Hallo,
wir haben vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes waren kein offenen Wohngeldforderungen offen. Nach ca. 6 Monaten kam die reguläre Wohngeldabrechnung und wir bemerkten, dass Heizkosten und Warmwasser sehr hoch waren. Nachdem wir genauer nachfragen kam heraus, dass uns „ausversehen“ die Kosten des Vorbesitzers (dessen Mieter) in Rechnung gestellt wurden. Die Abrechnung wurde daraufhin gesplittet und wir bekamen eine seperate Abrechung für den Zeitraum ab Wohnungskauf. Die Abrechnung des ersten Halbjahres wurde an den Vorbesitzer per Post geschickt.
Nun das Problem: Der Vorbesitzer weigert sich die Abrechung zu zahlen mit der Begründung, dass die Abrechung zu spät erstellt wurde. Wir bekamen Kopien von div. Schriftverkehr zwischen dem Vorbesitzer, Anwalt, Hausverwaltung und Ablesefirma. Die Hausverwaltung u. Ablesefirma beharren auf der Richtigkeit der Abrechung. Bis dato ist sind die offenen Forderungen auf unserem Wohngeldkonto. Die Hausverwaltung behauptet, dass wir uns mit dem Vorbesitzen auseinandersetzen müßen da die Forderungen sich auf die Wohneinheit beziehen und nicht auf den Besitzer.
Jetzt unsere Frage:
Wer ist in der Pflicht sich um die Klärung der offenen Forderungen zu kümmern? Die Hausverwaltung macht nichts… Laut unserem Kaufvertrag hat der Vorbesitzer jegliche offenen Altforderungen, welche auch zu einem späteren Zeitpunkt kommen, zu zahlen. Sind wir durch diese Klausel im Vertrag sicher und können nicht belangt werden? Zur Zeit wohnt der Vorbesitzer noch in einer anderen Wohneinheit im Haus, kann die Hausverwaltung wirklich nicht die Forderungen auf seine Einheit umschreiben?? Kann eine solche Forderung verjähren?
Danke im voraus!