Hallo Gemeinde, eine Ampel direkt hinter der Kreuzung kennt man eigentlich nur aus den USA. Dort ist das üblich und jeder kann damit umgehen. Die Deutschen sind da und im Allgemeinen etwas komplizierter. Die ignorieren die Ampel, wenn sie an dieser Kreuzung abbiegen wollen. Die Haltelienie (Zeichen 294) ist ja auch direkt unter der Ampel, also quasi unmittelbar HINTER der Kreuzung, bildet mit den Rändern der Querstraße eine gedachte Linie.
Vor der Kreuzung ist nur eine Wartelinie (Zeichen 341), die nach STVO auch nur eine Empfehlung zum Anhalten ist. Ehrlich, nur eine Empfehlung!
Kurz, darf ich bei Rot noch rechts oder links abbiegen, wenn ich auf diese Ampel zufahre? Und wo steht das, egal ob ja oder nein?
Darf man mal erfahren wo es so eine Situation in D gibt ?
Haltelinie unter der hinter der Kreuzung stehenden Ampel soll für wen sein, kann dort jemand stehen und auf grün warten ? Der steht doch in der Kreuzung und blockiert den Querverkehr.
Darf man abbiegen vor dem „Rot“ ? Müsste man nicht damit rechnen wenn „Rot“ hat der Querverkehr „Grün“ ?
rechts abbiegen könnte man ja noch irgendwie verstehen, aber links auch noch ?
Ich glaube eher die Situation gibt es gar nicht, darf es nicht geben.
Ja, darf man. In Teltow (BRB) gibt es das allein zweimal. Beide Anlagen sind sog. Bedarfsampeln. Sie schalten auch eine angeschlossene Fußgängerampel hinter dem Kreuzungsbereich. Ausgelöst werden sie entweder durch Fußgänger oder durch Induktionsstreifen im Querverkehr.
Der Querverkehr hat keine Ampel. Und ja, wenn man bei Rot direkt an der Haltelinie steht, stört man den Querverkehr. So lange nur ein Auto dort steht, passt der Querverkehr noch gerade so vorbei, wird aber stark gestört. Bei mehr als einem Auto ist der Querverkehr blockiert. Deshalb ja die Wartelinie vor der Kreuzung, falls das eigene Empfinden für korrektes Verhalten versagt
Eine Ampel AN einer Kreuzung (meiner Meinung gilt das nicht für Ampeln HINTER einer Kreuzung) ordnet bei Rot an „Halt vor der Kreuzung“.
Alles gut?
Nö.
„An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.“
Man darf also mal wieder deuten, was damit gemeint sein könnte.
Muss ich auch dann vor der Kreuzung halten, wenn eine Ampel für Fußgänger hinter der Kreuzung Rot zeigt?
Oder gilt die „entsprechende Bedeutung“ nur sinngemäß, also dass man vor einem Fußgängerüberweg nicht bei Rot weiterfahren darf?
Da ist doch die Fahrbahnmarkierung hilfreich.
Die Haltelinie ordnet an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.
Die Wartelinie ist ein freundlicher Hinweis auf den §11:
„Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“
Das bedeutet:
Geradeaus Fahrende MÜSSEN bei roter Ampel vor der Kreuzung anhalten.
Rechts- oder Linksabbieger müssen nicht an der Wartelinie halten und können vor der Ampel abbiegen,
Wenn man dazu an Wartenden vorbeifahren müsste, gelten die Regeln des Überholens - denn wer verkehrsbedingt hält, an dem wird nicht „vorbeigefahren“, sondern der wird „überholt“.
Und das ist bei Überholverbot oder unklarer Verkehrslage strikt verboten.
Da man als Überholer direkt vor der Kreuzung dringend mit einbigendem Querverkehr rechnen muss, halte ich das dortige Überholen für verboten.
Das klingt, als wäre die Ampel nur für die Absicherung des Fußgängerübergangs gedacht.
