Alternative zu Freihandelsabkommen

Das EU-Parlament hat dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Trotz vieler Diskussionen und vorgetragener Bedenken seit vielen Jahren und von vielen Seiten.

Wäre es alternativ und grundsätzlich wünschenswert und denkbar, dass anstelle verschiedener Freihandelsabkommen an interessierte und interessante Staaten das Angebot des Beitritts zur europäischen Freihandelszone gestellt wird?

Franz

PS:
Somit wären beispielsweise europäische Standards erst einmal weitgehend gesichert.
Eine „lokale“ Nähe sehe ich nicht als Bedingung für einen Beitritt.

Hallo

Du meinst, man solle diesen Staaten den Beitritt zur EU anbieten?
Oder zur EFTA? Oder wozu?

Wenn die Staaten alle Lust und die Fähigkeit hätten, sich an europäische Standards anzupassen, dann hätte man doch auch mit anderen Handelsabkommen keine Probleme.

Viele Grüße

Ja logisch und alle Länder kriegen gleich mal so 50 Milliarden geschenkt, wir habens ja.

Und an die Regeln halten sich die Mitglieder bisher sowieso nicht, denen reicht das Geld.

Wg. vieler Diskussionen und vorgetragener Argumente seit vielen Jahren und von vielen Seiten.

Auf gar keinen Fall der Beitritt, weil damit auch das Stimmrecht einherginge. Denn der Beitritt in diese Zone ist der Beitritt in die EU insgesamt. Alles andere wird eben über Assoziierungs- und Freihandelsabkommen geregelt.

Aus Wiki:

  1. Freihandelsabkommen: Handelsbarrieren werden abgeschafft, jedoch bleibt jeder Mitgliedstaat politisch selbständig. Beispiel: EFTA.
  2. Zollunionen: Hierbei bildet ein Zusammenschluss von Staaten eine gemeinsame
    Zollunion. Es werden gemeinsame Zölle abgeschafft. Außerdem werden die
    Zölle von Drittländern, die Mitgliedsstaaten angehören, angeglichen.
  3. Binnenmarkt: Der Binnenmarkt verhält sich wie die Zollunion. Außerdem schreibt
    dieser den freien Verkehr aller Produktionsfaktoren (Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte, Kapital) vor, Beispiel: Europäischer Wirtschaftsraum.
  4. Wirtschaftsunion: Zusammenschluss von Staaten mit binnenmarktähnlichen Verhältnissen.
    Hinzu kommt das bestreben einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. Beispiel: Europäische Union
  5. Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert, Beispiel: Euro Währungsunion

Du willst, dass gleich die Stufe 1 durch die Stufe 3 bzw. 4 ersetzt wird?

Hm, ich „freue“ mich schon auf die 123 Millionen Riesenchancen aus Mexiko, die potentiell hierherkommen und die Umgebung soviel bunter und damit reicher machen. Natürlich auch durch ihre folkloristische Vorstellung vom Wirtschaftsleben und Rechtssystem. Konkurrenz belebt den Markt und die Anpassungsfähigsten werden sich schon durchsetzen.

Angesichts des ganzen Unmuts, der innerhalb der EU immer wieder gegenüber einer nicht ganz zu verneinenden Regulierungswut der Eurokratie aufbrandet, finde ich es sehr putzig, wie in den ganzen Diskussionen um die Freihandelsabkommen europäische Standards als das einzig glückselig machende Modell auf der ganzen Welt immer wieder in den Himmel gelobt werden.

Erstaunlicherweise überleben Staaten mit alternativen Regularien auch schon recht lange (und gar nicht mal schlecht).

Wahrscheinlich hast Du das Abkommen schon durchgearbeitet, aber für all diejenigen, die noch nicht dazu gekommen sind, sei spaßeshalber ein Abschnitt zitiert:

Das CETA steht in vollem Umfang mit der Politik der Union im Einklang, auch was den Aspekt des internationalen Handels betrifft. Weder werden durch das CETA in diesem Bereich EU-Rechtsvorschriften eingeschränkt oder geändert, noch in irgendeinem regulierten Bereich EU-Standards oder -Normen geändert, abgesenkt oder aufgehoben. Sämtliche Einfuhren aus Kanada werden den EU-Vorschriften und -Regelungen (technische Vorschriften und Produktnormen, Gesundheits- oder Pflanzenschutzvorschriften, Verordnungen über Lebensmittel und Sicherheit, Gesundheits- und Sicherheitsnormen, Vorschriften in den Bereichen GVO, Umweltschutz, Verbraucherschutz usw.) entsprechen müssen.

