Altersentlastungsbetrag

Liebe ExpertInnen,

beim Verfassen der EST-Erklärung mittels Elster fällt mir auf, dass der Altersentlastungsbetrag bei mir erscheint, bei meiner Frau, Jahrgang 1950 und ebenfalls Rentnerin, jedoch nicht. Wir werden gemeinsam veranlagt. Wer weiß was?

Dank & Gruß
Ralf

Moin,

das hängt wahrscheinlich mit dem Geburtsjahr deiner Frau zusammen. Der Altersentlastungsbetrag wurde erstmalig 2005 gewährt, da war deine Frau aber schon 65. Übrigens werden „normale“ Altersrenten nicht beim Altersentlastungsbetrag berücksictigt.

Soon

Also wenn ich 1950 von 2005 abziehe, komme ich nur auf 55. :stuck_out_tongue:

Oje, ich werde auch alt.
Dann kann ich es mir nur so erklären, dass Ralph noch eine Betriebsrente bekommt, für die der Betrag gilt. Für „normale“ Rentner wird er nicht angesetzt.

Na ja, ich als Bayer sollte mit der doppelten Verneinung eigentlich zurechtkommen, aber wenn der Text auf hochdeutsch ist, wird’s sauschwer (nach dem Poltschen Motto: Schwer ist leicht was):

Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. (aus EStG § 24a)

Nochmal Danke
Gruß
Ralf