Die Haltelinie hinter der Kreuzung bedeutet Wartepflicht auch für Abbieger aus dem Querverkehr, als zusätzliche Sicherung für die Fußgänger.
Die Wartelinie vor der Kreuzung ermöglicht es, trotz roter Ampel (hinter der Kreuzung) in die Querrichtung abzubiegen. Wäre auch vor der Kreuzung eine durchgezogene Haltelinie, wäre Abbiegen bei Rot ein Rotlichtverstoß.
wie wäre die Anlage 2 der StVO zu bewerten, die da sagt:
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.
(Edit: bezieht sich auf die Haltlinie, um Irrtümern vorzubeugen.)
An einer Haltlinie [Zeichen 294] muss gehalten werden.
Wenn hier die Linie vor der Kreuzung gemeint ist, das ist nur eine Wartelinie [Zeichen 341],
die nur eine Empfehlung ist, meist um einen bestimmten Bereich bei Bedarf freihalten zu können.
Einen Rotlichtverstoß begeht man dann, wenn man in den Schutzbereich der Ampel einfährt.
Dieser beginnt nicht zwingend an oder direkt nach einer Haltelinie.
Gruß Crack
[Zeichen 294 ist die Haltlinie - irrtümliche Bezeichnung „Wartelinie“ korrigiert - X_Strom]
Rot bedeutet: Man darf nicht in die Kreuzung fahren. Wenn es eine Haltlinie gibt, dann ist bei Rot vor der Haltlinie zu halten. Ist es nicht Rot, darf über die Haltlinie gefahren werden.
ich zitiere nochmal voll, damit klar ist, worum es geht.
denn scheinbar ist das nicht mehr ganz ersichtlich.
Vorab: Es geht nicht um Grün und nicht um Wartelinien.
erleuchtet mich, bitte.
Ich hate die Aussage für falsch.
Die Haltlinie würde in dem Fall Halt anordnen und nicht erst das Lichtzeichen. (auf den Ort bezogen, nicht auf die Farbe - denn es geht nur um Rotlicht Phasen)
Ge- oder Verbot
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch (…) Lichtzeichen (…) gegeben werden, ordnet sie [die Haltlinie] an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. (…)
Die Ampel bestimmt, dass angehalten werden muss.
Die Haltlinie bestimmt, wo angehalten werden muss.
und wie schlussfolgert man daraus, dass man bei Rot, vor der Ampel, abbiegen dürfte?
Oder geht es lediglich um die Bezeichnung als Rotlichverstoß bzw. Haltelinienverstoß?
Weil vor der Kreuzung in diesem Fall nur eine Wartelinie (gestrichelt) ist. Die empfiehlt, dort zu halten.
Also:
Haltlinie hinter der Kruezung, direkt vor der Fußgängerampel: Da muss gehalten werden.
Wartelinie vor der Kreuzung: Die erinnert in diesem Fall den Geradeausverkehr, dass er besser dort halten soll - denn bei Überfahren der Kreuzung stünde er anschließend vor der Haltlinie und würde den Querverkehr behindern.
Eine Haltlinie, die vielleicht 20m vor eine Bedarfsampel für Fußgänger aufgemalt wurde, halte ich für kritisch. Der direkte Bezug zur Ampel fehlt - räumlich sowieso, aber dank der fast immer deaktiven Lichtzeichen wäre das noch viel missverständlicher.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sagt zur Wartelinie, dass diesedort angewendet werden darf, wo vor einer Lichtzeichenanlage, vor dem Zeichen 294 oder vor einem Bahnübergang eine Straße oder Zufahrt einmündet.
So wie hier vorgefunden, handelt es sich um eine Umsetzung der Vorschriften.
Eine Haltlinie ohne räumlichen und verkehrlichen Bezug zu einer weit dahinter liegenden Ampel kann ich mir nicht vorstellen, kenne ich nicht, finde ich unsinnig.