„ein Abschnitt aus dem Beschlussvorschlag für den Europäischen Rat“ muß das natürlich heißen.

Echt jetzt? Du kommst hier aus heiterem Himmel mit Tatsachen daher? Sonst geht’s dir aber schon noch gut, oder? :neutral_face:

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Etwas ausführlicher ebenfalls nachzulesen in einer Drucksache des Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Dt. Bundestag) vom 02.09.16

Schöne Auflistung. Worüber ja kaum geredet wird, ist die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Finde ich persönlich gar nicht mal so unwichtig.

Lg,
Penegrin

ein Link mit Infos zu Chancen und Risiken des Abkommens aus eher juristischer vorsichtiger Sichtweise:

Franz

PS:
Die Formulierung des letzten Satzes deines fettgedruckten „Zitats“ ist die versteckte, misslungene Verklausulierung der wahren Absichten. „Sie werden müssen“ ist das Prinzip Hoffnung einerseits und das Tor andererseits.

Ich denke an den europäischen Binnenmarkt. Freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Mit Rechten und Pflichten. Kanada beispielsweise wäre in weiteren Schritten gar Nettozahler. Dringend benötigt nach dem BREXIT.

So werden aber nur Risiken und Sonderrechte geschaffen, wie Investitionsschutz und Aufhebung des Vorsorgeprinzips.

Franz

Verstehe ich nicht. Nur Pflichten abverlangen aber keine Rechte?

Franz

Daher mein Vorschlag einer (wirtschaftspolitischen) Alternative für die EU. Anstelle riskanter Abkommen.

Franz

Zum wirtschaftl. Austausch reicht ein Freihandelsabkommen oder eine Zollunion. Ein Binnenmarkt führt aber auch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Im Falle Kanadas wäre das noch sehr unkritisch, würde wahrscheinlich von den Kanadiern sogar deutlich abgelehnt werden.

Jetzt stell Dir mal vor, dass man diesen Ländern https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen_der_Europäischen_Union gleich den Binnenmarkt oder die Wirtschaftsunion anböte. Was meinst Du wie hoch die Bevölkerungsanzahl in D binnen drei Jahren wäre?

Ich möchte das nicht erleben müssen. Das wäre das endgültige Ende des Sozialstaats wie wir ihn kennen und doch nicht lieben. D wäre binnen zehn Jahren auf das Niveau südeuropäischer Krisenstaaten oder schlechter abgerutscht. Die Verwerfungen im Parteiensystem wären ebenfalls enorm.

Diese Wirtschaftsunion wäre zudem in etwa so handlungsfähig wie die UNO. Bei der EU müssen immer noch viele Entschlüsse einstimmig gefällt werden. Kannst Du Dir das bei 50 oder 60 Berechtigten vorstelllen, was dann für ein Murks rauskäme?

Gruß
vdmaster

Da sehe ich die drei Punkte:

Da wird das Beispiel Vattenfall erwähnt. Verklagen nicht gerade E.ON und RWE auch die Bundesregierung genau aus dem gleichen Grund?

Im übrigen ist mir schon klar, daß bei den Leuten, die sich mit dem Thema nicht hinreichend befaßt haben, hängen geblieben ist, daß die Staaten einfach mal so verklagt werden können und die bösen, bösen Konzern die armen kleinen Staaten vor sich hertreiben bzw. letztere ihre Handlungsfähigkeit verlieren. Ganz so einfach ist es aber tatsächlich nicht.

Klagegrund kann aber immer nur ein Verstoß gegen das Abkommen sein - also ein Vertragsverstoß bzw. ein vermuteter Vertragsverstoß. Das wäre auch bei zwei deutschen Vertragsparteien ein Grund zur Klage, sofern die Verhandlungen vorher gescheitert sind. Und so sieht auch CETA vor, daß einer Klage vor dem Schiedsgericht immer Konsultationen der Parteien vorausgehen müssen. Klagt ein Investor vor einem Schiedsgericht, muß er außerdem auf den Rechtsweg vor nationalen und internationalen Gerichten verzichten. Um nur ein paar Voraussetzungen zu nennen.

