Amerikanische Bankgesetze, Geld "einfrieren"

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe jemanden zu finden der sich auskennt.

Ein Freund von mir hat einen Bekannten in den USA. Dieser Bekannte hat ein Vermögen von fast 1.000.000 US-Dollar.
Nun sagt er, die Bank hätte sein Geld „eingefroren“ weil noch Schulden aus einem alten Kredit unbeglichen sind.
Logischerweise würde man meinen, die Bank könnte einfach die Schulden von dem Guthaben abziehen, aber dieses verbieten wohl die amerikanischen Bankgesetze .?.?.?

Jemand schon mal was davon gehört??

Danke

Das verbiete auch das deutsche Recht. Man muss mahnen und danach auf Zahlung klagen oder gleich einen Pfändungsbeschluss bei Gericht erwirken.
Ich nehme stark an, auch in den USA gibt es vergleichbares.

Übrigens, die Story klingt ja schwer nach "Ich habe Geld, komme aber nicht ran, helft mir aus der Patsche und überweist mir Summe X, womöglich noch per Moneytransfer oder so "

MfG
duck313

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Hallo duck 313

ganz genau danach klingt es , du hast vollkommen Recht!!

Vielen Dank!!

Also derjenige, der nicht an sein Geld kommt weil es „eingefroren“ ist, muss klagen, richtig?

Moin,

Ja, könnte man … Neugierigerweise hab ich mal gesucht und gefunden, dass bis vor kurzer Zeit folgende Situation bestand, aus https://www.test.de/Banken-AGB-Gericht-kippt-unfaires-Aufrechnungsverbot-4960597-0/

Recht­licher Hintergrund: Wenn zwei Personen einander Geld schulden, dann kann jeder von ihnen die Aufrechnung erklären. Die wechselseitigen Forderungen erlöschen dann, soweit sie zuvor deckungs­gleich waren. Anders läuft das bei Bank- und Sparkassen­kunden: In den Geschäfts­bedingungen der Kredit­institute steht stets ein Verbot einer solchen Aufrechnung. Beispiel aus dem Klein­gedruckten der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen: „Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbe­stritten oder rechts­kräftig fest­gestellt sind.“

Bei uns wäre dafür der §387 BGB „Aufrechnung“ zuständig: https://dejure.org/gesetze/BGB/387.html Der formuliert aber kein „muss“, sondern ein „kann“. Die Situation in den USA kenne ich auch nicht.

Das ist aus meiner Sicht nicht zu beantworten, denn wenn im Vertrag mit der Bank das anders vereinbart wurde (immer unter der Annahme, derartige Klauseln wären auch in den USA wirksam), dann wäre eine Klage evtl. schon im Ansatz zwecklos.

-Luno

Danke Luno,

das ist wohl echt ein Fall für nen Anwalt da drüben.

LG

Nigeria, nicht USA. Seid vorsichtig und das Gegenteil von willig und spendabel, wenn er anfängt deinen Freund (oder dich) anzupumpen, damit er an sein angebliches Vermögen kommt.

DuckDuckGo mal nach „Nigeriaconnection“:
https://duckduckgo.com/?q=Nigeriaconnection&t=ffab&ia=web
und du findest dann zum Beispiel:


oder

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Ist mir bewusst. Sehr gruselig!!

Schaut doch mal bitte, ob dieser Link seriös ist. CF ist ja zentralafrika. Schon verdächtig.

http:www.caterallenprivatebank.cf

LG

Dieses Urteil hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob eine Bank Schulden mit Guthaben verrechnen darf.

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Aber sonst geht’s noch? Ein Link auf eine zentralafrikansiche Bank? Was, stellst du dir vor, soll ich da prüfen? Ob ich mir auch einen Virus einfange?

Wer irgendwelche unbekannten Links anklickt, ist selber schuld!

Btw., wer heutzutage noch unverschlüsselt (http statt https) mit unbekannten Internetseiten kommuniziert hat auch was nicht verstanden. Mach mal ein Update von deinem Browser, dass der dich an derartigem Unsinn hindert.

Btw., der Inhaber der angeblichen Zentralafrikanischen Bank wohnt in Amsterdam. Irgendwer bei euch redet mit einem Verbrecher.

Nö. Das AGB-Pfandrecht der Kreditinstitute besteht und ist gültig. Zahlt ein Kunde seinen Kredit nicht zurück, wird umgebucht, d.h. zu Lasten des Kontos mit dem Guthaben zu Gunsten des Kreditkontos. Mahnungen sind da auch nicht erforderlich.

Gruß
C.

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Moin,

Da ich das nicht behauptet habe, ist dein Einwand sinnfrei.

-Luno

Frag ihn doch mal, ob er den per Mail kennen gelernt hat.
So wie man „Freunde“ auf Facebook bekommt.

Ach so, mir war nicht klar, daß Du uns einfach nur über etwas informieren wolltest, das Du gefunden hast und das nichts mit der Frage zu tun hat. Mein Fehler.

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Moin und auch mea culpa,

Wer nicht ausreichend eindeutig antwortet, muss mit Gegenwind rechnen. :unamused:

Das bezog sich grob auf diese Aussage:

Und das haben wohl in der Vergangenheit viele Banken ganz anders gehandhabt, schließlich ist im BGB ja eine „kann“ Bestimmung vorhanden und kein „muss“.
Das ist aber Schnee von gestern.

-Luno

Äh, nein. Hintergrund ist das AGB-Pfandrecht, das es den Kreditinstituten u.a. erlaubt, bei fälligen Forderungen ggü. Kunden etwaige Guthaben auf das Kreditkonto umzubuchen (nachzulesen in Ziffer 14 der AGB der privaten Banken bzw. Ziffer 21 AGB der Sparkassen).

Das hat aber - wie gesagt - mit dem von Dir genannten Urteil nichts zu tun.