Altes ersetztes Gleitsichtglas entsorgt, obwohl ich es haben wollte

Richtig.
Es wurde von einer großen Kette geschrieben. Wollen wir hoffen, dass die ihre Rechtsabteilung mal in die verlängerte Kaffeepause schickt, wenn sich der UP dahin wendet.

Ich bin bass erstaunt. Das lernt man schon in der Fahrschule.
Sogar in der so genannten „DDR“ hatten wir das im theoretischen Unterricht und in der Tschechoslowakei war das schon damals Vorschrift. Trotzdem man dort mit 60 km/h durch die Ortschaft fahren durfte und es verboten war, Vergaser- und Dieselkraftstoffe aus dem Lande auszuführen.

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Meinst Du, dass denen das eher egal ist?
Ich persönlich mache seit etwa 2 Jahren konstant die Erfahrung, dass alle auf gute Kundenbetreuung achten.
Neulich hatte ich mich sogar glatt mal per e.mail bei Lidl beschwert, weil eine Kassiererin pampig wurde und dann dumme Sprüche darüber gemacht hat, dass ich Maske trage, da habe ich dann eine gar nicht mal unglaubwürdige sehr nette Antwort erhalten und einen Einkaufsgutschein.Man ist seitdem nie wieder pampig geworden.

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Was würde denn die Rechtsabteilung deiner Auffassung nach sagen und mit welcher Grundlage?

Nach meiner Erfahrung, ja.
Ich finde es aber interessant, dass du andere Erfahrungen gemacht hast!

Das weiß ich nicht, Asteiner.
Ich wollte damit sagen, dass ich hoffe, dass die Fa. Apollo, Fielmann, Krane, Prooptik, Wittig, um eine davon es sich wahrscheinlich handelt,
die Angelegenheit zur Kundenzufriedenheit regelt und sich nicht auf AGB und Paragrafen beruft und keinen µm davon abrückt.

Glaube, es kommt auch darauf an, wie souverän man auftritt und dass man sich nicht proaktiv im Ton vergreift, das kann man später immer noch tun :smiling_imp:, und vor allem kann man jeden Laden inzwischen irgendwo bewerten und anhand der Reaktionen verschiedener Läden auf den Bewertungsseiten glaube ich zu sehen, dass denen eine schlechte Bewertung auf solider Basis mitnichten egal ist.

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Naja, gerade die Paragrafen sind da ja eindeutig. Der Kunde hat seinen Wunsch so klar und deutlich geäußert, dass dieser an die Werkstatt übermittelt wurde. Damit ist klar, dass der Kunde sein Eigentum nicht aufgeben wollte, so dass wir uns folglich im Dunstkreis des § 823 BGB befinden - also Schadensersatz bei widerrechtlicher Schädigung des Eigentums und zwar bei Vorsatz UND Fahrlässigkeit.

Was also nur noch bestimmt werden muss, ist die Höhe des Schadenersatzanspruches, nicht das Ob.

Tatsächlich ist es so, dass in den meisten Ländern die Ersatzbrillenpflicht ncht gilt. Schweiz und Spanien, ja. In Osterreich gikt das wohl nicht mehr, wie ich unlängst hingewiesen wurde.


In Deutschland (west) gab es das noch nie.

In dem Fall ist es allerdings wie verlinkt so, dass in jedem Fall Ersatzpflicht besteht. Zu klären wäre allenfalls, was „beschädigt“ heisst.
Wenn es darum geht, eine Ersatzbrille zu haben, wäre es im Zweifel eine pragmatische Lösung, Gläser für eine Fernbrille anzubieten. Ich als Kunde würde mich auf etwaige Vorschläge einlassen.

Es gibt dennoch Unternehmer und Ver-/Gebraucher, die trotz anscheinend eindeutiger Rechtslage meinen, vor den Schranken der Gerichte Streitigkeiten auszufechten, nachdem ein Beteiligter meinte, dass die obig angezogenen Gesetze hier vielleicht nicht zur Anwendung kommen oder mit AGB diese für sich auszulegen versuchte.

Zum Beispiel k ö n n t e sich in AGB eine Passage finden, die Rückgabe ausgebauter Teile an den Kunden ausschließt. Bei mir ist das übrigens so, um zu verhindern, dass einer nach 3 Wochen noch einen alten Blechwinkel, Schraube oder anderen Mist haben will und ich deswegen im Schrottcontainer tauchen müsste.

