Amazon hat seine Bestellbestätigung per Email geändert, sodass diese nicht mehr die Beschreibung und Fotos der bestellten Artikel enthält, sondern nur noch den Preis.
Gemäß 246a EGBGB muss in einer Bestellbestätigung aber u.a. Informationen zu Stückzahl und genaue Bezeichnung der Ware und Beschaffenheit der Ware (z. B. Material, Größe, Farbe) enthalten sein.
Ist die Bestellbestätigung von Amazon damit nicht rechtskonform bzw. verstößt Amazon damit gegen das Gesetz? Falls ja, wieso wurden die nicht schon längst dafür abgemahnt?
Steht da tatsächlich, dass diese Angaben in der Bestellbestätigung stehen müssen?
Oder nicht doch schon eher VOR dem Absenden des Auftrags?
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