Altenpflege bei Bettlägerigkeit

Liebe Expertinnen und Experten,

das Thema Altenpflege ist neu für mich. Ich wüsste so gerne über einen „optimalen“ Pflege- und Versorgungsablauf eines bettlägerigen Menschen Bescheid.

In diesem bestimmten Fall geht es um meine demenzkranke Großmutter in Serbien. Sie ist seit knapp zwei Jahren bettlägerig. Ich besuche sie 3-4 mal jährlich in meiner Urlaubszeit in Serbien, so dass ich mir einen gewissen, wenn auch knappen, Eindruck machen konnte. Diesen Sommer plane ich eine etwas längere Zeit dort zu verbringen.

Einige kurze Informationen zu meiner Großmutter für einen besseren Eindruck:
– Demenzkrank im weit fort geschrittenen Stadium
– trägt Windeln und einen Urinbeutel
– Zeitweise Dekubitus im Rückenbereich, die man aber soweit ganz gut in den Griff bekommen hat, mit Hilfe von Suprasorb und Bepanthenol. Wie kann man vermeiden, dass sie sich an diesen Stellen kratzt, was die Infektion ja nur verschlimmert???
– Nahrung kann sie nicht eigenständig einnehmen.

Wie also sollte ein optimaler TAGES-Ablauf aussehen?
Reinigung, Nahrung, Umlagerung, Übungen, Kathederwechsel (Urinbeutel), usw.

Ich bin Ihnen wirklich sehr, sehr dankbar, wenn Sie mir auch „nur“ einen stichwortartige Auflistung machen über einen gängigen Tagesablauf einer pflegebedürftigen Person, oder was auch immer sie mir über dieses Thema sagen können. Meiner Großmutter wird zum Beispiel alle 2 Wochen der Katheder des Urinbeutel gewechselt. Wird das in Deutschland auch so gemacht? Diese Dinge möchte ich gerne klären und hinterfragen. Es geht schließlich um meine Familie : )

Ich bin Ihnen auch über Infos der Art der Mahlzeiten dankbar…ballaststoffreich, breiig, einfach jede Info die ein Voll-Laie gebrauchen kann… bzgl. Nahrung, Pflege, usw…

Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Piroska

Hallo Piroska

wichtig für deine Grossmutter ist den gewohnten Tag-Nachtrythmus bei und ein zu behalten.Bei der Wundversorgung kann ich dir leider nicht raten,denn ich kenne den Grad der Wunde nicht.Am besten ist es,du setzt dich mit dem Hausarzt vor Ort in Verbindung,der dir auch Auskunft über die Nahrungsaufnahme geben kann.Im gegebenen Falle ist eine passierte Hausmannskost mir Gemüse und Obst nie verkehrt.Bei zusätzlicher Diabetis wird auch hier der Arzt entsprechende Auskunft geben.Den Juckreiz kann man dämmen durch Fenistil,aber auch hier erst mit kompetenter Rücksprache.Den Urinbeutel zu entleeren genügt meist morgens und abends,je nach Ausscheidung.Bitte die Menge bei Leerung notieren zur Info.Ich wünsche dir viel Kraft,bei der Pflege.Ich bedaure,dass ich dir nicht mehr helfen konnte,aber eine Ferndiagnose wäre dir keine Hilfe.Lieber Gruss herzlich Beate

PS:wenn es konkrete Fragen geben sollte,kannst du mich über Skype unter Beate692 erreichen.Soweit ich kann helfe ich gerne

Vielen Dank, ich bin über jeden Hinweis dankbar! Ich erwarte selbstverständlich keine Ferndiagnose, mir geht es wirklich um die „banalsten“ Abläufe.

Danke : )

Piroska

Patientenbezogene Aufgaben:

* Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
* Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
* Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten
* Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten
* Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
* Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
* Mithilfe bei der Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
* sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
* Mitarbeit bei der Erstellung von Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
* sorgfältiger Umgang mit den Schlüsseln der Patienten
* Aufklärung der Patienten über die Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen könnten.

Betten und Lagern:

* Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Patienten aller Pflegebedürftigkeitsgrade
* Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
* Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells
* Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
* Mithilfe bei der atemerleichternden Lagerung

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

* Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der Patienten
* Hilfe beim An- und Auskleiden
* Patienten im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
* Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
* Patienten zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
* Hilfe bei der Mobilität, Unterstützung bei der Verwendung von Gehilfen oder dem Rollstuhl

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

Bitte Landesregelungen zur Durchführung von Behandlungspflegemaßnahmen nach § 132 a SGB V beachten!

* Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c.) nach ärztlicher Verordnung und Absicherung durch den behandelnden Arzt mittels Spritzenschein (Der Spritzenschein gilt als Nachweis darüber, dass sich der behandelnde Arzt von der materiellen Qualifikation der Pflegehilfskraft bei seinen Patienten im Alten- und Pflegeheim überzeugt hat. Daher gilt der „Spritzenschein“ immer nur für einen behandelnden Arzt und seine Patienten im Heim. Es kann also sein, dass eine Pflegehilfskraft über mehrere „Spritzenscheine“ verfügt.)
* Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
* Anlegen von Verbänden (nur bei kleineren Verletzungen, keine großflächigen Wundverbände, wie etwa Dekubitalgeschwüre und Ulcera, keine Stomaversorgung). (Hier müssen Sie auch wieder individuell festlegen, welche Tätigkeiten von Ihren Pflegehilfskräften durchgeführt werden dürfen. Erfahrungsgemäß haben Sie am wenigsten Ärger, wenn generell die Behandlungspflege nur von Pflegefachkräften durchgeführt wird. Sie können aber auch im Fall der Fälle mit der materiellen Qualifikation der Pflegehilfskraft argumentieren. Dafür muss allerdings die Anleitung und das Können der Pflegehilfskraft durch entweder den behandelnden Arzt oder einer anderen auf jeweiligen Gebiet befähigten Person nachgewiesen werden. Noch einmal zur Erklärung: „Materielle“ Qualifikation bedeutet: Der Arzt oder eine andere besonders geschulte Kraft hat sich vom Können der Pflegekraft überzeugt. Von der „formellen“ Qualifikation geht man z.B. bei einer Pflegefachkraft aus, denn sie hat in Ihrer Ausbildung z.B. das s.c. und i.m. Spritzen gelernt.)
* Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren. (Hier gilt gleiches wie oben.)
* Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
* Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
* Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten.

Speisenversorgung:

* gemeinsame Erstellung einer Einkaufsliste
* Sicherstellung einer sachgerechten Lagerung aller Lebensmittel
* ggf. Herstellung der Speisen nach dem Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und den Bedürfnissen des Patienten
* mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung
* ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
* ggf. Zubereitung der Sondenkost
* Vorbereitung kleinerer Zwischenmahlzeiten
* ggf. Einleitung einer Belieferung durch „Essen auf Rädern“

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

* Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
* Ermöglichung von religiösen Handlungen
* Versorgung Verstorbener
* Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

* Beobachtung und Erfassung des Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
* schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
* Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
* Teilnahme an Fallbesprechungen und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
* Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
* Beobachtung von Schmerzäußerungen und Weitergabe an Pflegefachkräfte bzw. den Hausarzt
Patientenbezogene Aufgaben:

* Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
* Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
* Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten
* Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten
* Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
* Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
* sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
* Mitarbeit bei der Erstellung von Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
* sorgfältiger Umgang mit den Schlüsseln der Patienten
* Aufklärung der Patienten über die Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen könnten.

Betten und Lagern:

* Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Patienten aller Pflegebedürftigkeitsgrade
* Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
* Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells
* Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
* Mithilfe bei der atemerleichternden Lagerung

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

* Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der Patienten
* Hilfe beim An- und Auskleiden
* Patienten im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
* Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
* Patienten zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
* Hilfe bei der Mobilität, Unterstützung bei der Verwendung von Gehilfen oder dem Rollstuhl

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

* Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c.) nach ärztlicher Verordnung und Absicherung durch den behandelnden Arzt mittels Spritzenschein (Der Spritzenschein gilt als Nachweis darüber, dass sich der behandelnde Arzt von der materiellen Qualifikation der Pflegehilfskraft bei seinen Patienten im Alten- und Pflegeheim überzeugt hat. Daher gilt der „Spritzenschein“ immer nur für einen behandelnden Arzt und seine Patienten im Heim. Es kann also sein, dass eine Pflegehilfskraft über mehrere „Spritzenscheine“ verfügt.)
* Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
* Anlegen von Verbänden (nur bei kleineren Verletzungen, keine großflächigen Wundverbände, wie etwa Dekubitalgeschwüre und Ulcera, keine Stomaversorgung). (Hier müssen Sie auch wieder individuell festlegen, welche Tätigkeiten von Ihren Pflegehilfskräften durchgeführt werden dürfen. Erfahrungsgemäß haben Sie am wenigsten Ärger, wenn generell die Behandlungspflege nur von Pflegefachkräften durchgeführt wird. Sie können aber auch im Fall der Fälle mit der materiellen Qualifikation der Pflegehilfskraft argumentieren. Dafür muss allerdings die Anleitung und das Können der Pflegehilfskraft durch entweder den behandelnden Arzt oder einer anderen auf jeweiligen Gebiet befähigten Person nachgewiesen werden. Noch einmal zur Erklärung: „Materielle“ Qualifikation bedeutet: Der Arzt oder eine andere besonders geschulte Kraft hat sich vom Können der Pflegekraft überzeugt. Von der „formellen“ Qualifikation geht man z.B. bei einer Pflegefachkraft aus, denn sie hat in Ihrer Ausbildung z.B. das s.c. und i.m. Spritzen gelernt.)
* Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren. (Hier gilt gleiches wie oben.)
* Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
* Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
* Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten.