Ja, könnte, aber eine so formulierte Klausel wäre wohl unwirksam, weil dem Kunden zumindest das Recht eingeräumt werden muss, einer solchen Vorgehensweise zu widersprechen. Eine automatische und nicht verhandelbare Eigentumsaufgabe mit AGB zu vereinbaren, ist für meine Begriffe nicht möglich.

Im konkreten Fall würde der ausdrückliche und dokumentierte Wunsch des Kunden jede ähnlich gelagerte AGB-Klausel in jedem Falle übertrumpfen.

OK. Danke für den Hinweis. Diesen Fall gab es noch nicht; in der Regel sagen die Leute schon vorab, wenn sie alte Teile wiederhaben wollen.

Moin! Interessant, die Frage bzgl. eines entsorgten Brillenglases führt zu Diskussionen bzgl. Mitführungspflicht einer Ersatzbrille im Ausland! :smile:

Es war bei der Abgabe der Brille noch mehr passiert, was nicht passieren darf, was ich aber hier nicht geschrieben habe, weil es mein wichtigstes Problem = des jetzt fehlenden „Notglases“ nicht berührt. Das alte Glas hatte lediglich einen langen Kratzer im unteren Bereich, der beim Sehen störte, wäre also als Notglas zum Suchen noch zu gebrauchen gewesen. Und ob ich eine Ersatzbrille habe (habe ich nicht), ist völlig unerheblich; es geht darum, dass man entgegen meines ausdrücklichen Wunsches einfach mein Eigentum entsorgt hat. Dass die Mitarbeiterin mich anschließend nicht zurückgerufen hat, auch nicht am Folgetag und wenn auch nur um mir zu sagen, dass das Glas leider unwiederbringlich weg ist, zeigt mir, dass man dort Kunden anscheinend nicht respektiert und nicht ernst nimmt. Anscheinend wollte die Dame mich am Telefon einfach nur loswerden und sagte deshalb einen RR zu. Der eben nie kam. So geht man nicht mit Kunden um.

Was ich nun möchte ist, dass man mir wenigstens ein einzelnes Glas in meiner Sehstärke gibt, es muss nichtmal Gleitsicht sein (der Zeitwert des alten Glases war eh nur noch gering, es war auch schon 3 Jahre alt). Es kommt mir nur darauf an, dass ich, falls ich eben meine Brille mal verlegt haben sollte, sie auch suchen kann und um das zu können, muss ich etwas erkennen können und nicht beinahe so sehen, wie unter Wasser ohne Taucherbrille! Ich möchte deshalb wissen, ob ich darauf bestehen kann. Das ist alles.

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Ach, das ist noch gar nichts. Manche fragen, ob sie einen Bolzen aus einem Schnellkochtopf von Emsal gegen einen solchen aus einem WMF ersetzen können und die Disussion führt über Robert Habeck, dem Ukrainekrieg und Erwin Rommel direkt zu Adolf Hitler.

Essenz aus den Antworten : Ja, du hast gute Chancen, dass man dir eine wie auch immer geartete Notsehhilfe zur Verfügung stellt.

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„Manche fragen, ob…“
Ach du meine Güte! :rofl:

Herzlichen Dank für die Info bzgl. Notsehhilfe, jetzt bin ich froh.
:hugs:

Der Hinweis mit der Zweitbrille hat mich auch gewundert. Ich, kurzsichtig, Brillenträger, bin schon in acht verschiedenen Ländern zum Teil öfter Auto gefahren, ohne dass das jemals Thema war. Ob Hitler kurzsichtig war weiß ich allerdings nicht…

Hitler war ein armes Schwein: er hatte keinen Führerschein. Aus „Werner. Oder was?“

https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/8775946

Das liest sich hier anders.
Aber ob der ne Zweitbrille für Österreichfahrten hatte?

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:point_down:

Werner (Comic) – Wikipedia

ich in 9. Aber tatsächlich hat noch nie jamend nach einer Zweitbrille oder dem Mitführen einer Ersatzglühlampensammlung, wie sie teils auch Vorschrift ist, gefragt und überhaupt bin ich noch nie von Landes- oder Staatspolizeien, Carabinieri und sonstigen Milizen jemals behelligt worden. Auch nicht, als es noch Grenzkontrollen gab.