Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe jemand weiß Rat – würde sonst
auch bei den entsprechenden Stellen direkt nachfragen, möchte aber keine
schlafenden Hunde wecken… ich habe vor einer Weile ein knapp 120 Jahre altes
Haus erworben – das Grundstück ist ca. 700m² groß. Im Gartenbereich wurde
ebenfalls vor über 100 Jahren ein Schuppen errichtet (schlauchartig, 15x3m, ca. 45m²
Gesamtfläche, Höhe liegt bei ca. 2,60m). Beim Kauf wurde mir damals mitgeteilt,
dass dies ein „Schwarzbau“ sei, von der Stadt aber wohl geduldet werde (ist
sogar beim Katasteramt verzeichnet). Eigentlich wollte ich den Schuppen abreißen,
finde ihn aber inzwischen sehr praktisch für die Gartengeräte etc. Würde gerne das Dach darauf
erneuern und alles instand setzen (inkl. der Türen). Bevor ich jetzt aber Geld
reinstecke, eben die Frage nach der Rechtmäßigkeit – kann man für so einen
alten Schuppen in der Größe nachträglich eine Baugenehmigung erhalten? Oder kann es gar dazu
kommen, dass bei Nachfrage im Amt sogar direkt der Abriss droht?
Der Schuppen ist zum Teil gemauert, zum Teil aus Holz
errichtet. Befinde mich im Bundesland Bremen.
Hat da jemand eine Idee? Danke schonmal.
Liebe Grüße