Ich habe 1978 Führerschein Klasse 3 und 1988 Klasse 2 gemacht. 1994 wurde mir der Führerschein entzogen. Als ich 95 einen neuen bekam hatte ich es viel zu spät bemerkt, dass ich keine Klasse 1B (Keinkraftrad bis 80) mehr hatte. 2012 habe ich den Schein ein zweites mal abgegeben. Mühevoll und kostenintensiv habe ich mich rehabilitiert. Ich bekomme den Schein in einem halben Jahr zurück. Meine Frage: Da ich die Prüfung vor 1980 abgelegt hatte, bekomme ich die Klasse A1 (125ccm) wieder oder nicht? (FeV § 76, 11a)