Amazon, private Verkäufe, Status

Hallo,
ich habe jetzt 7 Artikel über Amazon verkauft. Teils auch elektrotechnische Geräte, die also auch innerhalb einer bestimmten Zeit einen Defekt produzieren können. Ich weiß gar nicht so recht welche Status ich habe. Ich gebe keine Widerrufsbedingungen ein, muss aber trotzdem, z.B. bei Nichtgefallen den Artikel, innerhalb einer bestimmten Zeit zurücknehmen. Muss ich auch ein Jahr Garantie auf meine paar gebrauchten Artikel geben, oder Sie explizit ausschließen? Freue mich auf Tipps oder Hinweise!
Beste Grüße
Ingo

Hallo - zum einen empfehle ich, den Kundendienst von amazon zu fragen, wie es gehandhabt wird.
Meine Empfehlung ist, z. B. eine 1monatige Garantie bzw. Rückgaberecht zu geben und damit sollte es bei Privatverkäufen genug sein.
Bei Privatverkäufen ist eine 1jährige Garantie rechtlich nicht greifbar.
Sehr sinnvoll ist es aber, in seinem amazon-profil darauf EXPLIZIT hinzuweisen, daß man Privat-Verkäufer ist und wie man sich selber die Garantieabwicklung vor auch in welchem zeitlichem Rahmen vorstellt !
Genau das vermisse ich leider immer wieder als Amazon-Käufer - und meist ist es dann sehr mühsam, nachzufragen.
Nützlich ist es ja auch meist, wenn das Gerät noch nicht so alt ist und man die Original-Rechnung oder ähnlich beilegen kann, sodaß der neue Besitzer u. U. direkt mit dem Hersteller in Kontakt treten kann.
ich hoffe, es hat ein wenig geholfen
Viele Grüße
Thomas Behnke
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Hallo Herr Behnke,
danke für die Antwort. Das halte ich für eine gute Lösung, den Käufern einen Monat anzubieten. Ich werde aber auch noch versuchen von Amazon darüber mehr zu erfahren.
Beste Grüße
Ingo Bathmann

Hallo,

bei der Anmeldung bei Amazon muss man die Geschäftsbedingungen bestätigen bzw. akzeptieren und dort steht alles was man einhalten muss. Da diese unterschiedlich sind bitte dort nachschauen.

Gruß

Meines Kenntnisstandes nach kannst Du als privater Verkäufer die Garantie ausnehmen.

Der Satz Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes nämlich folgendes:

mit dem Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.