Liebe Finanzexperten,
meine Kreditrate für den Immobilienkredit ist lt. Kreditvertrag „am letzten eines jeden Monats“ fällig, andere Bestimmungen sind keine im Vertrag.
Wenn der Monatsletzte auf einen Sonntag fällt, ist nach meiner BGB-Auslegung die Rate erst am Montag den 1. des Folgemonats fällig. Oder hat sich da irgendetwas geändert? Oder gibt es in Bank AGB andere Sonntagsregelungen (ich habe nirgendwo etwas gefunden).
Trotzdem bucht die Spardabank den Betrag bei Monaten mit 31 Tagen dauernd bereits am 30. ab. Der 31.12.2012 war ein Bankfeiertag-Montag und die Bank bedient sich sogar bereits am Freitag 28.12 (wäre ja sonst erst zum 2.1. gegangen…).
Durch diese Praxis kommt es zur Nichteinlösung mangels Deckung, wenn die Abbuchung bereits am 30. versucht wird, mein Gehalt jedoch erst am 31. valutiert. Für eine einmalige Nichteinlösung kassiert die Bank auch noch Gebühren von 6,50 plus 2,50 €!
Wenn Zins und Tilgung 10 Jahre lang öfters einen Tag oder noch früher bei der Bank eintreffen, müsste m.E. der Kreditverlauf kundengünstiger sein, als die Berechnung zum Monatsletzten. Mein Nachrechnen ergab aber, dass meine Restschuld auf den Cent genau dem theoretischen Kreditverlauf mit Tilgung zum Monatsletzten entspricht. Die Zahlungen weden also noch nicht einmal zu den verfrühten Terminen valutiert!
Nun würde mich die Meinung der Bankexperten dazu interessieren. Sehe ich das irgendwie alles falsch oder stimmt da einiges nicht, so dass ich etwas unternehmen sollte?
Vielen Dank im voraus,
Norbert