Da sehe ich die drei Punkte:
Da wird das Beispiel Vattenfall erwähnt. Verklagen nicht gerade E.ON und RWE auch die Bundesregierung genau aus dem gleichen Grund?
Im übrigen ist mir schon klar, daß bei den Leuten, die sich mit dem Thema nicht hinreichend befaßt haben, hängen geblieben ist, daß die Staaten einfach mal so verklagt werden können und die bösen, bösen Konzern die armen kleinen Staaten vor sich hertreiben bzw. letztere ihre Handlungsfähigkeit verlieren. Ganz so einfach ist es aber tatsächlich nicht.
Klagegrund kann aber immer nur ein Verstoß gegen das Abkommen sein - also ein Vertragsverstoß bzw. ein vermuteter Vertragsverstoß. Das wäre auch bei zwei deutschen Vertragsparteien ein Grund zur Klage, sofern die Verhandlungen vorher gescheitert sind. Und so sieht auch CETA vor, daß einer Klage vor dem Schiedsgericht immer Konsultationen der Parteien vorausgehen müssen. Klagt ein Investor vor einem Schiedsgericht, muß er außerdem auf den Rechtsweg vor nationalen und internationalen Gerichten verzichten. Um nur ein paar Voraussetzungen zu nennen.
Im übrigen sind diese Schiedsgerichte nicht neu. Es gibt eine ganze Handvoll Abkommen zu derartigen Schiedsgerichten inkl. einer Schiedsgerichtsordnung der Vereinten Nationen. Es ist also nicht so als beträte man hier Neuland und es ist auch nicht so als hätten nicht alle Parteien Erfahrungen mit solchen Schiedsgerichten und man kann angesichts der Größenverhältnisse der beiden Vertragsparteien getrost davon ausgehen, daß sich hier die EU nicht zu etwas hat drängen lassen, das für sie nicht akzeptabel oder von Nachteil ist. Tatsächlich ist es so, daß man mit diesen Schiedsgerichten in den letzten rd. 60 Jahren insgesamt positive Erfahrungen gemacht hat.
Insgesamt steht in dem Vertrag nichts, was nicht nach deutschem Recht auch schon möglich wäre, daß nämlich Unternehmen den Staat verklagen können, wenn er einfach per Gesetz in bestehende Verträge, Vereinbarungen oder den Bestandsschutz eingreift. Anders formuliert: die Wirtschaftssubjekte werden vor staatlichen Eingriffen geschützt und das ist auch gut so. So hat das BVerfG in mehreren Zusammenhängen klargestellt, daß der Staat auch im Steuerrecht nicht alles anstellen kann, was er will:
Gleiches Spiel beim Atomausstieg:
Dieser Schutz vor staatlichen Eingriffen wird nun auf internationaler Ebene auf ein staatenunabhängiges Schiedsgericht verlagert, was auch nicht per se ein Fehler ist, weil die Erfahrung nämlich zeigt, daß die Gerichte tendenziell der einheimischen Partei gewogen sind. Je seltsamer das Verständnis eines Landes vom Rechtsstaat, desto höher ist diese Wahrscheinlichkeit und da hier auch Länder wie Rumänien und Ungarn (um mal zwei Beispiele zu nennen) Vertragsparteien sind…
Da das eh nicht erstrebenswert ist, kann ich darin keinen Nachteil erkennen - mal abgesehen von der existierenden Negativliste.
Nein, das heißt einfach, daß sie werden müssen. Futur.