Alter Schuppen - nachträgliche Baugenehmigung möglich?

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe jemand weiß Rat – würde sonst
auch bei den entsprechenden Stellen direkt nachfragen, möchte aber keine
schlafenden Hunde wecken… ich habe vor einer Weile ein knapp 120 Jahre altes
Haus erworben – das Grundstück ist ca. 700m² groß. Im Gartenbereich wurde
ebenfalls vor über 100 Jahren ein Schuppen errichtet (schlauchartig, 15x3m, ca. 45m²
Gesamtfläche, Höhe liegt bei ca. 2,60m). Beim Kauf wurde mir damals mitgeteilt,
dass dies ein „Schwarzbau“ sei, von der Stadt aber wohl geduldet werde (ist
sogar beim Katasteramt verzeichnet). Eigentlich wollte ich den Schuppen abreißen,
finde ihn aber inzwischen sehr praktisch für die Gartengeräte etc. Würde gerne das Dach darauf
erneuern und alles instand setzen (inkl. der Türen). Bevor ich jetzt aber Geld
reinstecke, eben die Frage nach der Rechtmäßigkeit – kann man für so einen
alten Schuppen in der Größe nachträglich eine Baugenehmigung erhalten? Oder kann es gar dazu
kommen, dass bei Nachfrage im Amt sogar direkt der Abriss droht?

Der Schuppen ist zum Teil gemauert, zum Teil aus Holz
errichtet. Befinde mich im Bundesland Bremen.

Hat da jemand eine Idee? Danke schonmal.

Liebe Grüße

Schwere Frage, es könnte sogar sein, dass zum Zeitpunkt des Bauers es sich dabei um ein genehmigungsfreie Bauwerk gehandelt hatte. Das nachzuprüfen ist aber alles andere als leicht.

Dann müßte das Haus samt Schuppen ja um 1900 entstanden sein.
Da ist die Frage ob´s zu der Zeit in Bremen überhaupt schon eine schriftliche Bauordnung gab und da sollteste ansetzen. Denn in irgendwelchen Archiven der Hansestadt müßte es dann ja was geben.

„Die ersten bekannten deutschen Bauvorschriften stammen aus dem „Sachsenspiegel“, einem Rechtsbuch, dessen deutschsprachige Fassung um 1230 erschien. Bis dahin war das Recht fast ausschließlich mündlich überliefert worden. Der Sachsenspiegel wurde als Rechtsquelle jahrhundertelang beachtet und zuletzt sogar noch im Jahr 1927 vom Reichsgericht in Leipzig angewandt.“
„Eine geschriebene Bauordnung gab es in Preußen erst ab 1794 mit dem Allgemeinen Landrecht, das bis 1900 galt, als es durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst wurde“.
Quelle: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1211/121114.htm ramses90

Das ist verflucht schwierig. Ich halte es trotzdem aus eigener Erfahrung im ländlichen Niedersachsen für nicht empfehlenswert, da irgendwas Amtliches in Bewegung zu bringen. Das Ding ist katasteramtlich erfasst. Punkt. Was Dir mdl. mitgeteilt wurde, weiß keiner und könnte auch die gegenteilige Behauptung oder gar keine dazu gewesen sein.
An Deiner Stelle würde ich eine „schleichende“ Umwandlung vornehmen, also keine große Hauruckaktion, sondern vielleicht erstmal nur das Dach. Dann abwarten, ob sich irgendwas aus dem Ortsteil oder so meldet. Vielleicht sogar vorher bei den „Einheimischen“ bei einem Bier fragen, was Du da so machen kannst. Die wissen oft, wie was geht.
LG
Amokoma1