Weiß jemand, wie die Höhe der Altersrückstellung von der privaten Krankenversicherung eines privat Krankenversicherten berechnet wird, wenn der Versicherte die Versicherung wechselt? Ich weiß, dass es in diesem Fall eine Transferzahlung gibt. Aber wie hoch ist diese? Von welcher Größenordnung spricht man da? Also bspw. bei einem durchschnittlichen Fall, männlich, 35 Jahre, der seit der Geburt sagen wir mal 75.000 EUR in seine PKV eingezahlt hat. Wie viel davon hat die PKV dann bereits für das Alter zurückgestellt?
Ergibt sich dies plump aus Einzahlungen minus Verwaltungskosten minus erbrachter Leistungen (also individuell) oder aus einem bestimmten Prozentsatz der Einzahlungen oder ist es gar eine Pauschale?
Eine PKV hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass es sich bei Altersrückstellungen um „kollektive Rückstellungen“ handle, also offenbar für alle Versicherten einer Versicherung zusammen. Aber das beantwortet meine Frage nicht, denn auch die muss irgendwie gebildet werden und im Falle eines Versichertenwechsels muss ja trotzdem die Transferzahlung errechnet werden.