Ambulanter Pflegedienst kündigt Pflegevertrag

Hallo liebe Experten,

ich habe heute ( 14.02.2012, 17:45 Uhr )als Generalbevollmächtiger für meine Stiefmutter eine Kündigung des Pflegevertrages mit einer Frist von 7 Tagen durch den ambulanten Pflegedienst erhalten.

Meine Stiefmutter hat die Pflegestufe III und ist ständig Bettlägerig und muss künstlich ernährt werden.

Auszug aus dem Kündigungstext:

Die Kündigung erfolgt fristgerecht zum 29.02.2012. Die Einhaltung dieser Frist setzt jedoch
vorraus, dass die bis dahin notwendigerweise zu erbringenden Leistungen, wie in der
Vertragsergänzung vom 13.02.2012 beschrieben, auch bezahlt werden.
Sollten Sie der Vertragsergänzung nicht im vollen Umfang , mit Unterschrift zustimmen,
nehmen wir ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch und werden letztmalig die
Versorgung am Montag, den 20.02.2012 durchführen.
Wir können die fachgerechte Versorgung von Frau xxxxx nicht weiter sicherstellen, wenn
notwendige Leistungen nicht bezahlt werden, bzw. ohne Begründung gestrichen werden.

Ich habe Vor-Ort eine Pflegeperson, welche sich 7 Tage die Woche, 24 Stunden um meine Stiefmutter seit 6 Jahren kümmert.

Es gibt weder offene Rechnungen noch sonst etwas. Einzig habe ich den Pflegedienst beim Lügen erwischt.

Muss ich mir eine derartige Erpressung gefallen lassen?

Hallo ecites,

ohne den Vertrag zu kennen: Es gibt grundsätzlich für beide Seiten ein Kündigungsrecht.

Den Zeilen des Dienstes entnehme ich, dass der Vertrag auf jeden Fall gekündigt wird. Nur der Zeitpunkt ist unterschiedlich und abhängig davon, ob Sie eine Vertragsergänzung annehmen oder nicht.
Ich vermute jetzt: Der Dienst sieht die Versorgung Ihrer Schwiegermutter nicht mehr als gesichert an und hat in der Vertragsergänzung weitere Leistungen hinzugenommen, auf deren Erbringung und damit zusammenhängend auch der Vergütung er besteht. Ist das so?

Das Vorgehen, eine Pflegevereinbarung zu kündigen, wenn eine dem Gesundheitszustand entsprechende Pflege nicht sichergestellt werden kann, ist ein grundsätzlich gerechtfertigter Grund, da ein ambulanter Dienst ggf. haftbar ist.

Was von meinen Vermutungen zutrifft, kann ich nicht beurteilen, da mir hierzu Informationen fehlen. Ich hoffe dennoch, Ihnen hilfreiche Anregungen gegeben zu haben.

Wenn Sie noch weitere Informationen mächten, schreiben Sie bitte einfach noch mal.

Beste Grüße
Michael

Hallo ecites,

wow, das höre ich das erste Mal. Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du diesen Pflegedienst nie in Anspruch genommen? Wenn das so ist, wende Dich so schnell wie möglich an einen Rechtsbeistand (hast Du Rechtschutz?) oder die Verbraucherzentrale, wenn bei Euch so etwas ist. Die werden Dir weiterhelfen. ICH würde so darauf reagieren, weil es sehr nach Betrug anhört. Wenn es doch rechtens sein sollte, müsste man Dir wenigstens so viel Zeit geben, dass Du einen anderen Pflegedienst einschalten kannst. Korrekt ist das auf keinen Fall. Schade, dass Du nicht angegeben hast, um welchen Pflegedienst es sich handelt. Dann könnte man vorab mal im Internet bei der Verbraucherzentrale auf die Betrügerliste gucken, ob dieser Verein dabei ist. Ich hoffe, ich konnte Dir ein bissel helfen?
Viel Glück
Tender12

