Hallo,
ein Altersrentner übt 2 MiniJobs aus, bei denen er die Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen hat. Wenn nun zusätzlich ein MidiJob aufgenommen wird, gilt diese Versicherungsfreiheit dann auch oder besteht Wahlfreiheit?
Danke!
Hallo,
ein Altersrentner übt 2 MiniJobs aus, bei denen er die Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen hat. Wenn nun zusätzlich ein MidiJob aufgenommen wird, gilt diese Versicherungsfreiheit dann auch oder besteht Wahlfreiheit?
Danke!
Servus,
„Midijobs“ sind ganz regulär sozialversichert, nur die Arbeitnehmeranteile werden da etwas vermindert - je nachdem, wie weit man von der Obergrenze der Gleitzone von 1.300 € weg ist.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine SV-pflichtige Beschäftigung zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung nur mit dem Arbeitgeberanteil beitragspflichtig, zur Krankenversicherung ermäßigter Beitrag, zur Pflegeversicherung voller Beitrag (bei diesen beiden Abschmelzung des Arbeitnehmeranteils im „Midijob“-Bereich).
Die beiden „Minijobs“ werden durch die Aufnahme der SV-pflichtigen Beschäftigung ebenfalls SV-pflichtig. Für die Berechnung, in welchem Umfang die Arbeitnehmeranteile abgeschmolzen werden, rechnet man alle Entgelte aus SV-pflichtigen Beschäftigungen zusammen.
Macht für den Altersrentner keinen dramatischen Unterschied, weil er eh bloß auf KV und PV Arbeitnehmeranteile bezahlt, und für die KV ermäßigt.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
bist du dir da sicher - Ich habe mal gelernt, dass nur die „Mini-Jobs“ zusammengerechnet werden und wenn dann die 450,00 € Grenze überschritten wird, sind beide sozialversicherungspflichtig.
Wenn es aber eine „Hauptbeschäftigung“ gibt also hier der „Midi-Job“, dann bleiben die „Mini-Jobs“ weiterhin „Mini-Jobs“.
Gruss
Czauderna
Servus,
das war sehr lange Zeit so - inzwischen ist aber bei Bestehen eines SV-pflichtigen "Haupt"beschäftigungsverhältnisses insgesamt nur eine geringfügige Beschäftigung als „Minijob“ pauschal zu verbeitragen, unabhängig von der Obergrenze 450 €.
Die Alternative, die ich verschwiegen habe, wäre im gegebenen Fall, einen der beiden Minijobs aufzugeben, wenn die Angst vor den KV- und PV- Beiträgen so sehr groß ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
vielen Dank, wusste ich nicht, oder habe es vergessen
hier die genauen Ausführungen dazu - https://blog.minijob-zentrale.de/mehrere-minijobs-neben-einer-hauptbeschaeftigung-geht-das/
Gruss
Czauderna
Wenn du magst, kannst Du ja mal ein Album über die 37 Rechtsstände zu diesem Thema anlegen, die im Lauf der Jahre an Dir vorbei den Rhein hinunter geflossen sind…
Einschließlich Episödchen wie der Lohnsteuerprüfung, bei der der Prüfer einen ganzen Packen Aushilfslohnquittungen als nachträglich zurechtgemacht erkannt hat, weil auf dem Firmenstempel eine Faxnummer angegeben war und es in dem Unternehmen zum Zeitpunkt der angeblichen Ausstellung der Quittungen noch keinen Faxanschluss gab. Ist dann im Sand verlaufen, weil der Prüfer diese Quittungen für seine Recherchen mit nach Hause genommen hatte und der StB des Übeltäters mit ihm übereinkam, dass er ohne Dienstaufsichtsbeschwerde wegkommt, wenn die Urkundenfälschung unterm Teppich bleibt…
Schöne Grüße
MM