Hallo!
Bei der Haushaltsauflösung finde ich Sparbücher der Reichspost/ -bank. gibt es
nicht mehr. Wohl aber :Rechtsnachfolger.
Was muß ich zu Wiederbelebung der Konten beachten um an das
Geld zu kommen. Klar, das ein gültiger Erbschein vorliegt.
Auch alte Sparbücher bleiben gültig
»Wer ein noch gültiges altes Sparbuch vorlegen und sich als Erbe oder Verfügungsberechtigter ausweisen kann, darf auch über das Geld verfügen«, sagt nämlich Thomas Schlüter, Pressesprecher des Bundesverbandes deutscher Banken in Berlin. Aus steuerrechtlicher Sicht bestehe für die Banken zwar die Möglichkeit, nach 30 Jahren solche Altguthaben zu vereinnahmen. Es werde jedoch in aller Regel versucht, noch über diesen Zeitraum hinausgehende Vorgänge zu rekonstruieren - und dann auch das Geld auszuzahlen. Ein Problem sei für viele Banken jedoch in der Tat, dass früher zuweilen auch ohne Vorlage des Sparbuches das darauf befindliche Geld abgehoben wurde.
Quelle: Stern (http://www.stern.de/wirtschaft/geld/spartipp-auch-al…)
Gruß
Falke