Alter für Admin bzw. Inhaber einer Domain?

Hallo Leute,

mich würde interessieren, wie alt man sein muss um sich als Admin-C bzw. als Inhaber einer Domain einzutragen.
Bisher ist mein Vater eingetragen weil ich 15 Jahre alt bin.

Könnte auch ich mich eintragen lassen?

Schonmal danke für eure Hilfe!

Hallo,

die Regeln sind von Domain-Registery zu Registery unterschiedlich. Die Denic, die z.B. für die DE-Domains die Registery ist, schreib nur Geschäftsfähigkeit voraus und die ist ab dem 14. Lebensjahr gegeben, wenn die Domain vom Taschengeld gekauft werden kann, was ja gegeben ist.

Andererseits werden die Verträge in der Regel nicht direkt mit der Registery geschlossen, sondern über Internet-Service-Provider, die wiederum Domains über Registrare registrieren und die haben halt auch entsprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere, weil es bei Domains auch um die Verlängerungen geht, die in der Regel nach einem Jahr anstehen.

Du könntest bei 1awww.com DE-Domains registieren auf Deinen Namen, aber wir würden die Zustimmung von Deinen Erziehungsberechtigten vorher einmal abfordern!

Bei anderen Domains, müßten wir daß vorher prüfen!

Viel Spaß weiterhin

1awww.com - Internet-Service-Provider

Detlef Bracker

Ich bin mir da leider auch nicht sicher, es kommt auf jeden Fall auf die Domainendung an .de darf erst ab 18 registriert werden.Aber am besten fragst du deinen Provider, welche Richlinien es gibt.

Zunächst einmal vorab: Jede Einzelfall-Klärung kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.

Meines Wissens gibt es keine Bestimmungen der Registrierungsstellen, daß Domaininhaber volljährig sein müssen.

Im Gesetz steht:
"Der beschränkt Geschäftsfähige kann allein Rechtsgeschäfte eingehen, die ihm einen lediglich rechtlichen (nicht wirtschaftlichen) Vorteil bringen. Hierbei ist auf die unmittelbaren Wirkungen des Rechtsgeschäfts abzustellen. Rechtlich nachteilig sind Rechtsgeschäfte, durch die der Minderjährige mit einer Rechtspflicht belastet wird oder durch die er eine Rechtsstellung verliert. Solche Rechtsgeschäfte unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht des gesetzlichen Vertreters (meist die Eltern).

Schließt der Minderjährige dennoch ein derartiges Rechtsgeschäft ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ab, wird dieses zunächst schwebend unwirksam. Verweigert der gesetzliche Vertreter die Genehmigung, wird das Geschäft nachträglich unwirksam.

Eine Ausnahme besteht jedoch für Verträge, die der Minderjährige mit Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung überlassen sind (Taschengeld). Diese sind uneingeschränkt wirksam. Voraussetzung ist aber, dass die Vertragsleistung (Geldzahlung) vollständig ausgeglichen ist. Unwirksam wäre der Vertrag, wenn der Minderjährige die Vertragsleistung in Raten aus den ihm zur freien Verfügung überlassenen Mitteln begleichen wollte."

Domains wecken oft Begehrlichkeiten. Wenn ein Streit entsteht, ist es sicherlich besser, wenn ein Volljähriger im WHOIS steht. Unter Umständen könnte die nicht volle Geschäftsfähigkeit ein Grund sein, die Domainregistrierung rechtlich in Frage zu stellen.
Daher ist die Registrierung durch die Eltern und Veröffentlichung der Daten der Eltern, eine gute Lösung.

Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de

Hallo,
normalerweise und theoretisch ist das ohne weitere Probleme möglich. Kommt auf den Provider drauf an.

www.green-host.de