Alternative zu Privatadresse im Impressum des Vereins

Guten Tag liebe Wissende,
ich bin seit kurzem Vorstand in einem Gemeinschaftsgartenverein, der eine Website betreiben möchte. Die Vereinsräume selbst (= der Garten) haben keine „ladungsfähige“ Adresse. Im Impressum der Website muss aber eine postalische Anschrift genannt werden, Postfach genügt nicht. In unserer Satzung steht kein Vereinssitz. Nun werde ich natürlich im Jahre 2024 nicht meine Privatadresse ins Internet stellen. Welche Möglichkeiten habe ich also ein nach dem Telemediengesetz wasserdichtes, abmahnsicheres Impressum zu erstellen?

Vielen Dank und Grüße!

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Hallo,

was konkret befürchtest Du denn? Gemeinschaftsgärten sind doch im allgemeinen keine Brutstätten für kriminelle Aktivitäten, so dass man befürchten müsste, die Kenntnis der (wahrscheinlich ohnehin den meisten Mitgliedern bekannten) Privatadresse zöge Gefahr für Vermögen, Leib und Leben nach sich.

Du kannst Dir einen Dienstleister (Stichwort: Impressum-Service) suchen, der für ein geringes monatliches Entgelt seine Adresse für das Impressum zur Verfügung stellt.

Gruß
C.

Lieber C.,
Danke Dir für Deine Antwort. Es geht mir nicht um kriminelle Aktivitäten im Umfeld des Gemeinschaftsgartens, sondern im Internet generell, Stichwort Identitätsdiebstahl. Mit dem Namen und der Adresse einer Privatperson kann man schon ganz schön viel Mist anstellen, zumal es auch einfach mein legitimes Recht ist, meine personenbezogenen Daten nicht ins Internet zu stellen. Danke für den Tipp mit dem Impressumservice, finde hier Angebote um die 50 Euro/Jahr.

Viele Grüße

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Nur mal so grundsätzlich:

Dieses Recht findet nun mal seine Schranken bei konkurrierenden Rechtsansprüchen, bei denen dann immer abgewogen werden muss - zB vom Gesetzgeber - welches Recht denn im zu regelnden Fall Vorrang hat.

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Das größte Potential für „Mist anstellen“ haben Zugangsdaten und Zahlungsinformationen. Mit Name und Anschrift alleine (d.h. ohne weitergehende Informationen wie Geburtsdatum, Zahlungsinformationen usw.) ist der potentielle Schaden für einen Normalmenschen kaum größer als ein gewisses Maß an Lästigkeit. Ganz konkret gefragt: was kann Deiner Ansicht nach passieren? Welchen Gewinn kann jemand daraus ziehen, Deinen Namen und Deine Anschrift zu verwenden und welches Maß an Aufwand betreibt jemand wohl vernünftigerweise um dieses Ziel zu erreichen?

Es gibt Millionen von privaten und gewerblichen Internetseiten, Internetseiten von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Parteien usw., auf denen Namen und Anschriften von Personen abrufbar sind. Die Auswahl ist also riesig und dennoch hört man nichts davon, dass es hier massenweise oder auch nur in Einzelfällen auf dieser Basis zu Identitätsdiebstahl gekommen wäre.

Wenn Du die Daten vor maschinellem Auslesen schützen willst, dann hinterlege sie als Grafix im Impressum und nicht als Text.

Klar, aber dann müsst Ihr auch diese Seite vom Netz nehmen, denn der Gesetzgeber schreibt nun einmal eine Impressumpflicht vor.

Ja, das ist in etwa die Preislage.

Gruß
C.

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Vorsicht an der Bahnsteigkante! Nur weil es solche Dienstleister gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass man durch deren Nutzung den Anforderungen des TMG gerecht wird. Und tatsächlich ist es so, dass eine „ladungsfähige Anschrift“ erfordert, dass man dort in Person regelmäßig anzutreffen ist. D.h. selbst wenn man ein Postfach hat, ist die Postfachadresse keine ladungsfähige Anschrift! Dementsprechend reichen rein virtuelle Büros, die man sich über einen entsprechenden Dienstleister an diversen netten Orten der Welt organisiert, ebenfalls nicht aus. Anders bei einem Technologie-Part/Co-Working-Space, wo man nicht unbedingt feste Räume und Schreibtische hat, aber tatsächlich regelmäßig vor Ort arbeitet.

Es ist einige Jahre her, als ich es mal mit einem kleinen Schlaumi-Schlumpf zu tun hatte, der einigen Unfug mit Domains trieb, und angeblich auf den Bahamas residierte. Nur dumm, dass der Vermieter seiner virtuellen Adresse diese nach wie vor unmittelbar bewarb. Ich hatte ihn hier recht schnell ausgemacht, und er war ziemlich klein mit Hut, als ich ihm so ein paar Folgen seiner Spielchen hier in Deutschland unter falscher Adresse unter die Nase rieb.

Ja, das schrieb der Fragesteller auch schon:

Ich ging insofern davon aus, dass er mit seiner Expertise in dem Bereich die untauglichen Anbieter bzw. Produkte eigenständig herausfiltert. Und ehrlich gesagt ging ich auch davon aus, dass er als im Zweifel ehrenamtlicher Vorstand eines Vereins nicht 50+ Euro im Jahr für einen Dienstleister bezahlt, mit dem er die Angabe einer Adresse vermeidet, die möglicherweise ohnehin im Vereinsregister nachzulesen oder anderweitig im Internet zu finden ist.

Eine Nachfrage aus Neugier: sicher könnte man doch eine deutsche Anwaltskanzlei mit der Vertretung beauftragen? (Ich meine wirklich einen richtigen Anwalt, mit Zulassung durch die zuständige Anwaltskammer und Bürozeiten im üblichen Maße.)

Nein, geht auch nicht. Es sei denn, der Anwalt wäre zufälligerweise auch Vereinsvorstand. Dann wird der aber nicht extra damit beauftragt eine ladungsfähige Adresse bereitt zu stellen, sondern muss seine Adresse aufgrund seines Amtes im Verein (wie der Fragesteller und jeder andere auch) angeben.

Danke.