Speisenversorgung:

* gemeinsame Erstellung einer Einkaufsliste
* Sicherstellung einer sachgerechten Lagerung aller Lebensmittel
* ggf. Herstellung der Speisen nach dem Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und den Bedürfnissen des Patienten
* mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung
* ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
* ggf. Zubereitung der Sondenkost
* Vorbereitung kleinerer Zwischenmahlzeiten
* ggf. Einleitung einer Belieferung durch „Essen auf Rädern“

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

* Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
* Ermöglichung von religiösen Handlungen
* Versorgung Verstorbener
* Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

* Beobachtung und Erfassung des Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
* Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
* Informationen an Angehörige
* Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
* Beobachtung von Schmerzäußerungen und Weitergabe an Arzt.

Ich hoffe ,konnte Dir helfen !!!

Harald

Liebe Piroska,

Der tages ablauf ist von Haus zu Haus anders
aber es gibt die Grundkrankenpflege die sollte schon relativ gleich sein.
Waschen,Betten,Lagern,
Wichtig ist das lagern es sollte alle 2-3 Stunden erfolgen.
Schauen sie sich die Fingernägel und Haar an ob sie geschnitten sind die Haare gewaschen, gekämt wie das Bett aussieht.Die umgebung Zimmer aufgeräumt oder unordentlich das sind alles sachen die ein gesamt Bild ergeben.Würden sie sich in diesem Zimmer wohlfühlen.
Malzeit zu bereiten und verabreichen
schauen sie sich die Küche an wie liebevoll das essen zubereitet wird usw.
Beschäftigung wenn Vorhanden.
Das genügend Flüssigkeit angeboten wird.
Wenn sie das gefühl haben sie selber könten sich da wohlfülen das Personal freundlich ist dan brauchen sie sich keine sorgen zu machennur 1-2 mal im jahr zu kommen.
es sollte mindestens 4x am Tag gebettet werden und lagern alle 2-3 stunden.

Ganz liebe Grüße BiankaWitt

Herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.

Beste Grüße

Piroska

Herzlichen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort!

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!

Piroska

Hallo Piroschka,erstmal Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst melde ,habe es leider nicht gleich geschafft!!! Wegen des Dekubitus: Hier bei uns in Deutschland könnte der Hausarzt nach Rücksprache mit dem Pflegedienst eine Wechseldruckmattratze bei der Pflegekasse beantragen!!! Was in Serberin geht weiß ich leider nicht!! Wegen dem Juckreiz am Rücken würde ich am besten mal einen Artzt zu Rate ziehen!! Denn zu Medikamenten möchte ich nichts sagen!! Denn Alte Menschen bekommen in der Regel schon sehr viel davon und deshalb ist da Vorsicht geboten!! In der Apotheke gibt es zwar verschiedene Salben dafür ,aber auch die kann Probleme machen!!! Wegen des geregelten Tagesablaufes, wie der am besten geregelt wird,kann Dir eine Pflegefachkraft sicher besser sagen. Seit einiger Zeit gibt es Pflegestützpunkte dort sitzen Experten die da besser Bescheid wissen. Frag doch mal bei einen ortsansässigen Pflegedienst oder Deiner eigenen Krankenkasse nach!! Zu der Ernährung.: Hier in Deutschland gibt es dafür spezielle Kost in der Appoteke!!! Aber am besten vor der Reise nach Serbien bei Experten Infomatterial sammeln(am besten schriftlich )zum nach lesen!!Für die Dememzbetreuung gibt es seit einiger Zeit zusätzliche Betreuungsleistungen (§45 ambulant);Aber das können die Mitarbeiter beim Pflegestützpunkt noch genau erklären!!! Ich hoffe das hilft schon mal etwas weiter!!!
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Dohrmann

Herzlichen Dank für Ihre zahlreichen Ratschläge, Frau Dohrmann!

Sonnige Grüße aus Hamburg

Piroska