Hi Ihr,
hoffe das ist hier richtig…
meine Freundin hat letzte Woche einen Brief
vom Bundesamt für Statistik bekommen, in dem
auf ein entsprechendes Gesetz zur Datenerhebung
hingewiesen wird. Das heisst ein offensichtlich
ehrenamtlicher Mitarbeiter will einen Termin
vereinbaren. Er möchte Zutritt zu der Wohnung
und ein Fragebogen über persönliche Verhältnisse
soll wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Ein besuchen
der entsprechenden Stelle in Düsseldorf zum Ausfüllen
des Bogens wurde abgewiesen, die Behörde (?) möchte
sich ein Bild vor Ort machen. Dieser Brief wurde
dem ganzen Haus zugestellt.
Meine Frage: Gibt es so einen Gesetzesentwurf und ist
man tatsächlich verpflichtet diese Informationen
preiszugeben und jemand fremden, der womöglich garkein
Beamter ist in die Wohnung zu lassen? Die Fragen
betreffen ja dann tatsächlich die Privatsphäre also
nicht nur Einkommen, Wohnraum etc. sondern auch ob
man in einer Partnerschaft lebt, wenn ja welcher Art,
wie oft man in Urlaub fährt etc.
Hab ich jedenfalls noch nie was von gehört.
Vielen Dank
Alex