieser Kunde kann mich mindestens die nächsten 1,5 Jahre mit Arbeit überschütten.In dieser zeit will ich natürlich versuchen mch bei anderen Auftraggebern aufzudrängen.

Scheinselbständigkeit?

Wenn ich meine Sozialabgane und alles weitere korrekt abführe und zwischendurch mal bei anderen Auftraggebern arbeite /reinschnuppere sollte ich da doch keine Probleme kriegen oder?

Scheinselbständigkeit:
nur ein Auftraggeber über einen längeren Zeitraum
kein Angestellter (Solo-Selbständig bzw. Solo-Entrepreneur)
arbeitet primär in den Räumen des Auftraggeberszahlt
keine gesetzlichen Sozialbeiträge, sondern in private Sicherungssysteme ein

Falls ich nur für den einen Auftraggeber arbeiten würde , erfüllte ich einen der 4 Punkte.
Die anderen Punkte fallen weg, da mein Montagepartner von mir eingestellt wird und ein 2ter Mitarbeiter in Aussicht ist.
Würde das reichen um als Scheinselbständiger zu zählen?

Auf das krumme Datum komme ich durch meine kündigungsfrist.

Mein Arbeitgeber legt mir keine Steine in den Weg und würde mich zu diesem Zeitpunkt gehen lassen.
Kapital ist kein Problem da ich genug Rücklagen besitze.

Servus,

der Bearbeiter macht da weiter nichts, er nimmt nur die Anmeldung entgegen und bestätigt sie. In das Feld, in dem die beabsichtigte Tätigkeit abgefragt wird, schreibst Du die beabsichtigte Tätigkeit rein. Also z.B. „Montge von vorgefertigten Lüftungssystemen in Wohnhäusern“.

Schöne Grüße

MM

Die „vier Punkte“ stammen, wenn ich mich richtig erinnere, aus den 1990er Jahren.

Heute ist als alleiniges Kriterium entscheidend, wie der Selbständige organisatorisch, technisch und wirtschaftlich in das Unternehmen des Auftraggebers eingebunden ist. Je weniger Du über den Ablauf (Ort, Zeit…) Deiner Einsätze selber entscheiden kannst, desto eher ist das typisch für einen Arbeitnehmer.

Mach Dir darum aber keine Sorgen - der Scheinselbständige selber kriegt im Zweifelsfall keine Probleme, die fette Rechnung muss dann sein Auftraggeber bezahlen, wenn er als Arbeitgeber anzusehen ist.

Wenn man von vornherein Klarheit haben möchte, lässt man durch die Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchführen, dann wissen alle, woran sie sind.

Schöne Grüße

MM

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Auch wenn du dann für den Kunden direkt arbeitest? Weiß er das?
Sowas ist nämlich in manchen Arbeitsverträgen ausgeschlossen. Ich weiß aber nicht, wie das in der Praxis gehandhabt wird.

Also wenn noch so viele Fragen offen sind, würde ich dir auch zu einem Seminar raten. Da gibt es heutzutage sehr viele verschiedene Anbieter und das muss auch gar nicht mal teuer sein. Bei einer Freundin von mir hat das sogar das Arbeitsamt bezahlt. Dort werden auf jeden Fall schon mal sehr viele Fragen in punkto Selbstständigkeit geklärt, das würde dir bestimmt sehr helfen. Bestimmt hast du dort auch sehr viele Möglichkeiten, nachzufragen.

Viel Erfolg!

Hallo,

die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (zusammen 19,475%) müssen am drittletzten Bankarbeitstag bei der Krankenkasse sein. Sonst sind 1% Säumniszuschlag pro Monat zu zahlen. Zusätzlich sind noch Umlagen für die Entgeltfortzahlungs- und die Mutterschaftsgeld- und die Insolvenzgeldversicherung zu zahlen (unterschiedlich je nach Krankenkasse, zusammen ca. 2 bis 2,5%).

Wenn die Selbständigkeit vor dem Beschäftigungsende begonnen wird, ist es kritisch, wenn der Arbeitsvertrag für den eigenen AN vor dem Beschäftigungsende des zukünftigen Arbeitgebers beginnt oder die Stundenzahl der Selbständigkeit die Arbeitszeit aus der eigenen Beschäftigung überschreitet. Ggf. wird man dann bei der Krankenkasse in der Kranken- und Pflegeversicherung als hauptberuflich selbständig geführt und verliert den Anspruch auf den Arbeitzuschuss zu diesen beiden Sozialversicherungsbeiträgen. Es sind dann auch Beiträge aus allen Einnahmen zu zahlen: § 240 SGB V

Gruß
RHW

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