Können alle Pflegedienste mit den Pflegekassen das niedrigschwellige Betreuungsangebot abrechnen oder benötigen diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?
Können alle Pflegedienste mit den Pflegekassen das
niedrigschwellige Betreuungsangebot abrechnen oder benötigen
diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?
hallo,
prinzipiell dürfen alle pfelgedienste, die betreuungsleistungen nach §45SGB11 erbringen, die einen gültigen Rahmenvertrag mit den Pflegekassen des entsprechendes Bundeslandes haben. Die frage ist, ob der pflegedienst diese Leistungen anbieten will. Und ob er entsprechendes Personal vorhalten kann!
lg
melanie
Können alle Pflegedienste mit den Pflegekassen das
niedrigschwellige Betreuungsangebot abrechnen oder benötigen
diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?
Hallo :o)
um die niederschwellige Versorgung mit den Pflegekassen abrechnen zu können, muss vorab ein Antrag gestellt und ein Konzept eingereicht werden. Soweit ich weiß, wird der Antrag z.B. beim VDEK bzw. zuständigem Landesverband der Kassen des jeweiligen Bundeslandes eingereicht. Dieser lässt den Pflegedienst zu.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen
Lieben Gruß
Sabine
Hallo!
Die Pflegedienste müssen eine Anerkennung haben. Das ist für jedes Bundesland im Landesrecht geregelt. In der Regel ist eine Zulassung/Prüfung des Konzeptes seitens der Pflegekassen ausreichend. Es gibt in Niedersachsen zumindest dann einen zusätzlichen Versorgungsvertrag dafür.
Können alle Pflegedienste mit den Pflegekassen das
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diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?
Im Prinzip können alle Pflegedienste mit der Krankenkasse bzw Pflegekasse abrechenen. Damit diese dann aber auch das Geld zahlt muss ,man sich beim Vdek dem Verbund der Ersatzkassen anmelden bzw. einen Antrag einreichen.(Meldebogen)
Auf der Seite Vdek.com unter Landesverbände das Bundeslandauswählen, dann Vertragspartner und die Pflegeversicherung anklicken, dann kommt ein Fenster wo man den Meldebogen anklicken kann.
Gruß Claudia
Können alle Pflegedienste mit den Pflegekassen das
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diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?
Hej nein - man muss an die Pflegekassen ein Konzept schicken und die Konditionen - lässt sich googeln wie unterschiedlich auch die Stundenlohnsätze sind…
MfG
Nissen
Können alle Pflegedienste mit den Pflegekassen das
niedrigschwellige Betreuungsangebot abrechnen oder benötigen
diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?
Pflegedienste die sich ja bereits zu den Maßstäben der Qualitätssicherung verpflichtet haben benötigen eine Anerkennung durch die Pflegekasse zur Abrechnung dieser Leistungen.
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diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?
Hallo,
gute Frage, meines Wissens gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Tipp: Den Pflegedienst direkt fragen oder sich an die Pflegekasse wenden. Die verfügen über Verzeichnisse anerkannter Anbieter. Sofern entsprechende Angebote vor Ort Mangelware sind, werden schonmal Einzelfallentscheidungen getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Werner
Können alle Pflegedienste mit den Pflegekassen das
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diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?
Guten Tag,
soweit ich weiss, können das alle PD!
Können alle Pflegedienste mit den Pflegekassen das
niedrigschwellige Betreuungsangebot abrechnen oder benötigen
diese auch eine Anerkennung vom Landesamt für Soziales?Guten Morgen,
PD benötigen keine Anerkennnung von Landesamt für Soziales, aber sie müssen bei der Pflegekasse ein Konzept einreichen. Dann kann mit den Pflegekassen abgerechnet werden.