Altes Sparbuch gefunden

Hllo zusammen,

ich habe ein Sparbuch von meinem verstorbenen Opa gefunden (Bewegungen von 1959 - 1976). Ich hatte schon mal vor ein paar Jahren bei der Bank nachgefragt und dort sagte man mir, dass sie es nicht finden können. Aber es ist weder ein Auszahlungsvermerk noch ein ungültig-Stempel noch sonstwas drin. Man konnte mir auch nicht sagen, wann und wie es ungültig wäre. Ich habe der Bank vertraut und jetzt sagt mir jeder, dass ein Sparbuch nicht an Gültigkeit verliert und das Geld noch da sein müsste. Ich hab glaub ich auch mal irgendwas von einem Urteil zugunsten des „Sparers“ gelesen, aber ich weiß nicht mehr genau was und wo und wann…

Kann mir jemand weiterhelfen? Soll ich nochmal nachhaken, es handelt sich schon um ein schönes Sümmchen, nicht soviel, aber es würd ich lohnen…

Dank für eure Hilfe
Gruß
Carbel

Hallo,

Geld noch da sein müsste. Ich hab glaub ich auch mal irgendwas
von einem Urteil zugunsten des „Sparers“ gelesen, aber ich
weiß nicht mehr genau was und wo und wann…

das hier z.B.?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,749450,00.html

Kann mir jemand weiterhelfen? Soll ich nochmal nachhaken, es
handelt sich schon um ein schönes Sümmchen, nicht soviel, aber
es würd ich lohnen…

Du hast einen Anspruch auf Auszahlung, keine Frage.

Gruß
Christian

so wie ich das verstehe hattest du damals nach dem sparbuch gefragt… das wird natürlich nicht bei der bank verwahrt.

die bank müsste aber anhand der kontonummer feststellen können was mit dem geld geschah… vermutlich fand es auch dein opa nicht und ließ es für kraftlos erklären.

Hallo !

Alte Sparbücher,die noch ein Guthaben ausweisen und nicht durch Bestempelung der Bank (oder Lochung o.ä.) ungültig gemacht wurden,kann man auch noch Jahrzehnten vorlegen und die Auszahlung verlangen.
Die Bank müsste ggf. den Gegenbeweis antreten,Guthaben sei bereits ausgezahlt worden,ob sie Unterlagen über das alte Sparbuch hat oder nicht,das Buch genügt als Beweis für den Kunden(oder Berechtigten,etwa Erben).

Dazu gibts ein Urteil vom OLG Frankfurt/M. (AZ 19 U 180/10) aus diesem Jahr gegen die Commerzbank. Sparbuch war aus den 1950er Jahren über ca. 100.000 DM und geriet in Vergessenheit bis es nun gefunden wurde.
Bank wollte nicht zahlen,erkannte die Unterschriften der Bankangestellten als nicht zeichnungsberechtigt an.

Gutachter prüften die Echtheit des Sparbuchs und die Eintragungen, es war echt, Bank musste auszahlen, Mit Zins/Zinseszins.

Also nicht zu früh aufgeben.

MfG
duck313

Liebe Carbel,

mich würde interessieren, wie das mit dem Sparbuch weiter gegangen ist.

Viele Grüße
Maike2