"Alter Prämien-Sparvertrag"

Ich habe noch einen dieser alten Prämien- Sparverträge laufen, der zwar keine Zinsen bringen, durch die jährliche Prämie aber dennoch mehr Kinder wirft als eine „Null- Verzinsung“. Ich weiss, dass seit BGH- Urteil letzten Jahres die Verträge von Seiten der Sparkasse aufwerden dürfen. Dass das aber gar so gerichsfest nicht in jedem Einzelfall ist.
Nun hat mich wegen dieses Sparvertrags meine Sparkasse um ein Beratungsgespräch gebeten. Ich werde das auch nicht telefonisch, sondern leibhaftig kommenden Montag wahrnehmen.
Meine vorbereitenden Überlegungen sind:

  • als Grund für das notwendige Gespräch wurden rechtliche Änderungen angeführt. M. W. hat es keine rechtlichen Änderungen gegeben, sondern nur das BGH-Urteil vom Mai 2019 in einem Einzelfall.
  • Mit Schreiben aus Frühjahr 2018 wurde ich darüber informiert, dass die Verzinsung des Sparvertrages nun bis auf Weiteres bei 0, 00 % Zinsen liege, die Prämienzahlung davon aber unberührt bleibè.
  • Die Verzinsung mit 0,00 % wurde jedoch seit 2016 angewandt, ich habe mich dagegen nicht gewehrt, weil es mit der Prämie ja dennoch ein bisschen Verzinsung gab.

Ich brauche einfach Rat, wie ich mich im Gespräch verhalten soll. Die Gesprächspartnerin begleitet mich seit 35 Jahren auch in finanziell kribbeligen Situationen. Sie hat auf meinen Telefonanruf hin meinem damals leicht schussligem Sohn Geld nach Australien überwiesen, mir geholfen, nach Scheidung finanziell klar zu kommen. Also ziemlich viel persönliche Bindung.

Mein Plan ist: ich hör mir erstmal mal an, was die eigentlich wollen. Wäre die Rechtslage klar, würden sie mir das schriftlich mitteilen und es wäre gesetzt.
Ich vermute, dass ich zu einer Aufhebung des Vertrages bewegt werden soll.
Wenn das rechtlich klipp und klar ist, sollen die mir aber kündigen - dann kann ich ggf. dagegen angehen. Nicht aber, wenn ich selber in vorauseilendem Gehorsam das tue, was sie sich wünschen.
Und dann könnte ich auch noch danach fragen, auf welcher Rechtsgrundlage die 0,00 Verzinsung seit 2015 beruht.

Ich brauch mal ein bisschen Mut mit Fachwissen.

LG
Amokoma1

aus der Grundlage,die Du im Vertrag vereinbart hast. Da wird doch was gestanden haben zu den Zinsen, ob die auf ewig festgeschrieben waren (offenbar ja nicht !) und nach welchem Maßstab sie verändert werden dürfen.
Ich nehme an es ist an der „Sparbuchverzinsung mit 3 monatiger Kündigungsfrist“ festgemacht.
Die ist ja inzwischen schon lange sehr stark gesunken und ist nahe Null oder vereinzelt im Minusbereich.

Warum hast Du das Beratungsgespräch überhaupt angenommen ?
Man wird vermutlich auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen und dir irgendetwas anders aus ihrem Angebot vorschlagen.

Übrigens, persönliche Bindung an eine Beraterin ( berät die dich wirklich neutral- kann sie das, wenn sie eigentlich eine Verkäuferin von Bankprodukten ist und dazu auch angehalten wird ?)

MfG
duck313

[quote=„Amokoma1, post:1, topic:9465222“]
von Seiten der Sparkasse aufwerden dürfen.
[/quote] ??
„aufgewertet werden dürfen“?
Kann ich so, wie Du´s schreibst nicht einordnen.
Das: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/sparvertrag-gekuendigt-was-jetzt-wichtig-ist-24832 schon gelesen?
Es kommt darauf an welche Art Sparvertrag es ist, hört sich bei Dir nach einem Prämiensparvertrag an und was genau vertraglich veraeinbart ist. Im Link wird das ausführlich dargelegt.
Und da:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0066/19
das BGH Urteil im Wortlaut.
Wenn Du also unter dieselben Kriterien fällst wie 2019 die Kläger, dann darf die Sparkasse Dir kündigen. ramses90

Danke. Deine Einschätzung hat mir tatsächlich ein bisschen weitergeholfen.
Das persönliche Beratungsgespräch habe ich heute früh in ein Telefonat mit meiner persönlichen Beraterin (wir kennen uns seit 30 Jahren aus dem gleichen Dorf, mal habe ich Ihre Kinder rausgehauen, mal Sie mich und sogar meinen Sohn, als das Dusseltierchen komischerweise in Australien mit seiner EC-Karte nicht an hier vorhandenes Geld kam) verwandelt.
Ergebnis war ein sogar netter telefonischer Austausch über den jeweiligen Wissens- und Infostand in Bezug auf den alten Prämiensparvertrag und eine Einigung, mit der ich leben kann. Sie weiß nun, dass ich ggf. immer noch gegen die rechtlich nicht haltbare 0,00-Versinsung zwischen 2015 und 2018 vorgehen würde und dass ich selber derzeit Null Interesse an einer Aufhebung des Vertrages habe und eine Kündigung von Seien de Sparkasse als „feindlichen Akt“ interpretieren würde.
Wir haben uns auch über meine Alternativen bei Kündigung durch die Sparkasse unterhalten.
Ergebnis war: Ich erhalte eine Änderung des Vertrages, die im Wesentlichen beinhaltet, dass mein Vertrag insbesondere in Bezug auf die Prämie in der Laufzeit auf den 01.11.2024 begrenzt wird.
Damit kann ich leben und dann ja weitersehen.
LG
Amokoma1