Hallo, ich bin Jahrgang 1959 und könnte mit 64+2 abschlagsfrei in Rente gehen.Ich möchte aber eventuell die Altersteilzeit in Anspruch nehmen.Ich würde dann noch 3 Jahre arbeiten und würde direkteren 3 Jahre bis zu meiner Rente zu Hause bleiben.Mir sagte nun jemand durch die 6 Jahre Altersteilzeit hätte ich ca. 100€ Netto weniger Rente im Monat.Das wäre mir zu viel da ich bis dahin 49 Jahre eingezahlt hätte.Ich habe hier einen Text einer Info zur Rente und Altersteilzeit. Ich verstehe den Text aber nicht richtig, würde ich durch die 6 Jahre Altersteilzeit tatsächlich über 100€ verlieren?
Hier der Text:
Vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden.
Hier der original Text von der Info.
Auswirkung auf die Sozialversicherungs SV Rente.
Jeder Monat , der mit Ende der Arbeitszeit ( auch Altersteilzeit) vor dem ungeminderten Rentenbeginn liegt,wird die SV Rente um 0,3% Monat gekürzt.Diese Kürzung gilt für die gesamte Zeit des Rentenbezuges.Die Kürzung Glut auch für die Witwenrente.Endet z.B.die Altersteilzeit mit dem 63. Lebensjahr und besteht ein Anspruch auf ungeminderte Rente erst mit dem 65. Lebensjahr, so beträgt die Kürzung insgesamt 7,2% ( 12 MonateX0,3%X 2 Jahre) Bei einer Rente von 1250€ bedeutet dies eine Minderung um 90€.Der Mitarbeiter sollte ebenfalls beachten ,dass er von seiner Rente Krankenkassenbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen muss.
Während der Altersteilzeit entrichtet der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, mindestens in Höhe des Beitrags, der auf 90% des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit entfällt,begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 95% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgeld,höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.