Alte Puppe verkauft - Käufer will Kauf nach Erhalt rückgängig machen - Rücknahmepflicht?

Hallo,

ich habe privat eine alte Schildkröt-Puppe verkauft, diese ist sicher schon 50 Jahre alt, wenn nicht älter und die Gliedmaßen werden mit Bändern zusammengehalten. Die Puppe wurde auf 28,50 Euro gesteigert. Ich hatte angegeben, dass es eine ältere Puppe ist, die Haare einen Grünstich haben und sie altersentsprechend gut erhalten ist. Nachdem heute die Puppe beim Käufer eingegangen ist, eröffnete dieser einen Fall über den ebay-Kundenservice, da die Puppe nicht der Beschreibung entsprechen würde. Sie gibt an, dass die Puppe nicht zu gebrauchen ist, da die Bänder innen völlig überdehnt sind und will den Fall rückgängig machen - Rücksendung erst, nachdem ich den vollen Betrag + Porto erstattet habe. Ich bekomme auch gleich mitgeteilt, dass das Betrug und Täuschung sei, da ich gut erhalten angegeben hätte und Verkäufer rechtlich für ihr Angebot verantwortlich sind. Ich hatte im Angebot auch geschrieben, dass ich nähere Angaben zum Alter nicht machen kann, da ich kein Fachmann bin, was auch stimmt. Dennoch kann ich sagen, dass m. E. die Bänder nicht völlig überdehnt sind, sondern die Arme und Beine noch an ihrem Platz waren, vielleicht nicht völlig stramm, aber rausgehängt hat nichts. Ich hatte auch weitere Bilder vor Gebotsabgabe angeboten. Ich bin etwas verärgert, dass ich gleich Betrug und Täuschung vorgeworfen bekomme und möchte die Puppe eigentlich nicht zurücknehmen, noch dazu, weil ich „altersentsprechend“ gut erhalten geschrieben hatte. Ferner habe ich Gewährleistung und Garantie, sowie Rücknahme ausgeschlossen. Welche Erfahrungen habt Ihr mit derartigen Fällen? Da der Käufer gleich so ungehalten geschrieben hat, ist scheinbar eine gütliche Einigung kaum möglich. Ich muss noch dazu sagen, dass der Käufer auch privat gekauft hat, aber man über die Bewertungen erkennen kann, dass da schon mehrere Puppen verkauft wurden.

Hallo,
der Verkäufer hat das Recht die Ware erstmal zu prüfen. Den gesamten Kaufpreis würde ich somit nicht überweisen, wenn es überhaupt in betracht käme. Max. einmal Porto und dann Zug um Zug.
Denn es besteht dann die Gefahr, das man Geld und Ware los ist. 
Wenn die Ware in besten Wissen beschrieben wurde, würde ich gar nicht mehr groß reagieren. Das nach 50 Jahren eine Puppe nicht neuwertig ist, dürfte bekannt sein und sicher wurde in der Artikelbeschreibung auch vermerkt, das die Puppe altersgemäße Gebrauchsspuren aufweist
Leider ist das mittlerweile Usus, das nachverhandelt wird und meist bekommt man die Rote so oder so.

Kann dem nur zustimmen.
O.T.

Hallo

Pflicht oder nicht… das ist eigentlich egal.

Überweis ihm das Geld plus Porto für Rückversand und gut is… dann hast du im schlimmsten Fall um 12 Euro = 2 x Versand verloren.

Du hast für eine ca. 50 Jahre alte Puppe einen vergleichsweise niedrigen Preis bekommen - du wirst also mit einem erneuten Verkauf diesen „Verlust“ wahrscheinlich reinholen.

Die Argumentation des Käufers klingt mir stark danach, dass er entweder ein Pedant oder ein vermeintlich gewiefter Händler ist, der den Preis drücken will.

Unsere Firma ist Powerseller mit mehreren tausend Deals - auch wir erleben vermeintlich unberechtigte Kritik immer wieder. Wenn wir dann aber - ohne Verhandlungsbereitschaft -die Rücknahme in Angriff nehmen, dann gibt es bei den überwiegenden Fällen ein Einlenken des Käufers… sooo schlimm war es dann doch nicht.

Diese Maulerei scheint bei Einigen zur Handelskultur zu gehören, so wie es halt im Orient auf dem Basar üblich ist…

Mach also die Rückabwicklung, du hast deine Ruhe, und der Stinker keine Puppe.

o.w.T.

Vielen Dank für Eure Antworten. Nachdem ich nicht innerhalb von 24 Stunden geantwortet hatte, hat mir der Käufer eine Frist bis Mittwoch zur Rückabwicklung gesetzt und will dann eine polizeiliche Anzeige erstatten. Die gewählte Sprache in den Mails ist leider nicht besonders freundlich - war aber schon in der ersten Mitteilung so.

Habt Ihr Erfahrung, was nach einer polizeilichen Anzeige geschieht?

Vielen Dank

Hallo!

… alte Schildkröt-Puppe … 28,50 Euro gesteigert.

Also hinsichtlich Warenwert Kleinkram, der größeren Zeitaufwand und Ärger gar nicht rechtfertigt. Andererseits vielleicht ein Sammlerstück, für das mancher Interessent sogar mehr zu zahlen bereit ist. Sowas beschreibt man so ehrlich wie irgend möglich und fügt auch hinzu, daß es sich um ein Stück mit deutlichen altersbedingten Spuren handelt und bitte niemand bieten soll, der irgendwas sucht, um sich hinterher zu beklagen. Genau so deutlich.

Es gibt eben beide Varianten: Da ist der Verkäufer, der irreversibel verbastelten Müll als einwandfreien Zustand beschreibt und auf der anderen Seite gibt es Mäkelheinis (und Mäkeltanten), die jeden Fliegenschiss dramatisieren, von Betrug fabulieren und mit Polizei drohen (die damit im Regelfall gar nichts zu tun hat). Wenn man an solchen herzallerliebsten Zeitgenossen geraten ist, läßt man den Betrag eben per Paypal zurückgehen und hofft darauf, daß die Ware in wenigstens halbwegs akzeptablem Zustand wieder zurück kommt.

Auch wenn man als privater Verkäufer meint, zutreffend beschrieben zu haben und Rückgabe ausschließt, lohnt es nicht, sich von verbissenen Spinnern den Spaß an der Sache vergällen zu lassen. Die paar Kröten zurück und gut ist’s.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Habt Ihr Erfahrung, was nach einer polizeilichen Anzeige geschieht?

Wenn keine kriminelle Handlung vorliegt: Nichts.

Viele Grüße