Ich tue mich mit der Identifikation der hier konkret betroffenen Ameisen schwer, und wäre der Letzte, der einem Artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand das Wort reden würde. Aber man sollte hier tatsächlich die Identifikation einem Fachmenschen vorbehalten, um da auf Nummer sicher zu gehen. Sollte es sich um keine geschütze Art handeln, käme es sehr auf den Einzelfall an. So sehr ich auch Naturfreund bin, gibt es inzwischen einfach Gegenden in Deutschland, in denen Ameisen eine solch massive Verbreitung haben, dass diese sogar zu Gebäude- und Infrastruktur-Schäden führen. Ein besonders krasses Beispiel ist die Stadt Kehl, in der sich die Tapinoma magnum, eine eigentlich aus Nordafrika stammende Ameise, eine Superkolonie gebildet hat, die sich sogar professioneller Schädlingsbekämpfung seit Monaten erfolgreich widersetzt.
Auch bei uns hier haben wir teilweise Situationen, die nicht mehr akzeptabel sind, weil sie einfach massiv ins Geld gehen, wenn Wege und Außentreppen so massiv unterhölt werden, dass diese mehr und mehr einbrechen und teilweise sogar Mauern in Schieflage geraten. Da muss dann aus Gründen der Verkehrssicherheit für viel Geld immer wieder mit mehr und mehr Beton statt Sand und Erde immer massiver gegründet und befestigt werden, was auch nicht im Sinne der Natur ist. Wir hatten hier auch schon Kurzschlüsse in Gartenleuchten, in denen die Ameisen sich den kompletten Fuß bzw. das Standrohr (in einem Fall rund einen Meter hoch) mit anderweit abgebauter Erde aufgefüllt und dann bis in die Anschlüsse direkt an der Leuchte gekommen sind. Da kommt man dann - bei nicht geschützten Arten - einfach nicht umhin auch mal zu bekämpfenden Maßnahmen zu greifen.