Altes ersetztes Gleitsichtglas entsorgt, obwohl ich es haben wollte

Hallo liebe Fories!

Ich habe ein Problem mit einer großen Optikerkette. Ich bin stockkurzsichtig und hatte ein beschädigtes Gleitsichtglas ersetzen lassen. Bei der Abgabe meiner Brille hatte ich extra gesagt, dass ich das alte Glas haben möchte, damit ich, wenn ich die Brille mal verlegt habe, damit auch etwas erkennen kann bei der Suche. Mir wurde gesagt, man werfe das Glas ohnehin nicht weg, denn es sei ja mein Eigentum, aber ein Kollege schrieb trotzdem sicherheitshalber extra eine Nachricht an die Werkstatt.

Heute holte mein Bruder die Brille für mich ab und - das alte Glas fehlte. Ich rief an und erfuhr, das sei wohl entsorgt worden! Die Mitarbeiterin wollte aber in der Werkstatt nachfragen und dann zurückrufen - was natürlich nicht geschah.

Das alte Glas war ein teures superentspiegeltes Gleitsichtglas, wie das neue und ich bin richtig sauer - die haben einfach mein Eigentum trotz meines ausdrücklichen Wunsches, es zurückzubekommen, entsorgt! Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?

Ich danke Euch!

Keine ?
Was erwartest Du ? Du hast das nackte Glas als eine Art „Notbrille“ angedacht für den Fall der Fälle . Und was stellst Du dir jetzt vor ? Soll der Optiker dir in der alten Sehschärfe (die womöglich auch nicht mehr feststellbar ist) ein Glas oder 2 Gläser anfertigen ?
Das halte ich problematisch rechtlich durchzusetzen, welchen Wert hat so ein Glas was nicht mehr die optimale Sehkorrektur ermöglichte ?

Dumm gelaufen, auch weil es extra vereinbart war,die Gläser aufzubewahren und zurückzugeben.

MfG
duck313

Genau das würde ich erwarten, nachdem es ausdrücklich vereinbart worden war, dass das

Eigentum bleiben soll.
Ist es hier Problem der Kundin, oder doch eher des Geschäfts?

Das Gespräch suchen und um Vorschläge für eine Lösung bitten.

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Der Optiker würde das Glas/den Wert des Glases in irgendeiner Form ersetzen müssen. Die Frage ist: welchen Wert hat ein angemacktes, einzelnes Brillenglas?
Mich befremdet aber, dass Du offenbar trotz hoher Stärken keine Zweitbrille besitzst, um Deine Brille zu suchen, wenn Du sie verlegt hast. Ich hoffe, Dir ist klar, dass es in D Grenzen ins Ausland gibt, an denen man eine Ersatzbrille vorweisen muss.
Der Kollege wird sicher mit sich reden lassen und einen gut gemeinten Deal vorschlagen. Den, den ich anbieten würde, sähe so aus, dass ich kostenlos eine günstige Fassung, verglast mit einfachen Gläsern für die FERNE ODER NÄHE anbieten würde. Ich würde dringend empfehlen, eine solche Offerte anzunehmen.

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Eine Frage aus Neugier:

Davon habe ich noch nie gehört. Wen betrifft das und welche Länder?

Danke im Voraus fürs Schlauermachen.

Dann wäre aber dennoch Schadenersatz zu leisten und zwar in Höhe des verlorengegangenen Wertes - also für ein altes, beschädigtes Gleitsichtglas.

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Ich selbst wurde an der schweizerischen Grenze zurückgewiesen. Meine Kunden erzählen, dass das auch an der dänischen Grenze passieren könne. Das kann ich aber nicht aus eigener Erfahrung bestätigen.

Steht bei dir und den betroffenen Kunden, die Pflicht für eine Brille im Führerschein?

Ja, so ist es

Vielen Dank für die Info.

Nicht dafür.
Ergänzung: auch wer ins Ausland fliegt, dort einen Mietwagen bucht, muss eine 2. Brille dabei haben, z.B. in Spanien.

