Hallo,
ich habe privat eine alte Schildkröt-Puppe verkauft, diese ist sicher schon 50 Jahre alt, wenn nicht älter und die Gliedmaßen werden mit Bändern zusammengehalten. Die Puppe wurde auf 28,50 Euro gesteigert. Ich hatte angegeben, dass es eine ältere Puppe ist, die Haare einen Grünstich haben und sie altersentsprechend gut erhalten ist. Nachdem heute die Puppe beim Käufer eingegangen ist, eröffnete dieser einen Fall über den ebay-Kundenservice, da die Puppe nicht der Beschreibung entsprechen würde. Sie gibt an, dass die Puppe nicht zu gebrauchen ist, da die Bänder innen völlig überdehnt sind und will den Fall rückgängig machen - Rücksendung erst, nachdem ich den vollen Betrag + Porto erstattet habe. Ich bekomme auch gleich mitgeteilt, dass das Betrug und Täuschung sei, da ich gut erhalten angegeben hätte und Verkäufer rechtlich für ihr Angebot verantwortlich sind. Ich hatte im Angebot auch geschrieben, dass ich nähere Angaben zum Alter nicht machen kann, da ich kein Fachmann bin, was auch stimmt. Dennoch kann ich sagen, dass m. E. die Bänder nicht völlig überdehnt sind, sondern die Arme und Beine noch an ihrem Platz waren, vielleicht nicht völlig stramm, aber rausgehängt hat nichts. Ich hatte auch weitere Bilder vor Gebotsabgabe angeboten. Ich bin etwas verärgert, dass ich gleich Betrug und Täuschung vorgeworfen bekomme und möchte die Puppe eigentlich nicht zurücknehmen, noch dazu, weil ich „altersentsprechend“ gut erhalten geschrieben hatte. Ferner habe ich Gewährleistung und Garantie, sowie Rücknahme ausgeschlossen. Welche Erfahrungen habt Ihr mit derartigen Fällen? Da der Käufer gleich so ungehalten geschrieben hat, ist scheinbar eine gütliche Einigung kaum möglich. Ich muss noch dazu sagen, dass der Käufer auch privat gekauft hat, aber man über die Bewertungen erkennen kann, dass da schon mehrere Puppen verkauft wurden.