Amazon Umsatzsteuer in D

Moin,

da hat mir doch heute jemand eine wahnwitzige Geschichte erzählt und ich möchte von euch wissen, ob da was dran ist.
Amazon baut in Mönchengladbach ein neues Logistikzentrum und dieser Jemand ist als Unternehmer daran beteiligt. Nun gibt es einen Vertrag mit Amazon USA, in welchem die Formalitäten geklärt werden. Zum Schluss des Vertrages wird auf die Umsatzsteuer in USA verwiesen. Hier steht dann angeblich, dass Amazon in der ganzen Welt nur 0,7% USt. abführen muss. Stümmt das? Ich habe ja eigentlich den §3 UStG im Kopf, aber gibt es tatsächlich diese Ausnahmeregelung für Amazon? Oder hat mein Jemand nur viele Sachen durcheinandergebracht?
Für Erhellung dankt

Soon

Hallo,

kann schon sein, ist aber normal und kein Lex-Amazon.

Amazon ist Unternehmer, also gelten sonstige Leistungen von anderen Unternehmern als an dem Ort ausgeführt, an dem das Unternehmen seinen Sitz bzw, ggf. die Betriebsstätte hat. B2B nennt man das, und das macht auch Sinn, weil die Umsatzsteuer nur den Endverbraucher belasten soll. Also greift das Reverse-Charge-Verfahren und in den USA oder in Luxemburg oder sonstwo entsteht Umsatzsteuer (bzw. VAT oder wie es halt im jeweiligen Land heißt), die dann sofort wieder abgezogen werden kann, Nullsummenspiel.

Sonderregelungen können ggf. bei Leistungen in Zusammenhang mit Grundstücken o.ä. greifen.

Das ist bei Amazon nicht anders als bei Lieschen Müller, die ein kleines Nebengewerbe betreibt.

Taugt nicht zum Aufreger.

Schöne Grüße!

Servus,

es geht bei Amazon als Versandhändler nicht um sonstige Leistungen, sondern um Lieferungen.

Das Logistikzentrum ist ganz klar eine Betriebsstätte im Sinn von Abschn. 3a. 1 Abs. 3 Satz 1 bis 3 UStAE, etwas allgemeiner Art. 11 MwStVO (Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011).

Ort der Leistung ist für alles, was von diesem Logistikzentrum aus geliefert wird, der Ort, an dem die Lieferung beginnt, somit Deutschland. Und es ist unwahrscheinlich, dass jemand bei Amazon daran denkt, die USt nicht abzuführen - es langt doch, wenn man keine Ertragsteuern zahlt.

Schöne Grüße

MM

Es geht doch in meiner Antwort um die Leistungen, die Amazon empfängt, nicht um die Lieferungen. Wenn der Bekannte von Soon als Dienstleister eine sonstige Leistung an Amazon erbringt, dann ist und bleibt das immer eine sonstige Leistung, da spielt es keine Rolle, ob Amazon Versandhändler ist oder sonst was macht. Ob das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist, ist abhängig davon, ob der Leistungsempfänger in Deutschland, Luxemburg oder USA oder auch sonstwo in der Welt sitzt. Das kann unterschiedlich sein, da Amazon in verschiedenen Ländern aktiv ist, über regionale Töchter verfügt und in verschiedenen Ländern für umsatzsteuerliche Zwecke registriert ist.

In der Frage von Soon wird berichtet, dass als Leistungsempfänger für diese Leistung Amazon USA auftritt.

Jetzt sind natürlich verschiedene Fallkonstellationen denkbar, Leistung im Zusammenhang nit einem Grundstück, Leistung an die deutsche Betriebsstätte, Leistung an eine Tochter, aber auch - wie im Sachverhalt geschildert - Lesitung an Amazon USA.

Es bleibt müßig darüber zu spekulieren. Also nehmen wir doch einfach die Angaben aus dem Sachverhalt, Soon macht auf mich einen durchaus kompetenten Eindruck, sie wrd das schon richtig wiedergegeben haben.

Die Unternehmereigenschaft von Amazon USA will ich mal unterstellen, also ist hier Reverse-Charge anzuwenden. Auch bei einem Versandhändler.

P.S.: Platzhirschgehabe?

Das dachte ich auch, aber Jemand hat behauptet, dass er 19% auf den Umsatz abführen müsse, Amazon aber nur 0,7% bezahle. Also brutto 1.190 €, bezahlt wird nur 1.070 €?
Ok, je länger ich darüber nachdenke, desto bekloppter wird es. Normalerweise sind die Ausschreibungen ja sowieso netto, was hat da die USt zu suchen.

Danke dir fürs Entknoten. Ich gehe davon aus, dass Jemand nur gefährliches Halbwissen besitzt und Soon mit unzureichenden Informationen gefüttert hat.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass aprilfisch nicht weiß, wer du bist :wink: Welcome back. Wie hast du dir denn die Sperrung verdient?

Soon

Nichtsdestsotrotz war die fragende Diagnose ja erfrischend punktgenau.
(Oder geht es hier darum, wer jemand „ist“ und nicht darum, was er schreibt?)

… oh Mann…

  1. 1007€ wäre richtig
  2. Nullsummenspiel ist USt. nicht … sobald ein Mehrwert entstanden ist, zahlt eben auf diesen Mehrwert der Händler auf eben diesen den Satz
  3. Privatverbraucher „zahlen“ den vollen Satz, ja… aber eben nur, weil sie keine Vorsteuer geltend machen können
  4. Grundstückskäufe sind imho keiner Mehrwertsteuer unterlegen im Gegensatz zu den Immobilien darauf (bei Häuser/Hallen etc. weiß ich es nicht, der eigentlich fest verbaute Container jedoch schon…)
  5. erstaunlicher Weise erzielt kein (kaum ein?) internationaler Konzern irgendwie Mehrwert in Deutschlande…

LG
Ce

Eigentlich gibt es in dem Bereich der Besteuerung internationaler Konzerne mit Umsatzsteuer keine nennenswerten Probleme. Die Unternehmer werden im Regelfall ohnehin nicht mit der Umsatzsteuer belastet, sondern erhalten durch den Vorsteuerabzug einen vollen Ausgleich, deswegen gibt es hier auch keine Steuervermeidungsanreize. Probleme bestehen eher bei den kleineren Anbietern, die aus dem Ausland (vor allem aus China) über ebay oder Amazon usw. liefern. Hier wird oft Umsatzsteuer nicht abgeführt, die Steuerausfälle summieren sich. Der Gesetzgeber versucht inzwischen gegenzusteuern, aber es bleibt abzuwarten, ob das erfolgreich eingedämmt werden kann.

Nur, wenn der Leistungsempfänger selbst hauptsächlich (90% oder so) Baudienstleister ist und die erbrachte Bauleistung selbst wieder als Bauleistung für seinen Auftrag verwendet. Alle privaten oder öffentliche Ausschreibungen werden dagegen netto + USt angeboten und abgerechnet.

Für „jemand“ wird amazon nun als eine Art Privatkunde gewertet, und die 19% sind abzurechnen. „jemand“ ist der Steuerschuldner für die Leistung, nicht amazon.

Was nun

betrifft, weiß ich nicht, ob das so zutreffend ist und nicht anderweitig rückvergütet werden kann. Da könnte „jemand“ mal seine Steuerberatung fragen.
0,7% könnte so die Prozentzahl sein, die amazon über alles an USt bezogen auf Umsätze weltweit inklusive der Steuerparadiese bezahlt.

awM

Spannend.

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