Alter Führerschein / mpu / neuer Führerschein

Hallo,

hatte 99 mein Führerschein erworben . Bis 7,5 Tonnen . Bin sogar 2002 beruflich ein 7,5 Tonner gefahren.

2004 wurde mir der Führerschein wegen zu vielem schnell Fahren ( 20 Punkte) entzogen. Alkohol oder Drogen waren nicht im Spiel. 2006 habe ich erfolgreich die MPU bestanden und bekam wieder mein Führerschein.

Der neue war allerdings bis 3,5 Tonnen begrenzt.

Habe ich rechtlichen Anspruch drauf wieder mein ursprünglich bis 7,5 Tonnen Führerschein zu bekommen ?

und dabei bleibt es selbstverständlich auch. du hast schließlich - wie du selber schriebst - den führerschein NEU gemacht. nicht den alten wiederbekommen. das gälte übrigens genauso für anderen klassen, die du damals vielleicht besässen hättest - die müsstest du ggf. auch alle neu machen.

Du hast also 2006 keine neue Fahrprüfung gemacht ?

Nein nur psychologischer Test also MPU

Hallo!

na gut.
Aber dann war der alte Führerschein nicht eingezogen worden und man bekam ihn dann zurück. Also Sperre.

Man musste eine neue Fahrerlaubnis beantragen aber keine Fahrprüfung ablegen.
Trotzdem ist das wie eine erstmalige Fahrprüfung im Jahre 2006 zu sehen. Auch da gab es die 7,5 t Regelung in Klasse B nicht mehr.

Die betraf ja sowieso nur Altbesitzer der Klasse 3 vor einem Stichtag.

MfG
duck313

Würde mich mal interessieren, wo genau das denn in den dazugehörigen §§ steht.
Eure Aussage ist ja die, dass jeder, der gesperrt wird und eine MPU ablegen musste, seinen FS quasi komplett neu machen muss.

Gruß
VB

Ich formuliere es mal so: Man stellt einen Antrag auf die Fahrerlaubnis. Für die Erteilung gilt dann das aktuelle Recht und nicht das zum Zeitpunkt der Prüfung. Früher gab es eben die 7,5 t dazu, obwohl niemand in der Fahrschule auch nur einen Meter damit gefahren ist. Jetzt ist das nicht mehr so.
In § 20 FeV ist das so formuliert: Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

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schön, und wie wär es dann mit der zukünftigen (derzeit angedachten) Entziehung des FS wegen anderer Delikte? Muss der so bestrafte 7.5t-Brummi-Fahrer dann damit rechnen, dass er erst mal aufwendig neu C1E machen muss (mithin wohl seine Arbeitsstelle verliert) oder der Großbauer erstmal T oder C ?

Gruß
VB

Keine Ahnung. Dürfte ja auch mit der Beantwortung Deiner Frage nichts zu tun haben. Vermutlich wird es da eine spezielle Regelung geben, da die ihren FS nicht wegen Mängeln bei der Eignung ein Fahrzeug zu führen verlieren. Die bekommen vielleicht nur ein Fahrverbot/eine Sperre, die sie zudem jederzeit durch Zahlung abwenden bzw. beenden können. Es geht dort ja wohlgemerkt nur um jene, die nicht zahlen wollen, obwohl sie es könnten und nicht um jene, die es nicht können.
Wird sicher von dem einen oder anderen verwechselt und von wiederum anderen wider besseren Wissens vermengt werden.
Die entsprechende Aufgeregheit zeigt schon, dass es wohl ein wirksames Instrument wäre, diesen Teil der Bevölkerung an den Eiern zu packen.

dabei wird es hoffentlich bleiben. oder ganz schnell wieder werden, wenn der ganze schwachsinn vom verfassungsgericht gekippt wird. kann doch wohl nicht sein, dass einige diese strafe bekommen können und andere nicht - weil sie gar keinen führerschein besitzen. gleichbehandlung vor dem gesetz sieht etwas anders aus.