Hallo
Ich habe als Darlehensgeber meinem Stiefsohn eine beträchtliche Summe als Darlehen gegeben worüber auch eine
monatliche Rückzahlung vereinbart worden ist.Nun möchte ich darüber verfügen das meine Ehefrau nach meinem Ableben die restlichen Gelder als Altersversorgung von Ihm bekommt.Wie kann ich das Rechtssicher machen.
Danke im Vorraus
'Bitte
Danke für die Info
Ich empfehle dir einen Besuch beim Notar. Der wird es Rechtssicher formulieren.
Ist ziemlich einfach.
Setze deine Ehefrau als Alleinerbin ein, dann erbt sie die Rückzahlungsverpflichtung aus dem Darlehen automatisch mit.
So wie man Schulden erbt, so erbt man auch alte Rückzahlungsverpflichtungen.
Üblich setzen sich ja Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein, vorhandene Kinder als Schlusserben.
Sie erben erst nach dem letzten Todesfall. Vorher haben sie nur Pflichtteilsansprüche, die man mit einer Schutzklausel auch noch erschweren kann.
Das typische „Berliner Testament“. Es bindet aber beide Partner, stirbt einer, kann es nicht mehr einseitig geändert werden.
Außer, es ist eine bestimmte Klausel darin formuliert.
Beratung beim Notar wäre schon sinnvoll. Je mehr zu beachten und zu regeln ist desto eher empfiehlt es sich ihn zu nutzen statt es allein handschriftlich aufzusetzen (was aber möglich bleibt).
MfG
duck313
mir ist nicht ganz klar… hast Du Kinder? Oder gibt es noch andere Personen, die erben könnten? Wenn nein, dann ist Deine Frau automatisch Alleinerbe und erbst selbstverständlich auch die Rückzahlung des Darlehens. Dein Stiefsohn erbt ja erstmal nichts, es sei denn Du vermachst es ihm ausdrücklich im Testament.
Danke vielmals Ihr habt mir sehr geholfen