Ampel Blitzer

Hallo, wurde am 22.08.12 an einer Ampel … geblitzt. War vielleicht mit der Hälfte des Wagens über der gelben Ampel. Es wurden dann zwei Blitzer ausgelöst. Hab aber nicht angehalten war der Meinung das es ein Geschwindigkeitsblitzer war. War ja noch gelb ;- hab bis heute kein einzinges schreiben erhalten, ist das nun verjährt ? Hab ich da Glück gehabt oder kann da noch was kommen. Danke im voraus

Hallo Helmi22,

mit 99,9%iger Sicherheit kommt da nichts mehr. Dein „Vergehen“ war nicht eindeutig genug, um ein Busgeldverfahren in die Wege zu leiten.

Hatte selbst mal so einen Fall: Bin bei tiefstehender, blendender Sonne über eine gerade rotwerdende Ampel gefahren und es hat 2X geblitzt. Da kam auch nichts.

Gruss Wolfgang

Hallo Wolfgang,
Vielen dank da bin ich ja schon etwas erleichtert. Ist es dann verjährt ? Also sollte was kommen kann ich es ignorieren versteh ich das richtig?

Geblitzt wurdest Du am 22.August 2012.

Nach einem viertel Jahr wäre das verjährt. (22.November 2012)
Also ich bin mir ziemlich sicher, dass da nichts mehr kommt.

Gruss Wolfgang

Hallo,

ein klares „JEIN“.

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten - korrekt.

Allerdings ist z.B. das Ausstellen eines Bescheides verjährungshemmend und der Versand ist es auch.

Ob die Behörde nun flunkert wenn man nach fünf Monaten einen Bescheid bekommt der angeblich vor zwei Monaten ausgestellt wurde…

Normalerweise sollte nichts mehr kommen…

Grüße
Lumpi

1 Like

faq:1129 (owt)

Hallo, lumpi also laut deinem Beitrag müsste ich noch zittern! Dann will ich mal hoffen
Das die Behörden artig waren und die Frist eingehalten haben!
Und nichts mehr nach schicken!

P.s. FAQ 1129??? Fehlt da noch ein Satz ???

P.s. FAQ 1129??? Fehlt da noch ein Satz ???

nein. da fehlt, dass du endlich mal liest, was du wiederholt als gelesen bestätigst. ist dir gar nicht klar, dass du damit eine waschmaschine und ein jahresabo der ‚PRALINE‘ bestellt hast?

versuchs nochmal:

FAQ:1129

darum [kostenpflichtig kaufen] :smile: owt

Der Bescheid muss (!!!) innerhalb 2 Wochen zugestelle werden :wink:

Der Bescheid muss (!!!) innerhalb 2 Wochen zugestelle werden
:wink:

2 wochen ab wann? durch wen? warum? wo steht das?