Guten Morgen,
ich helfe in einem Sozialkaufhaus, in dem Dinge abgegeben werden, die für kleines Geld an Bedürftige verkauft werden. Manche Dinge scheinen allerdings wertvoller zu sein und dafür sehr gut geeignet, die Kosten (trotz ehrenamtlicher Mitarbeiter) von Strom, Miete, Heizung zu decken. Diese Dinge gehören auch in die Kategorie „Luxus“ und dürfen dann auch etwas mehr kosten, da dort auch jeder einkaufen darf und mittlerweile auch Sammler dort auf Schatzsuche gehen.
Soviel zur Erklärung - ich möchte also nicht gierig sein aber natürlich verschleudern wir diese Gegenstände nicht so gerne, zumal sie für den Erstbedarf nicht unbedingt erforderlich sind.
Das Bügeleisen stammt von einem Sammler, so dass ich davon ausgehen kann, dass es nicht nachgemacht ist. Allerdings finde ich nirgendwo etwas, das auch so aussieht, um daran einen Wert erkennen zu können. Was darf man dafür verlangen? Ich möchte weder überteuert aber auch nicht unter Wert angeben. Wir müssen diese Dinge nicht unbedingt verkaufen, sie brauchen kaum Platz und wir können damit auch noch zu einer Versteigerung. Aber wenn es geht, wäre es natürlich immer gut, schnell Geld in die Kasse zu bekommen.
Schon mal danke für eure Mühe.