Hallo,
schwierig die Situation. Also erstmal ist meine Antwort unter Vorbehalt irgendwelcher Gesetze. Am besten würden Sie sich an die zuständige Krankenkasse wenden und denen Ihren Fall schildern. Ansonsten halte ich bei Ihrer Aussage die weitere Zusammenarbeit mit besagtem Pflegedienst für stark gestört und rate davon ab, diese weiter zu führen. Wenn das Vertrauen derart gestört ist von beiden Seiten, macht es einfach keinen Sinn mehr. Die Kündigungsbegründung klingt für mich auch nicht plausibel und scheint vorgeschoben, was nicht okay wäre, aber für den Pflegedienst die eleganteste Lösung. Natürlich können Sie gegen diese Kündigung vorgehen, aber mit welchem Erfolg bleibt offen und wie gesagt, ich sehe einfach, dass die Versorgung Ihrer Stiefmutter unter diesen Voraussetzungen nicht gegeben ist. Um zu beweisen, dass die Leitungen des Pflegedienstes bezahlt wurden, können Sie bei der zuständigen Krankenkasse nachhören und daraufhin natürlich Einspruch erheben. Aber vielleicht suchen Sie auch ein persönliches Gespräch mit dem Pflegedienstinhaber. Sollten Sie jedoch wissen,dass der Pflegedienst gravierende Pflegefehler oder Abrechnungsbetrug betreibt, oder unqualifiziertes Pflegepersonal beschäftigt (ich weiß ja nicht um was es sich bei der Lüge handelt), können Sie unter Umständen auch den MDK bzw die Krankenkasse einschalten, die dann den Pflegedienst explizit prüfen werden.
Tut mir leid, wenn ich Ihnen nicht weiter helfen kann, aber dazu müßte man die Sachlage genauer kennen.
Ein abschließender Rat: bemühen Sie sich schnellstmöglich um einen neuen Pflegedienst, damit die Versorgung ununterbrochen fortlaufen kann.

Viel Glück

Vielen Dank für die Antwort,

ein neuer Pflegedienst wurde schon gefunden und ein entsprechender Vertrag ist in der Vorbereitung.

Erwischt habe ich den Pflegedienst bei einer Straftat nach §201a StGB.

Bevor ich mein Einverständnis schrftlich erteilt habe, wurden Bildaufahmen getätigt.

Danke

Hallo !
Aus den kurzen Auszug kann ich leider auch nicht viel sagen . Das müßte im Einzelfall geprüft werden . Ich denke das der Pflegevertrag verändert werden mußte weil sich der Pflegeaufwand geändert hat . Da jetzt ein gespaltenes Verhältnis beiderseits besteht wäre es besser sich einen anderen Pflegedienst zu suchen und einen neuen Vertrag abzuschließen .
MfG

hallo!
es tut mir sehr leid, aber mit den gesetzen der ambulanten pflege kenne ich mich leider nicht aus. ich würde ihnen empfehlen, einen anwalt im gesundheitsrecht zu fragen. es gibt da hotlines zu. die sind zwar recht teuer aber haben mir auch mal weitergeholfen, als ich ein problem hatte. - wenn sie rechtsschutzversichert sind, bekommt man je nach dem auch eine kostenlose beratung beim anwalt zu solchen fragen. tut mir leid, dass ich mehr nicht sagen kann. ich wünsche ihnen viel erfolg-
alles gute für sie.

Hallo!
Erpressung? Ich weiß nicht so recht. Grundsätzlich hat jeder das Recht, Verträge zu kündigen. Meine Frage: Wer hat Leistungen gestrichen? Waren Sie das bzw. war das eine „Empfehlung“ Ihrer Hilfe? Ich frage deshalb: Der Pflegedienst muss seine Arbeit vor jedermann rechtfertigen können. Wenn Leistungen aufgrund Streichen nicht mehr durchgeführt werden, kann das für den Pflegedienst schwierig werden. KEIN Pflegedienst kündigt einfach so! Irgendwas muss doch gewesen sein.
Suchen Sie das Gespräch und erfragen Sie die Gründe. Wenn Sie das nicht möchten, beauftragen Sie einen anderen Pflegedienst. Das schont die Nerven.
Gruß enaj