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@Pierre
Tatsächlich steht im Lappen eines offiziell Kurzsichtigen (in Ö) aus den 90ern: „beim Lenken von Kraftfahrzeugen ist eine die Sehschwäche korrigierende Brille zu tragen“

Hat schon zu ein paar speziellen Situationen geführt, sich unvermittelt zum Beweis für die Kontaktlinsen den Finger abzuschlecken und die Haftschale aus dem Auge zu pulen.
Das geht für Geübte sehr schnell und ist absolut nicht zu empfehlen.

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Na, ob das noch angemessen als Kontrolle ist, sei mal dahingestellt. Irgendwo in der Pampa mit dreckigen Fingern hochwasserhaltige Linsen aus dem Auge popeln zu müssen, deren Nutzen der Kontrolleur ohnehin nicht prüfen kann, ist hart an der Grenze zur Schikane.
Ich kritisiere schon sehr lange, dass ich
a) noch nie bei einer Verkehrskontrolle überhaupt auf mein Sehvermögen getestet wurde. Optimales Sehen scheint keinen zu interessieren und
b) sich noch nie jemand dafür interessiert hat, ob die Brille auf der Nase überhaupt die nötigen Glasstärken hat.
Ich habe tatsächlich Kunden, die freimütig zugeben, schon alte Lesebrillen oder „Fertiglesebrillen“ aus dem Drogeriemarkt auf der Nase gehabt zu haben.
Dabei wäre das mit einem geeigneten Testgerät schneller zu prüfen als der Alk-Pegel oder die Profiltiefe der Reifen.

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Ja sicher, aber wie bemisst man den Schaden ? Was ist ein altes, nicht mehr dem Sehfehler genügendes Glas noch wert ?

@Morgan_le_Fay naja, freiwillig halt (Überraschungsmoment).
Wenn der Uniformierte im Deckel „…Brille…“ liest, ist die nächste Frage „Wo…?“, und die Antwort „im Rucksack auf der Rückbank“ nicht zufriedenstellend.
Man sollte die Linsen halt eintragen lassen …

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Na, darauf wollte ich ja hinaus:

Größer null, aber ganz sicher deutlich kleiner als ein neues Glas.

Als ich Anfang der 90er (in DE) Führerschein gemacht habe, stand darin tatsächlich „Sehhilfe ist zu tragen“ oder „Sehhilfe erforderlich“, ich weiß es nicht mehr genau, jedenfalls nix Brille. Und ich habe mich auch damals schon gefragt, wie die Leute das mit dem Nachweis machen, die Kontaktlinsen tragen …

Ich habe dir nicht widersprochen, sondern nur gesagt, wie es in DE war, weil du von Ö geschrieben hattest. :wink:

Man könnte an der Stelle mal Emotionen rauslassen. Inwieweit das ein Glas ist, dessen Stärke nicht den benötigten entspricht, ist irrelevant.
Üblicherweise redet man in Haftpflichtfall von den Stichworten Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert. Im Haftpflichtfal, um den es sich im Zweifel hier handelt, wäre das der Zeitwert, allerdings muss „alt“ hier sorgfältig angeschaut werden. Wenn.nur die Stärke nicht mehr optimal ist, ist das nicht ohne Weiteres alt. Dann ist man bei anderen Faktoren, wie bspw. der Frage, inwieweit die Gläser zerkratzt waren o.ä.

Das ist die juristische Ebene auf die sich ein geschickter Händler aber nicht zurückziehen wird, denn unabhängig vom Sachwert hat das ja anscheinend für die Kundin einen praktischen Gebrauchswert bei dem ein paar Kratzer nicht stören würden.

Und darum würde ich auch erwarten:

Und die Kundin wird sich wohl beachtet fühlen und wiederkommen.

Es ist nicht jedes praktische Problem mit kalter Juristerei zu lösen.

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