Im übrigen sind diese Schiedsgerichte nicht neu. Es gibt eine ganze Handvoll Abkommen zu derartigen Schiedsgerichten inkl. einer Schiedsgerichtsordnung der Vereinten Nationen. Es ist also nicht so als beträte man hier Neuland und es ist auch nicht so als hätten nicht alle Parteien Erfahrungen mit solchen Schiedsgerichten und man kann angesichts der Größenverhältnisse der beiden Vertragsparteien getrost davon ausgehen, daß sich hier die EU nicht zu etwas hat drängen lassen, das für sie nicht akzeptabel oder von Nachteil ist. Tatsächlich ist es so, daß man mit diesen Schiedsgerichten in den letzten rd. 60 Jahren insgesamt positive Erfahrungen gemacht hat.

Insgesamt steht in dem Vertrag nichts, was nicht nach deutschem Recht auch schon möglich wäre, daß nämlich Unternehmen den Staat verklagen können, wenn er einfach per Gesetz in bestehende Verträge, Vereinbarungen oder den Bestandsschutz eingreift. Anders formuliert: die Wirtschaftssubjekte werden vor staatlichen Eingriffen geschützt und das ist auch gut so. So hat das BVerfG in mehreren Zusammenhängen klargestellt, daß der Staat auch im Steuerrecht nicht alles anstellen kann, was er will:

Gleiches Spiel beim Atomausstieg:

Dieser Schutz vor staatlichen Eingriffen wird nun auf internationaler Ebene auf ein staatenunabhängiges Schiedsgericht verlagert, was auch nicht per se ein Fehler ist, weil die Erfahrung nämlich zeigt, daß die Gerichte tendenziell der einheimischen Partei gewogen sind. Je seltsamer das Verständnis eines Landes vom Rechtsstaat, desto höher ist diese Wahrscheinlichkeit und da hier auch Länder wie Rumänien und Ungarn (um mal zwei Beispiele zu nennen) Vertragsparteien sind…

Da das eh nicht erstrebenswert ist, kann ich darin keinen Nachteil erkennen - mal abgesehen von der existierenden Negativliste.

Nein, das heißt einfach, daß sie werden müssen. Futur.

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Ob Abkommen oder „Alternative zur EU“, ist mE gehupft wie gesprungen. Beides setzt Verträge voraus, die auf Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten beruhen. Wenn sich zwei Leute an einen Tisch setzen, ist das Ergebnis bei angemessenem Kräfteverhältnis nie die Durchsetzung der Maximalforderungen einer Seite.

Es ist ja auch nicht so, dass es zwischen Deutschland/der EU immer nur ein Abkommen mit einem anderen Staat geben würde. Ganz im Gegenteil! Die Welt ist voller bi- und multilateraler Abkommen über 1001 mehr oder weniger kleine Detailfragen und große Themenkomplexe. Zu Zeiten, als ich noch mehr internationalrechtlich gearbeitet habe, war das immer die erste Fragestellung: „Gibt es zwischen den beteiligten Ländern ein gültiges Abkommen, das für die konkrete Rechtsfrage anwendbar ist?“ Und da wird man eben regelmäßig fündig. Gerade mit Staaten, mit denen wir viel zu tun haben, gibt es massenhaft Abkommen über Gott und die Welt.

D.h. wenn Du statt einen zusätzlichen Abkommen über was auch immer lieber eine neue Weltgemeinschaft haben willst, dann kannst Du - egal wie umfangreich Du die auch immer gestalten willst - auf einen Haufen ohnehin schon existenter Abkommen zurückgreifen / schaffst Du damit keine so neue Situation, wie es Dir vielleicht vorkommen mag, eben weil es da ohnehin schon jede Menge Abkommen gibt, die dann dort einfließen würden.

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Mache ich nicht, weil ich geschrieben hatte „interessierte und interessante Staaten“. In der EU sind genug Problemfälle, die dafür bezahlt werden, weil sie billige Arbeitskraft in ausreichender Menge zur Verfügung stellen.

Kanada ist da ein anderes Kaliber. Auf Augenhöhe. Sie wären eine der wenigen Kanditaten, die man auch währungstechnisch unter den gleichen Hut bringen könnte.

Das uninteressante Pillepalle mit den Süd- und Balkanländern gehört doch zur Krise der EU. Stärke kann man nur mit starken Partnern zeigen.

Franz