Altersrückstellung private Krankenversicherung, Höhe

Weiß jemand, wie die Höhe der Altersrückstellung von der privaten Krankenversicherung eines privat Krankenversicherten berechnet wird, wenn der Versicherte die Versicherung wechselt? Ich weiß, dass es in diesem Fall eine Transferzahlung gibt. Aber wie hoch ist diese? Von welcher Größenordnung spricht man da? Also bspw. bei einem durchschnittlichen Fall, männlich, 35 Jahre, der seit der Geburt sagen wir mal 75.000 EUR in seine PKV eingezahlt hat. Wie viel davon hat die PKV dann bereits für das Alter zurückgestellt?

Ergibt sich dies plump aus Einzahlungen minus Verwaltungskosten minus erbrachter Leistungen (also individuell) oder aus einem bestimmten Prozentsatz der Einzahlungen oder ist es gar eine Pauschale?

Eine PKV hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass es sich bei Altersrückstellungen um „kollektive Rückstellungen“ handle, also offenbar für alle Versicherten einer Versicherung zusammen. Aber das beantwortet meine Frage nicht, denn auch die muss irgendwie gebildet werden und im Falle eines Versichertenwechsels muss ja trotzdem die Transferzahlung errechnet werden.

Weiß jemand, wie die Höhe der Altersrückstellung von der
privaten Krankenversicherung eines privat Krankenversicherten
berechnet wird, wenn der Versicherte die Versicherung
wechselt?

In deinem Fall, werden die Altersrückstellungen für die private Krankenversicherung nicht übertragen, lediglich die Altersrückstellungen für die Pflegeversicherung!

Warum dies so ist, kann man aus nachfolgendem Text erkennen!

Also bspw. bei einem
durchschnittlichen Fall, männlich, 35 Jahre, der seit der
Geburt sagen wir mal 75.000 EUR in seine PKV eingezahlt hat.

Denn erst seit dem 01.01.2009 werden für PKV-Neukunden die Altersrückstellungen übertragen.

Gruß Merger

> Denn erst seit dem 01.01.2009 werden für PKV-Neukunden die Altersrückstellungen
> übertragen …

Meines Erachtens gilt das doch für alle Wechsel nach diesem Stichtag. Also der alte PKV-Kunde ist doch bei der neuen Versicherung auch Neukunde. Und diese muss die bisher angesammelte Rückstellung doch erhalten.

Hallo,

Ich weiß, dass es in diesem Fall eine Transferzahlung gibt.

Das ist leider falsch. Nur für (Voll-)Versicherte mit Eintritt ab 2009 werden Alterungsrückstellungen im Umfange des, für den „Basistarif“ gebildeten Rückstellungen mit gegeben

durchschnittlichen Fall, männlich, 35 Jahre, der seit der
Geburt sagen wir mal 75.000 EUR in seine PKV eingezahlt hat.

Für „Kinder“ werden meist gar keine Alterungsrückstellungen gebildet.

Ergibt sich dies plump aus Einzahlungen minus
Verwaltungskosten minus erbrachter Leistungen (also
individuell)

Nein. Der Anteil der Alterungsrückstellungen hängt vom (jeweils erreichten) Alter sowie des gewählten Versicherungsschutzes ab. Ferner u.a. von den durchschnittlich zu erwartenden Kosten im Alter und der Sterbewahrscheinlichkeit.

Eine PKV hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass es sich bei
Altersrückstellungen um „kollektive Rückstellungen“ handle,
also offenbar für alle Versicherten einer Versicherung
zusammen.

Kollektiv bedeutet nicht: für alle Versicherten des Unternehmens - sondern für die jeweilige Altersgruppe eines Tarifs.
Gruß J.K.

Nein - gilt nur für Neukunden seit dem 01.01.2009

Hallo,
nein. Das ist falsch.
http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/a/alterungsru…
Gruß

Nachtrag
siehe dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html

Hallo, das ist nicht so einfach.

Zunächst mal können Alterungsrückstellungen nur mitgenommen werden, wenn der Vertrag ab 2009 abgeschlossen wurde. Dann haben wir aber noch keine 75 Tausend.

Und dann wird nur das mitgenommen, was bei einer fiktiven Versicherung im Basistarif gebildet worden wäre. Diesen Betrag kann allerdings die gut ausgestattete PKV heute auf Knopfdruck nennen.

Viel Glück

Barmer