… vom 14.01.2013 erhalten wegen eines Parkverstoßes vom 30.08.2012.
-Anhörungsbogen am 22.01.2013 abgeschickt und meinen Sohn als Benutzer des Fahrzeugs angegeben der es nach eigenen Aussagen an diesem Tag auch benutzt hatte.
Heute, am 23.01.2013 einen Kostenbescheid mit Datum vom 18.01.2013 erhalten.
Wer kann helfen?
Hallo!
Der Vorwurf wäre m.E. bereits verjährt,da mehr als 3 Monate nach der „Tatzeit“. Ende November 2012 hätte das Schreiben kommen müssen(genauer aufgesetzt worden sein).
MfG
duck313
Hallo,
also wird dann die Halterhaftung gezogen, d.h. der Kostenbescheid erlassen, weil eine Verfolgung des Täters nicht mehr möglich ist.
VG
EK
Das geht aber nur, wenn der Halter die Möglichkeit gehabt hätte, den Fahrer zu benennen.
Wenn die Behörde die Sach durch Untätigkeit in die Verjährung rauschen lässt, kann sie nicht einfach hingehen und den Halter in „Haftung“ nehmen.