Hallo,
der Versicherungsnehmer hat 1955 eine kleine Versicherung auf Leben (Lebensversicherung) abgeschlossen, mit 2 Fälligkeiten der Vers.-Summe: 1975 nach 20 Jahren und beim Tode … wahrscheinlich demnächst.
Die Alte Volksfürsorge existiert nicht mehr. Wohin richtet man nun die Ansprüche?
Danke und Gruß