Ich habe noch einen dieser alten Prämien- Sparverträge laufen, der zwar keine Zinsen bringen, durch die jährliche Prämie aber dennoch mehr Kinder wirft als eine „Null- Verzinsung“. Ich weiss, dass seit BGH- Urteil letzten Jahres die Verträge von Seiten der Sparkasse aufwerden dürfen. Dass das aber gar so gerichsfest nicht in jedem Einzelfall ist.
Nun hat mich wegen dieses Sparvertrags meine Sparkasse um ein Beratungsgespräch gebeten. Ich werde das auch nicht telefonisch, sondern leibhaftig kommenden Montag wahrnehmen.
Meine vorbereitenden Überlegungen sind:
- als Grund für das notwendige Gespräch wurden rechtliche Änderungen angeführt. M. W. hat es keine rechtlichen Änderungen gegeben, sondern nur das BGH-Urteil vom Mai 2019 in einem Einzelfall.
- Mit Schreiben aus Frühjahr 2018 wurde ich darüber informiert, dass die Verzinsung des Sparvertrages nun bis auf Weiteres bei 0, 00 % Zinsen liege, die Prämienzahlung davon aber unberührt bleibè.
- Die Verzinsung mit 0,00 % wurde jedoch seit 2016 angewandt, ich habe mich dagegen nicht gewehrt, weil es mit der Prämie ja dennoch ein bisschen Verzinsung gab.
Ich brauche einfach Rat, wie ich mich im Gespräch verhalten soll. Die Gesprächspartnerin begleitet mich seit 35 Jahren auch in finanziell kribbeligen Situationen. Sie hat auf meinen Telefonanruf hin meinem damals leicht schussligem Sohn Geld nach Australien überwiesen, mir geholfen, nach Scheidung finanziell klar zu kommen. Also ziemlich viel persönliche Bindung.
Mein Plan ist: ich hör mir erstmal mal an, was die eigentlich wollen. Wäre die Rechtslage klar, würden sie mir das schriftlich mitteilen und es wäre gesetzt.
Ich vermute, dass ich zu einer Aufhebung des Vertrages bewegt werden soll.
Wenn das rechtlich klipp und klar ist, sollen die mir aber kündigen - dann kann ich ggf. dagegen angehen. Nicht aber, wenn ich selber in vorauseilendem Gehorsam das tue, was sie sich wünschen.
Und dann könnte ich auch noch danach fragen, auf welcher Rechtsgrundlage die 0,00 Verzinsung seit 2015 beruht.
Ich brauch mal ein bisschen Mut mit Fachwissen.
LG
Amokoma1