Moin! Interessant, die Frage bzgl. eines entsorgten Brillenglases führt zu Diskussionen bzgl. Mitführungspflicht einer Ersatzbrille im Ausland!
Es war bei der Abgabe der Brille noch mehr passiert, was nicht passieren darf, was ich aber hier nicht geschrieben habe, weil es mein wichtigstes Problem = des jetzt fehlenden „Notglases“ nicht berührt. Das alte Glas hatte lediglich einen langen Kratzer im unteren Bereich, der beim Sehen störte, wäre also als Notglas zum Suchen noch zu gebrauchen gewesen. Und ob ich eine Ersatzbrille habe (habe ich nicht), ist völlig unerheblich; es geht darum, dass man entgegen meines ausdrücklichen Wunsches einfach mein Eigentum entsorgt hat. Dass die Mitarbeiterin mich anschließend nicht zurückgerufen hat, auch nicht am Folgetag und wenn auch nur um mir zu sagen, dass das Glas leider unwiederbringlich weg ist, zeigt mir, dass man dort Kunden anscheinend nicht respektiert und nicht ernst nimmt. Anscheinend wollte die Dame mich am Telefon einfach nur loswerden und sagte deshalb einen RR zu. Der eben nie kam. So geht man nicht mit Kunden um.
Was ich nun möchte ist, dass man mir wenigstens ein einzelnes Glas in meiner Sehstärke gibt, es muss nichtmal Gleitsicht sein (der Zeitwert des alten Glases war eh nur noch gering, es war auch schon 3 Jahre alt). Es kommt mir nur darauf an, dass ich, falls ich eben meine Brille mal verlegt haben sollte, sie auch suchen kann und um das zu können, muss ich etwas erkennen können und nicht beinahe so sehen, wie unter Wasser ohne Taucherbrille! Ich möchte deshalb wissen, ob ich darauf bestehen kann. Das ist alles.